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Fluglärmkommission BS / BL: Keine zusätzlichen Aufgaben vorgesehen

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Anzugsbeantwortung Heidi Hügli SP) -- Die seit 2001 paritätisch zusammengesetzte Fluglärmkommission (FLK) soll auch weiterhin auf die Beratung in Fluglärmfragen fokussiert bleiben. Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft halten beide eine spezielle Unterstützung für erforderlich die den vielfältigen politischen technischen und umweltbezogenen Aspekte der Fluglärmdiskussion gerecht wird. Eine Erweiterung der Aufgaben der FLK auch auf die Risikothematik wird daher als nicht zielführend angesehen. Dies auch deshalb weil in beiden Kantonen Fragen des Risikos bereits heute von ebenfalls spezialisierten Fachstellen behandelt werden.

Um die komplexen politischen, technischen und umweltbezogenen Aspekte im Zusammenhang mit Fluglärm beurteilen zu können, hält der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt in Übereinstimmung mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft eine spezifische Beratung in diesem Bereich für notwendig. Er will daher die Fluglärmkommission (FLK) nicht zusätzlich mit dem Thema Risiko befassen. Eine Erweiterung des Aufgabengebiets – wie in einem parlamentarischen Vorstoss angeregt - würde die bisher klare Zielsetzung der FLK in Frage stellen. Durch die Vermischung der Beurteilungskriterien würde die sowieso schon anspruchsvolle Beurteilungsaufgabe der FLK erheblich erschwert. Zudem bestehen sowohl in Basel-Stadt als auch in Basel-Landschaft verschiedene Fachstellen, die sich exklusiv mit Risiken und Katastrophenschutz befassen. Sollte es in Zukunft Anlass geben, die Risikosituation am EuroAirport neu zu beurteilen, würden diese – wie schon bei der 2000 und 2001 durchgeführten Risikoanalyse – wieder beigezogen.

Zum ebenfalls geforderten engeren Einbezug der FLK bei der Festlegung von An- und Abflugrouten am EuroAirport hält der Regierungsrat fest, dass die FLK von den Regierungen bereits auf Grundlage der bestehenden Vereinbarung im Falle von Änderungen von Flugverfahren am EuroAirport konsultiert wird. Die vorgeschlagene Ergänzung der Vereinbarung über die Fluglärmkommission ist daher aus Sicht des Regierungsrats unnötig. Sie würde keine neue Sachlage schaffen.

Weitere Auskünfte

Dr. Claus Wepler Tel. 061 267 85 17 Ressort Verkehr Wirtschafts- und Sozialdepartement