Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- die Vorlage zum Budget 2005 zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Dazu findet am 16. September 2004, 15.00 Uhr, eine Medienorientierung statt, zu der die Medien separat eingeladen wurden.
- der Regierungsrat hat dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Heidi Hügli, SP) betreffend "Fussweg zwischen Grenzacherpromenade und Kraftwerk Birsfelden" als erledigt abzuschreiben. Die Rhein-Böschung in diesem Bereich ist nicht genügend stabil um auf der ganzen Länge einen Weg zu bauen. Es müssten dafür massive, unverhältnismässige Hangsicherungs- und Fundationsarbeiten vorgenommen werden. Zudem würde auch ein grosses Risiko bestehen, dass ein Weg dem Rhein entlang bei Hochwasser zerstört würde. Gegen einen Rheinweg zwischen Grenzacherpromenade und Kraftwerk Birsfelden sprechen aber auch naturschützerische Gründe: Die Rheinhalde zeichnet sich aus durch grössere Partien, die schwer zugänglich und von der Landseite nicht direkt einsehbar sind. Es handelt sich um Rückzuggebiete für Vögel und Kleinsäuger. Diese würden beim Bau des Weges ganz empfindlich gestört. (Auskunft: Rodolfo Lardi, stv. Leiter Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 079 220 14 01)
- der Umwidmung eines für die Sanierung des Personalhauses der Psychiatrischen Universitätsklinik bewilligten Kredites in der Höhe von 1,23 Millionen Franken in die sanfte Sanierung der Gebäude D und L in der PUK zugestimmt. Im Rahmen der internen Bedarfsüberprüfung stationärer Betten sowie des Projektes zur Reduktion von Aufgaben und Leistungen hat die PUK im Frühjahr 2004 15 Betten abgebaut und eine Rehabilitationsabteilung geschlossen. Als Folge davon steht das Gebäude D derzeit leer. Nach Abschluss der nun beginnenden Sanierung des Gebäudes R und der darauffolgenden Rochaden wird nun auch das Gebäude L ab Mitte 2005 für eine andere Nutzung zur Verfügung stehen. Aufgrund dieser neuen Ausgangslage werden nun die Gebäude D und L für die Unterbringung der Verwaltungsbereiche genutzt. Das Personalhaus kann damit mittelfristig für anderweitige Nutzungen freigestellt werden. (Auskunft: Fritz Jenny, Spitaldirektor PUK, Sanitätsdepartement, Tel. 061 325 53 00, ab 15.00 Uhr)
- dem Grossen Rat für den Kauf des Schulpavillons an der Müllheimerstrasse 180 einen Nachtragskredit in der Höhe von 700'000 Franken beantragt. Die Kompensation innerhalb des Plafonds "Bildung" ist sichergestellt. Der Pavillon beherbergt die Primarschule Horburg. Er befindet sich auf einer Baurechtsparzelle des Kantons, Eigentümerin ist die Novartis. Für die Umnutzung des Laborpavillons als Schulpavillon hat der Kanton seinerzeit 1,8 Mio. Franken investiert. Die Schulraumplanung sieht eine längerfristige Nutzung dieses Schulstandortes vor. (Auskunft: Dr. Markus Grolimund, Departementssekretär, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 26)
- festgestellt, dass die Vereinbarung betreffend Taxpunktwert, Verbrauchsmaterial und Kontrollverfahren für den Kanton Basel-Stadt zwischen der santésuisse und dem Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, Sektion beider Basel, vom 13. August 2004 die gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt. Die Vereinbarung wird rückwirkend per 1. Januar 2004 genehmigt. (Auskunft: Martin Birrer, Stv. Leiter Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 84 90)
- in der Vernehmlassung zur vorgesehenen Änderung der Arbeitslosenversicherung einige Korrekturen angeregt. Der Regierungsrat war bereits bei der Kürzung des Taggeldanspruches von 520 auf 400 Tage mit dieser nur unter der Voraussetzung einverstanden, dass sich bei erhöhter Arbeitslosigkeit auch die Dauer des Anspruchs wieder verlängern lässt. Diesem Sinn hat der bisherige Artikel 41c zumindest teilweise entsprochen. Mit der vorgeschlagenen Verordnungsrevision soll eine erhöhte Arbeitslosigkeit jetzt nur noch vorliegen, wenn die Erhöhung sehr rasch (schockartig) erfolgt ist. Dies ist nach Auffassung des Regierungsrats nicht nur wenig sinnvoll sondern vermutlich auch nicht mehr gesetzeskonform. Im weiteren wehrt sich der Regierungsrat auch dagegen, dass – wie vorgeschlagen – ein zeitaufwändigeres Entscheidverfahren beim Bund zu einer Leistungsverweigerung von zwei Monaten führen kann. (Auskunft: Hansjörg Dolder, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit, Tel. 061 267 87 50)
- in der Vernehmlassung die mit dem Stromversorgungsgesetz vorgesehene, geregelte Liberalisierung des Strommarktes grundsätzlich begrüsst. Nicht optimal ist allerdings die hohe Regelungsdichte auf Gesetzesstufe. Analog zum bisherigen EMG sollten Detailregelungen, falls sie notwendig sind, soweit als möglich auf Verordnungsstufe oder mit Branchenrichtlinien geregelt werden. Im weiteren muss auch berücksichtigt werden, dass sich die Schweiz im liberalisierten europäischen Strommarkt nicht isoliert. Insbesondere müssen die Exportmöglichkeiten für Stromprodukte aus Wasserkraft gegenüber den EU-Mitgliedsländern erhalten bleiben. Die Regelungen in der Schweiz müssen deshalb unbedingt EU-kompatibel sein. (Auskunft: Luzia Wigger Stein, Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 061 267 94 38)
- Alfred Grieshaber