Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- die Verordnung über die Abgabe von Lehrmitteln und Verbrauchsmaterialien geändert. Dies mit dem Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (10. – 12. Klassen) keinen pauschalen Beitrag zur Finanzierung der Lehrmittel mehr bezahlen müssen, sondern die Lehrmittel künftig selbst besorgen sollen. Aus dieser Änderung erwächst weder dem Kanton noch den Eltern eine Mehrbelastung. Vielmehr wird die Finanzierung der Lehrmittel transparenter, unübersichtliche Quersubventionierungen entfallen und gleichzeitig reduziert sich der Verwaltungsaufwand der Schulen. Im Zusammenhang mit dieser Verordnungsänderung wurde auch die Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel angepasst. (Auskunft: Hans Georg Signer, Stabsleiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
- nach Vorliegen der Genehmigung durch den Bund die Verordnung über das Grundbuch in Kraft gesetzt. Sie wird mit der Publikation wirksam.
- dem Grossen Rat für die Einführung eines für den gesamten Kantonsspitalbereich geltenden Systems zur Prozessoptimierung und zur Dokumentation des Warenflusses auf der Basis SAP einen Kredit in der Höhe von 525'000 Franken beantragt. Aufgrund der Inkraftsetzung des neuen Heilmittelgesetzes und seiner Verordnungen sowie der Einführung des neuen Leistungskataloges TarMed, müssen die betroffenen betrieblichen Abläufe und Systeme den aktuellen Anforderungen angepasst werden. In diesem Zusammenhang muss eine lückenlose Rückverfolgung der Produkte vom Wareneingang bis zu deren Anwendung sichergestellt und alle notwendigen Produktdaten für eine vollständige Leistungsverrechnung an die Kostenträger zur Verfügung gestellt werden können. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Finanzen und Controlling, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
- für Umbau- und Sanierungsmassnahmen bzw. neue Anlagen beim Kantonsspital Gebundene Ausgaben in der Höhe von 14,61 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Die grössten Posten betreffen den Umbau der Abteilung Operative Intensivbehandlung (Gesamtkosten von 3,5 Millionen Franken) und den Umbau der Notfallstation (Gesamtkosten von 3,3 Millionen Franken). (Auskunft: Guido Speck, Leiter Finanzen und Controlling, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
- für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten Ausgaben in der Höhe von 2,191 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Die grössten Ausgabenposten betreffen den Ersatz der Fenster in der Klingental-Turnhalle (200'000 Franken), die Totalrenovation des Treppenhauses im Museum der Kulturen (195'000 Franken), Sanierungsarbeiten beim Institut für Rechtsmedizin (191'000 Franken) und die Sanierung der Personenaufzüge im Wasgenringschulhaus (180'000 Franken). (Auskunft: Christoph Wolf, Leiter Rechnungswesen + Controlling, Hochbau- und Planungsamt, Tel. 061 267 93 95)
- dem Grossen Rat beantragt, den Strafbefehlsrichter Dr. iur. René Ernst, per sofort und für die Dauer eines Jahres zum ausserordentlichen Strafgerichtspräsidenten zu ernennen. Mit dem Einsatz von Herrn Dr. Ernst soll die momentan hohe Belastung der acht Gerichtspräsidien aufgefangen und ein ordnungsgemässer Gerichtsbetrieb sichergestellt werden. Dr. iur. René Ernst amtete infolge einer krankheitsbedingten Absenz bereits im Sommer 2001 erfolgreich als ausserordentlicher Strafgerichtspräsident. (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 35)
- in der Vernehmlassung zum Verordnungspaket des neuen Chemikalienrechts die angestrebte Harmonisierung grundsätzlich begrüsst. Der Regierungsrat beantragt aber, von einer Inkraftsetzung des Verordnungspakets im jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Stattdessen müssen die neuen Verordnungen auf die neue Chemikalienverordnung der EU und den Zeitpunkt deren Inkraftsetzung abgestimmt werden. Der Wirtschaft und den Konsumentinnen und Konsumenten darf kein doppelter Systemwechsel innert wenigen Jahren zugemutet werden. Eine Weiterführung des geltenden Chemikalienrechts während zwei bis vier Jahren wäre zumutbar. Im Weiteren beantragt der Regierungsrat, die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen so zu überarbeiten, dass die Zuständigkeitsbereiche eindeutig und zweckmässig definiert sind und die Koordination sinnvoll und effizient geregelt werden kann. Der zur Vernehmlassung vorgelegte Entwurf der Chemikalienverordnung weist diesbezüglich erhebliche Mängel auf. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 11)
- 8 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- Ernst Mutschler, Liste 1 (FDP) des Wahlkreises Grossbasel-Ost.
- Andreas Keller
Hinweise
Die nächste Regierungsratssitzung findet am Dienstag, 20. April 2004, statt.
Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Ostertage 2004.