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Integration der Migrationsbevölkerung erstmals gesetzlich festgelegt

Medienmitteilung

Die Kantonsregierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die Vernehmlassung zum Entwurf eines Gesetzes über die Integration der Migrationsbevölkerung eröffnet. Sie haben ein partnerschaftliches Vorgehen zur Ausarbeitung des Gesetzes beschlossen und stellen einen identischen Gesetzesentwurf zur Diskussion. Mit dem Integrationsgesetz wird erstmals die Integration der Migrationsbevölkerung gesetzlich festgeschrieben. Die enge Zusammenarbeit der beiden Basel im Bereich Migration wird auf eine neue Basis gestellt.

Das Integrationsgesetz soll ein schlankes und innovatives Gesetz sein mit klarer Zielsetzung und möglichst konkret-verbindlich formulierten Förderbereichen. Es soll im Sinne eines ersten Schrittes auf einen mittelfristigen Zeithorizont ausgerichtet und damit zum Ausdruck gebracht werden, dass sich die Integrationsarbeit in einem dynamischen gesellschaftlichen und politischen Umfeld bewegt. Erstmals werden in einem kantonalen Integrationsgesetz die Prinzipien der Gegenseitigkeit – d.h. Fördern und Fordern – und die entsprechenden Voraussetzungen und Erwartungen formuliert. Die bewährte Praxis und die erfolgreiche bikantonale Kooperation sollen festgeschrieben werden.

Was ist Integration ?

Das Gesetz versteht unter Integration die Herstellung der Chancengleichheit für die Migrationsbevölkerung, wobei die Integration als ein gegenseitiger Prozess sowie auf das einzelne Individuum sich beziehend verstanden wird.

Die Herstellung der Chancengleichheit zwischen Zugezogenen und Integrierten bzw. Einheimischen bezieht sich namentlich auf ausreichende Information, Sprachkenntnisse, Schul- und Berufsperspektiven, Beratung, soziale Vernetzung und Mitverantwortung.

Der Begriff der Migrationsbevölkerung umfasst die tatsächlich gewanderte Bevölkerung und ist deshalb treffender als die Bezeichnung "ausländische Bevölkerung", die lediglich zum bürgerrechtlichen Status Auskunft gibt, aber nichts zum tatsächlichen Integrationsbedarf aussagt.

Da jedes Individuum über spezifisch eigene Kapazitäten und Bedürfnisse verfügt und sich die Herstellung der Chancengleichheit an diesen orientiert, sollen die Massnahmen auf das Individuum und nicht pauschalisierend auf Gruppen ausgerichtet werden.

Geltungsbereich des Gesetzes

Das Gesetz grenzt die Migrationsbevölkerung auf jene Personen und Nachkommen ein, die in den Kanton eingewandert sind und die der Integrationsförderung bedürfen. Dazu gehören auch AuslandschweizerInnen, die in den Kanton zurückkehren oder einwandern.

Unter den Geltungsbereich des Gesetzes fällt nur die rechtmässig und längerfristig anwesende Migrationsbevölkerung. Kurzfristig, illegal oder AsylbewerberInnen anwesende Personen sind vom Gesetz nicht erfasst.

Integrationsförderung

Kanton und Gemeinden berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Anliegen der Integration und schaffen günstige Rahmenbedingungen für die Chancengleichheit, die Teilnahme und Mitverantwortung der Migrantinnen und Migranten am gesellschaftlichen Leben.

Sie fördern den Spracherwerb, das berufliche Fortkommen, die Gesundheitsvorsorge sowie Massnahmen, welche das gegenseitige Verständnis zwischen den Einheimischen und der Migrationsbevölkerung verbessern.

Der Kanton erhält die Kompetenz, für Migrantinnen und Migranten, die um eine Aufenthaltsbewilligung nachsuchen, bei Bedarf den Besuch eines Sprach- oder Integrationskurses zur Bedingung zu machen. Der Bedarf ergibt sich bei Vorliegen erheblicher Integrationsdefizite wie offensichtliche Unkenntnis der hiesigen Lebensverhältnisse, fehlende Deutschkenntnisse usw.

Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben ihre fremdsprachigen ArbeitnehmerInnen über die Angebote der Integrationsförderung zu informieren. Sie unterstützen den Besuch von Sprach- und Integrationskursen im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Information

Information ist eine Grundvoraussetzung für günstige Rahmenbedingungen und konkrete Integrationsarbeit. Namentlich sind die Migrantinnen und Migranten über die hiesigen Lebensbedingungen, Rechte und Pflichten sowie über die gesellschaftlichen Regeln zu informieren.

Zu den Rahmenbedingungen für die Integrationsarbeit gehört der Informationsgrad der Gesamtbevölkerung über die Situation der Migrationsbevölkerung. Dementsprechend haben Kanton und Einwohnergemeinden die Bevölkerung über die Integrationspolitik und über die Situation der Migrationsbevölkerung zu informieren.

Evaluation

Das Gesetz enthält die verbindliche Festschreibung zur Evaluation für die Fortentwicklung und Wirksamkeitsüberprüfung der Fördermassnahmen sowie die Pflicht zur Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen. Die Ergebnisse der Evaluation sind regelmässig zu veröffentlichen.

Zusammenarbeit beider Basel

Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Nachbarkanton wird im Gesetz verankert. Danach arbeiten die Behörden der beiden Kantone zur Erreichung der Ziele der Integration eng zusammen.

Weitere Auskünfte

Klaus Mannhart, Tel. 061 267 71 41 Mediensprecher Polizei- und Militärdepartement BS Anand Jagtap Tel. 061 925 66 15 stv. Leiter Kommunikation Justiz-, Polizei- und Militärdirektion BL