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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem...

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Giovanni Orsini, DSP) betreffend "Verstärkung der Gewaltprävention" als erledigt abzuschreiben. Das Problem von Amoklaufenden und Gewalttätigen sollte – wie der Anschlag im Kantonsparlament von Zug zeigt – nicht allein in Bezug auf die Schule und die Jugendlichen diskutiert werden. Vielmehr muss der Kanton auf mögliche Katastrophen unterschiedlichster Art vorbereitet sein. Gewährleistet ist dies mit einer gut erprobten Katastrophenorganisation. Diese käme im Falle eines Ereignisses wie in Erfurt auch den Schulen zu Gute. Überdies verfügt das Erziehungsdepartement bezüglich Schulen über ein umfangreiches Sicherheitskonzept, welches in Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus anderen Departementen erarbeitet wurde. (Auskunft: Marc Flückiger, Leiter Abteilung Jugend, Familie und Prävention, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 68)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Roland Vögtli, FDP) betreffend "Erhöhung der finanziellen Mittel für Sucht- und Gewaltprävention" als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat misst der Präventionsarbeit einen hohen Stellenwert bei. Dies zeigen die bisherigen Aktivitäten und Massnahmen, die sich im gesamtschweizerischen Vergleich auf einem hohen Niveau befinden. Die Frage nach einer Erhöhung der finanziellen Mittel für die Prävention kann erst dann beantwortet werden, wenn entsprechende Bedarfsanalysen vorliegen. Gegenwärtig ist eine Arbeitsgruppe daran, eine verbindliche Definition für Suchtprävention festzulegen, die Problemlage und den Bedarf im Bereich der Suchtprävention festzusetzen und Doppelspurigkeiten und Lücken zu verifizieren. Der Bericht wird im Frühjahr 2005 vorliegen. (Auskunft: Marc Flückiger, Leiter Abteilung Jugend, Familie und Prävention, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 68)
  • die Gebühren im Bestattungswesen an die Teuerung und an die gestiegenen Kosten angepasst. So werden die Gebühren für die Bestattung von nicht auf Kantonsgebiet wohnhaften Personen, die keinen Anspruch auf unentgeltliche Bestattung haben, kostendeckend ausgestaltet. Ebenso sollen alle Leistungen, die nicht im Leistungspaket der kostenlosen Bestattung enthalten sind, kostendeckend verrechnet werden. Das betrifft mit der Friedhofbehörde vereinbarte Einzelleistungen, die auch bisher schon verrechnet worden sind, wie besondere Aufbahrungen, die Verlegung von Urnen und den Grabunterhalt. Die seit 1994 unverändert geltenden Gebühren sollen auch der Teuerung angepasst werden. Die neuen Gebührentarife ändern nichts am gesetzlichen Anspruch auf unentgeltliche Bestattung. Die Bestattung von Personen, die im Kanton Basel-Stadt wohnhaft waren, bleibt kostenlos. Zusatzleistungen, die nach dem Gesetz nicht unentgeltlich zu erbringen sind, müssen wie bisher bezahlt werden. (Auskunft: Rita Wirz, Leiterin Bestattungswesen, Baudepartement, Tel. 061 605 21 15, erreichbar ab 14 Uhr)
  • in Abstimmung mit dem Kanton Basel-Landschaft die Vereinbarung über die Gebühren der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel (MFP-Gebührenvereinbarung) angepasst. Die Gebühren pro Fahrschulkontrolle in den Bereichen Verkehrskundeunterricht und praktische Motorrad-Grundschulung werden neu auf pauschal je 300 Franken festgelegt. Bisher waren diese Kontrolltätigkeiten kostenlos. Aufgrund der MFP-Gebührenvereinbarung müssen für die MFP-Dienstleistungen kostendeckende Gebühren erhoben werden. Die MFP kontrolliert künftig alle Fahrschulen, die Verkehrskundeunterricht erteilen oder praktische Motorrad-Grundschulung durchführen, innerhalb von fünf Jahren mindestens ein Mal. (Auskunft: Louis Wittwer, Leiter MFP, Tel. 061 416 46 20).
  • beschlossen, dass die Änderung vom 10. November 2004 des Kantonalen Übertretungsstrafgesetzes – wonach Plakatwerbung für Alkohol und Tabak auf öffentlich einsehbarem privatem Grund verboten wird – auf den 1. Juli 2005 wirksam wird, sofern die Referendumsfrist am 25.12.2004 unbenutzt verstreicht. Damit wird Rücksicht genommen auf die vom künftigen Verbot betroffenen Plakat- und Werbefirmen, welche ihre meist längerfristig vorbereiteten Kampagnen anpassen müssen. (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel 061 267 80 35)
  • für das Projekt "Casting" einen Beitrag in der Höhe von 104'000 Franken zu Lasten des Krisenfonds gutgeheissen. "Casting" ist ein Nahtstellenprojekt zwischen Volksschule und Berufsbildung. Es hat zum Ziel, die Chancen auf eine Ausbildungsstelle auch für WBS-Schülerinnen und WBS-Schüler zu erhöhen. Zusätzliche Fachkräfte, ein Netzwerk und eine Internetseite sollen mithelfen, die Laufbahnvorbereitung und das Bewerbungsverhalten zu unterstützen und zu verbessern. (Auskunft: Hansjürg Dolder, Leiter Kantonales Amt für Wirtschaft und Arbeit, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 87 50)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Grossrats- und die Regierungsratswahlen zu validieren.
  • in der Vernehmlassung den Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches betreffend die Umsetzung von Art. 123a BV über die lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter sowie einzelne nachträgliche Korrekturen am neuen Massnahmenrecht grundsätzlich begrüsst. Der Regierungsrat weist aber darauf hin, dass gewisse Forderungen der vorangegangenen Initiative und damit auch ein Teil der neuen Verfassungsbestimmung wohl kaum mit den staatsvertraglichen Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar sind. Nachdem nun aber ein neuer, vom Stimmvolk beschlossener Verfassungsartikel vorliegt, ist dessen Konkretisierung im Dienste der Rechtssicherheit angebracht. Im weiteren hat der Regierungsrat zu verschiedenen Artikeln Änderungs- bzw. Präzisierungsvorschläge gemacht. (Auskunft: Dr. Dominik Lehner, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 02)
  • in der Vernehmlassung den Entwurf des Leitfadens Attest-Bildungen grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig wurden aber auch einige Verbesserungsvorschläge angebracht. Mit der zweijährigen Grundausbildung zum Attest eröffnet sich für Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen die schulischen Leistungen für eine drei- oder vierjährige Grundausbildung noch nicht erbringen, eine Möglichkeit zum Einstieg in die berufliche Bildung. Attest-Ausbildungen werden künftig in vielen Berufsfeldern angeboten. (Auskunft: Christoph Marbach, Amtsleiter Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 88 35)
  • im Anhörungsverfahren den Revisionsentwurf der Schiffbauverordnung und die dazugehörenden Ausführungsbestimmungen grundsätzlich begrüsst. Zu zwei Artikeln wurden noch Präzisierungsvorschläge angebracht. (Auskunft: Urs Vogelbacher, Rheinschifffahrtsdirektion, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 631 45 45)
  • vom Budget 2005 der Christkatholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt im Sinne von Paragraf 5 des Kirchengesetzes Kenntnis genommen. Das Budget 2005 sieht bei Einnahmen von 336'480 Franken und Ausgaben von 504'800 Franken ein Betriebsdefizit von 168'320 Franken, und nach Zuschüssen aus diversen Fonds in der Höhe von 164'000 Franken, einen Ausgabenüberschuss von 4'320 Franken vor. (Auskunft: Luzia Meister, Departementssekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
  • die Änderungen der Steuerordnung der Christkatholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt genehmigt. Mit ihnen werden die notwendigen Harmonisierungs-Richtlinien des Bundes vollzogen und redaktionelle Anpassungen gemacht. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)