Kein Parteispendenabzug geplant
MedienmitteilungRegierungsrat
(Anzugsbeantwortung Dr. Bernhard Madörin SVP) -- Die Einführung eines Steuerabzugs für Beiträge an politische Parteien ist im Kanton Basel-Stadt nicht vorgesehen. Für einen solchen Abzug fehlen auch die rechtlichen Voraussetzungen.
Der Regierungsrat lehnt die Einführung eines Steuerabzugs für Beiträge an politische Parteien ab. Ein solcher Abzug wäre mit dem Bundesrecht nicht vereinbar. Das Steuerharmonisierungsgesetz lässt nur Zuwendungen zum Abzug zu, die von juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz für öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Parteispenden fallen nach der Lehre und Rechtsprechung nicht darunter, da sie der Verfolgung von Parteiinteressen dienen.
Der Regierungsrat lehnt die Einführung eines Steuerabzugs von Parteispenden aber auch deshalb ab, weil der Kanton kein Parteiförderungsgesetz kennt. Die indirekte Subventionierung von Parteien durch einen steuerlichen Abzug für Parteibeiträge ist nicht unproblematisch, weil der Staat dadurch in den politischen Wettbewerb und den demokratischen Entscheidfindungsprozess einbezogen wird, insbesondere auch, wenn die Spendengelder zur Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkampagnen dienen.