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Das Haus St. Alban-Vorstadt 16 unter Denkmalschutz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Aufnahme des 1842 errichteten Hauses St. Alban-Vorstadt 16 in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen.

Bei der Liegenschaft St. Alban-Vorstadt 16 handelt es sich um ein gut gestaltetes, klassizistisches Bürgerhaus nach Plänen eines bedeutenden Architekten, welches zugleich ein wichtiges Element der wertvollen alten Bebauung an der St. Alban-Vorstadt darstellt. Das ansehnliche und sehr gut überlieferte Bauwerk ist ein hochrangiges Denkmal von insbesondere architekturhistorischem, künstlerischem und stadtbaugeschichtlichem Wert.

Der dreigeschossige Bau mit vierachsiger, klassizistischer Fassade entstand anstelle mittelalterlicher Vorgängerbauten nach Plänen von Christoph Riggenbach (1810-1863), einem der wichtigsten Architekten des 19. Jh. in Basel. Die Aufrissgliederung ist dem traditionellen Schema der Palastfront mit hierarchischer Staffelung der Geschosse verpflichtet, wobei jedoch der gestalterische Anspruch des zweiten Obergeschosses gegenüber dem ersten kaum zurückgenommen ist. Die hohe Frieszone darüber mit grossen Reliefrosetten bildet ein eigenwilligen Motiv. Sie ist einem hohen Kniestock vorgeblendet, welcher rückwärtig als reduziertes Vollgeschoss in Erscheinung tritt. Mit diesem praktisch bedingten Zug manifestiert sich verhältnismässig früh ein Querschnittstypus, der in Basel erst gegen Ende des 19. und im frühen 20. Jh. grosse Bedeutung bei geschlossenen Wohnhauszeilen erlangte. Dieser unkonventionellen und zukunftsweisenden Gestaltung des Äusseren entsprechen auch Anlage und Ausbau des Inneren. Ein seitlich angeordnetes Treppenhaus ist mit dem jeweils zentralen Vestibülbereich zu einer räumlichen Einheit verbunden, welche durch halbrunde Treppenläufe, Figurennischen, Säulen, Pilaster, Stuckprofildecken und auserlesene Materialien repräsentatives Gepräge erhält.

Die Raumausstattungen mit aufwändig aus verschiedenen Hölzern gearbeiteten Parketts, Füllungslambris, z. T. zweiflügligen Türen, Ofennischen und Einbauten spiegeln in sehr anschaulicher Weise die Wohnkultur der ausgehenden Biedermeierzeit, woran auch die erfreuliche Erhaltung vieler Details Anteil hat. Interessante Befunde zur Gestaltung der Oberflächen durch Farbfassungen und Marmorierungen sind bei der gegenwärtig laufenden Instandsetzungs- und Umbaumassnahme zutage getreten und bieten die Grundlage zur originalgetreuen Restaurierung.

Der Eintrag ins Denkmalverzeichnis wurde von der Eigentümerschaft beantragt.

Hinweise

Die nächste Regierungsrats-Sitzung findet am 12. Oktober 2004 statt.

Weitere Auskünfte

Dr. Thomas Lutz, Tel. 061 267 66 30 Adjunkt, Basler Denkmalpflege