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Das Haus St. Alban-Vorstadt 24 unter Denkmalschutz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Aufnahme des 1863/1864 errichteten Hauses St. Alban-Vorstadt 24 in das kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen.

Der für den Kaufmann Carl Von der Mühll-Merian nach Plänen des Architekten Johann Jakob Stehlin d. J. erbaute, herrschaftliche Wohnsitz repräsentiert eine für die bauliche Entwicklung dieser Strasse wichtige und deren heutigen Charakter mitbestimmende Phase, in der durch den Neubau grossbürgerlicher Stadthäuser klassizistischer Prägung ein architektonischer Massstabwandel Einzug hielt. Die Neurenaissancefassade wird durch die Reihung gleichförmiger Achsen bestimmt, was zusammen mit der geraden Achsenzahl als Reaktion auf die gegebenen Grundstücksverhältnisse zugunsten repräsentativer Dimensionen zu verstehen ist. Die gerade Achsenzahl ist bei solchen Bauten eher ungewöhnlich Stehlin entwickelte dabei einen Typus weiter, den bereits zwei Jahrzehnte zuvor Christoph Riggenbach in unmittelbarer Nachbarschaft aufgegriffen hatte (beim kürzlich ins Denkmalverzeichnis aufgenommenen Haus Nr. 16 von 1842). ( vgl. Medienmitteilung vom 22. September 2004 ) Neuartig erscheint der Verzicht auf die übliche Durchfahrt und die Ausbildung eines rückwärtigen Seitenflügels zur Aufnahme von Wirtschaftsräumen.

Die Erhaltung des Aussenbaues und der meisten Räume im strassenseitigen Hauptbau ist als bemerkenswert vollständig einzustufen. Der Originalitätsgrad der dortigen Ausstattungen mit Parketts, Stuckprofildecken, Türen, Lamperien, Cheminées samt Spiegeln ist erstaunlich und namentlich die Erhaltung zahlreicher weisser Biedermeier-Kachelöfen aus der Erbauungszeit des Hauses als grosse Seltenheit hervorzuheben. Durch eine kürzlich abgeschlossene Restaurierung wurde die historisch wertvolle Substanz konserviert und wieder ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild gemäss zur Geltung gebracht.

Aufgrund seines hohen u. a. baukünstlerischen, architekturgeschichtlichen sowie auch kultur- und stadthistorischen Zeugniswertes ist das Bauwerk mit seiner Ausstattung als Denkmal von besonderer Bedeutung einzustufen.

Die Eigentümerinnen sind mit der Unterschutzstellung einverstanden.

Weitere Auskünfte

Dr. Thomas Lutz Tel. 061 267 66 30 Adjunkt Basler Denkmalpflege