Fachhochschule Nordwestschweiz:<br> Regierungen schliessen Staatsvertrag ab
MedienmitteilungNach positivem Vernehmlassungsresultat haben die Regierungen den Staatsvertrag abgeschlossen und ihn den Parlamenten zur Genehmigung zugeleitet. -- Die Regierungen der Kantone Aargau Basel-Landschaft Basel-Stadt und Solothurn haben nach positiv verlaufender Vernehmlassung einen Staatsvertrag zur Schaffung der FH Nordwestschweiz abgeschlossen. Die neu entstehende Institution soll die Bereiche Technik Bau Wirtschaft Gestaltung und Kunst Soziale Arbeit Pädagogik und Musik umfassen und von allen vier Kantonen gemeinsam gesteuert und finanziert werden. Die vier Regierungen haben den Staatsvertrag den Parlamenten zur Genehmigung zugeleitet.
Die vier Regierungen haben am 26. Mai 2004 das Projekt FH Nordwestschweiz in die Vernehmlassung gegeben. Wie die Resultate der Vernehmlassung zeigen, stösst das Projekt in allen vier Kantonen auf grosse Zustimmung. Das ebenfalls zur Vernehmlassung eingeladene Bundesamt für Berufsbildung und Technologie hat die vorliegende Konzeption als wichtigen Schritt mit gesamtschweizerischer Signalwirkung beurteilt.
In einigen Punkten hat die Vernehmlassung Vorbehalte ergeben, die namentlich die fehlende Information über die vorgesehene Standortverteilung (Portfolio), die vorgesehene Integration der Pädagogik (insbesondere der Pädagogischen Fachhochschule Solothurn), die hohe Komplexität der politischen Steuerung, die Gewichtung des Standortvorteils, die Anstellungsbedingungen sowie die Pensionskassenregelung betreffen.
Portfolio wird vor der Parlamentsberatung erarbeitet
Die Regierungen sehen sich vom Resultat der Vernehmlassung in ihrer Stossrichtung bestärkt. Der Forderung nach Klärung des Portfolios wollen sie Rechung tragen. Dank der eingeleiteten Arbeiten der Projektorganisation, die im Auftrag der Regierungen die Fusion vorbereitet, werden die Regierungen voraussichtlich am 24. Januar 2005 über die vorgesehene Standortverteilung informieren können. Die Parlamente werden damit ihre Beratung in Kenntnis der geplanten Standortverteilung durchführen können.
Festhalten am Einbezug sämtlicher Fachbereiche
Die Regierungen halten am Einbezug sämtlicher Fachbereiche in die FHNW, das heisst von Technik, Bau, Wirtschaft, Gestaltung und Kunst, Soziale Arbeit, Pädagogik sowie Musik, fest. Denn die von einer Fusion erwarteten Vorteile gelten für alle Fachbereiche. Wie bei den übrigen Fachbereichen sprechen insbesondere auch bei der Pädagogik die Argumente der kritischen Grösse, der Qualität und der Kosteneffizienz für eine Zusammenführung der bestehenden Pädagogischen Hochschulen.
Gegenüber der in der Vernehmlassung erhobenen Forderung nach einer weiteren Vereinfachung des Steuerungsmodells halten die Regierungen am vorgesehenen Modell fest. Es trägt den unterschiedlichen Forderungen nach starker politischer Steuerung einerseits und Handlungsfreiheit der FHNW andererseits am besten Rechnung. Ebenfalls festgehalten haben die Regierungen am Verteilschlüssel für die finanzielle Lastenverteilung, handelt es sich hier doch um einen ausgehandelten Kompromiss. Hingegen sieht der Staatsvertrag während einer vierjährigen Übergangszeit eine stärkere finanzielle Entlastung des Kantons Solothurn vor. Bezüglich Anstellungsbedingungen sehen die Regierungen neu den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags vor. Die Wahl der künftigen Pensionskasse soll innerhalb von fünf Jahren durch die FHNW selbst erfolgen können. Bis dahin bleiben die Mitarbeitenden bei ihrer angestammten Pensionskasse versichert.
Abschluss des Staatsvertrags
Aufgrund der Vernehmlassungsresultate haben die Regierungen den Staatsvertrag definitiv ausgehandelt und abgeschlossen. Der Staatsvertrag kann erst in Kraft treten, wenn ihn jedes der vier Kantonsparlamente genehmigt hat. Er wird heute den Parlamenten zugestellt. Wenn in keinem Kanton eine Referendumsabstimmung erfolgt, ist die Betriebsaufnahme der FH Nordwestschweiz wie angestrebt per 1. Januar 2006 möglich.