Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- die neuen Tarifverträge betreffend das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) für die Jahre 2005/2006 genehmigt. Der zwischen dem UKBB und santésuisse (die Schweizer Krankenversicherer) ausgehandelten neuen Tarifverträge regeln die Leistungsabgeltung der Kassen an das UKBB für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft (Grundversicherungsbereich gemäss KVG), sowie die Leistungsabgeltung für Patientinnen und Patienten gemäss Art. 41.1 KVG ohne Wohnsitz in BS und BL im ambulanten Vertragsbereich. Die zweijährige Dauer der Tarifverträge stimmt mit der ebenfalls zweijährigen Leistungsvereinbarung zwischen dem UKBB und den beiden Trägerkantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft überein. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Finanzen und Controlling, Sanitätsdepartement Tel. 267 95 46)
- im Zusammenhang mit dem Nicht-Eintretensbeschluss des Grossen Rates auf das Steuerungsgesetz im Januar 2004 nun dem Grossen Rat beantragt, das Museumsgesetz anzupassen. Zum einen müssen die Bestimmungen über die Globalbudgetierung im Museumsgesetz der neuen, verwaltungsintern einheitlichen Nomenklatur bezüglich Steuerungsinstrumente und sogenannte Minimalstandards zur Verwaltungsführung angepasst werden. Im organisatorischen Bereich sollen die Museumsdienste neu direkt dem Ressort Kultur unterstellt werden. Mit der Änderung des Museumsgesetzes muss auch die Museumsverordnung entsprechend angepasst werden. (Auskunft: Sandro Messner, stv. Leiter Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 44)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Motion Hanspeter Gass, FDP) betreffend "Änderung des Museumsgesetzes in Bezug auf die Veräusserung von Sammlungsgegenständen" aus inhaltlichen Gründen nicht an den Regierungsrat zu überweisen. Die Möglichkeit, einzelne Gegenstände unter klar definierten Verfahrensgrundsätzen zu veräussern, besteht schon heute. Die Bestimmung der grundsätzlichen Unveräusserbarkeit im Museumsgesetz soll aber aus verschiedenen Gründen nicht geändert werden. So sollen die privaten Kunsthandelnden und Galerien nicht konkurrenziert werden. Eine Lockerung der Veräusserungs-Bestimmung hätte möglicherweise auch einen Rückgang der Schenkungen zur Folge. Schliesslich ist eine Veräusserung von Sammlungsgegenständen in der Regel irreversibel und kommenden Generationen gegenüber nicht verantwortbar. (Auskunft: Sandro Messner, Stv. Leiter Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 44)
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Gabi Mächler, SP, für die Zulassung von Unterlistenverbindungen bei den Grossratswahlen für rechtlich zulässig zu erklären, sie jedoch dem Regierungsrat als Anzug zu überweisen. Gemäss dem Bundesgesetz über die politischen Rechte ist eine Unterlistenverbindung bei den Nationalratswahlen innerhalb einer und der gleichen Partei zulässig. Der parlamentarische Vorstoss verlangt eine entsprechende Anpassung des Wahlgesetzes des Kantons Basel-Stadt. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass dieses Begehren eine breit abgestützte politische Meinungsbildung erfordert, bevor eine gesetzliche Verankerung erfolgen kann. (Auskunft: Heinz-Dieter Neerforth, Rechtsabteilung, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 71 73)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Yolanda Cadalbert Schmid, SP ) betreffend "aktivere Informationspolitik für Familien" und einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Doris Gysin, SP) betreffend "Ausbau der Familienbildung und Elternbildung" als erledigt abzuschreiben. In den letzten zwei Jahren ist in Bezug auf Information für Familien und zum Ausbau und zur Förderung der Eltern- und Familienbildung vieles realisiert und optimiert worden. Die Resonanz auf die bereits ausgebauten Informations- und Elternbildungsangebote sowie auf die neuen Projekte ist positiv. Es ist aber das Ziel, die Organisationen und Personen, die mit und für Familien arbeiten, noch besser zu vernetzen. Momentan nicht möglich ist hingegen aufgrund der Finanzlage des Kantons ein Elternbildungsgutschein, wie er im parlamentarischen Vorstoss vorgeschlagen wird. Der Zugang zu Familien- und Elternbildungsangeboten kann aber finanzschwachen Familien mit einigen preisreduzierten oder kostenlosen Angeboten ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass der Regierungsrat anlässlich seiner Sitzung vom 21. Dezember 2004 für den "Verein Programm für Elternbildung" Betriebskostenbeiträge in der Höhe von je 31'500 Franken für die Jahre 2005 und 2006 genehmigt hat. Die Eltern- und Familienbildung unterstützt und fördert Familien in ihren vielfältigen Aufgaben. (Auskunft: Marc Flückiger, Leiter Abteilung Jugend, Familie und Prävention, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 68)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Ursula Glück, ehem. FraB) betreffend "Kindergarten Birsigstrasse" als erledigt abzuschreiben. Aus verschiedenen Gründen ist es nicht gelungen, ein neues Lokal für den Kindergarten Birsigstrasse zu finden. Die Situation im Kindergarten hat sich aber unterdessen wesentlich verbessert. Das Gebäude wurde renoviert, zudem wurde bei der Klassenzuteilung auf die enge Raumsituation Rücksicht genommen und schliesslich benützen nur noch zwei statt drei Kindergartenklassen die Lokalität. Sollte sich aber für den Kindergarten Birsigstrasse doch noch eine geeignetere Lokalität anbieten, würde ein Umzug selbstverständlich geprüft. (Auskunft: Stephan Hug, Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 64 44, erreichbar von 14-17 Uhr)
- für Brandschutz- und Sicherheitsmassnahmen im City-Parking einen Kredit in der Höhe von 14,3 Millionen Franken zu Lasten des Finanzvermögens bewilligt. Die Gebäudeversicherung verlangt, die zwingend erforderlichen Massnahmen bis zum 1. Januar 2006 abzuschliessen. Im Kredit enthalten sind (mit einem Anteil von 3,4 Millionen Franken) aber auch Massnahmen zur Steigerung der Auslastung und der Erträge des City-Parkings. Vorgesehen ist unter anderem eine bessere Anbindung an die Innenstadt. (Auskunft: Andreas Kressler, Departementssekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 60)
- dem Verein Verkehrsdrehscheibe Schweiz als Beitrag an die Ausstellung "Verkehrsdrehscheibe Schweiz und unser Weg zum Meer" für die Jahre 2005 – 2008 einen Beitrag in der Höhe von 20'000 Franken pro Jahr genehmigt. Die Ausstellung bildet einen festen Bestandteil im Basler Museums- und Ausstellungsangebot. Sie hat sich als Schifffahrtsmuseum und als aktuelle Verkehrsträgerschau etabliert und zieht jährlich rund 10’000 Besucherinnen und Besuchern an, darunter auch viele Schulkinder aus der ganzen Schweiz. (Auskunft: Franz Lachenmeier, Rheinschifffahrtsdirektion, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 639 95 96)
- für bauliche Unterhaltsarbeiten bei der St. Jakobshalle Gebundene Ausgaben in der Höhe von 705'000 Franken zum Vollzug freigegeben. Der Regierungsrat hatte im 2001 für allgemeine Sanierungsarbeiten bei der St. Jakobshalle 4 Millionen Franken ins Investitionsprogramm aufgenommen. Der Restkredit von 705'000 Franken wird nun im 2005 beansprucht. (Auskunft: Kilian Sattler, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 94 16)
- einen Zusatzvertrag zum Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das TSM Schulzentrum für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Münchenstein über die neue Form der Leistungsabgeltung genehmigt. Weil der Abschluss 2003 positiv ausfiel und gleiches auch für die Rechnung 2004 erwartet werden darf, wurde es ein Jahr früher als geplant möglich, den Übergang vom pauschalen Betriebskostenbeitrag der Kantone zu Leistungspauschalen pro Leistungseinheit einzuleiten. Gute Betriebsführung und Augenmerk auf gute Auslastung liessen die Kosten für die Sonderschulung geringer ausfallen als angenommen. Die erwartete Ausgabenminderung beträgt rund 450'000 Franken. Damit kann die vom Bundesrat letztes Jahr im Rahmen des Entlastungsprogramms vorgenommene Kürzung der IV-Betriebsbeiträge weitgehend kompensiert werden. (Auskunft: Ernst Davatz, Leiter Abteilung Sonderpädagogik, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 91)
- die Verordnung über den Brandschutz den "Schweizerischen Brandschutzvorschriften VFK" angepasst. Mit diesen werden die kantonalen Brandschutzbehörden verpflichtet, die in ihren Kantonen geltenden Brandschutzvorschriften, bzw. –verordnungen in Übereinstimmung mit der europäischen Bauprodukterichtlinie zu bringen. (Auskunft: Andreas Kressler, Departementssekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 60)
- die Verordnung zum Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht insofern angepasst, als ein Auslegungsfehler gegenüber dem Bundesgesetz korrigiert wurde. (Auskunft: Brigitte Meyer, Departementssekretärin, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 43)
- vom Budget 2005 der Israelitischen Gemeinde Basel im Sinne von Paragraf 5 des Kirchengesetzes Kenntnis genommen. Das Budget 2004 sieht bei Einnahmen von 2,438 Millionen Franken und Ausgaben von 2,837 Millionen Franken einen Ausgabenüberschuss von 399'000 Franken vor. (Auskunft: Luzia Meister, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
- Martin Leiser
- Dr. Christoph Sarasin, Anwalt
- lic. iur. David Levin, Anwalt
Hinweise
Hinweis an die Medien: Die nächste Regierungsratssitzung findet am 4. Januar 2005 statt. Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen "guten Rutsch" ins neue Jahr. Gleichzeitig möchten wir uns auch für angenehme Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken.
Abteilung Information und Öffentlichkeitsarbeit