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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Hansjörg Wirz, DSP) betreffend ein gemeinsames Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt und Basel-Landschaft als erledigt abzuschreiben. Das Baudepartement Basel-Stadt und die Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft sind nach wie vor der Meinung, dass sich eine Zusammenlegung der beiden gut funktionierenden Amtsstellen nicht aufdrängt. In allen wesentlichen Bereichen finden seit Jahren gute und enge Kontakte statt. (Auskunft: Dr. Dominik Keller, Amt für Umwelt und Energie, Baudepartement, Tel. 061 639 23 20)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Kathrin Giovannone, Bündnis) betreffend Veloparkraumkonzept als erledigt abzuschreiben. Da die Schaffung von gut ausgerüsteten Veloabstellplätzen ein ausgewiesenes Bedürfnis ist, werden – unter anderem im Rahmen von Umgestaltungsprojekten – bestehende Abstellplätze aufgewertet oder neue geschaffen. Zur Zeit wird auch die Vorlage für einen neuen Velo-Rahmenkredit für die Jahre 2005 – 2012 erarbeitet. Künftige Verbesserungen bei der Veloabstellplatz-Infrastruktur sollen über diesen Rahmenkredit finanziert werden. (Auskunft: Raffael Poller, Raumplaner, Baudepartement Tel. 061 267 92 38)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Peter Aebersold, SP) betreffend Qualitätssicherung bei den Gerichten als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass sich die im Vorstoss angeregten Qualitätsbefragungen aus sachlichen und finanziellen Gründen nicht aufdrängen. Die Gerichte verfügen bereits heute über genügend Informationen zur Qualitätssicherung. Dazu gehört die Analyse von Qualitätsbefragungen in anderen Kantonen und die bereits eingeleitete Prüfung des Bereichs administrative Führung der Gerichte und das Aufzeigen von Verbesserungspotential bezüglich der Abläufe und Strukturen. (Auskunft: Dr. Alessandra Ceresoli, Co-Leiterin Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 63 00
  • in der Berichterstattung zur Petition betreffend Zustände in der Haltingerstrasse die verschiedenen getroffenen Massnahmen erläutert. Diese betreffen insbesondere die Bereiche Polizeipräsenz, Lärmproblematik, Abfallvermeidung und intensivierte Strassenreinigung. (Auskunft: André Auderset, Beauftragter für parlamentarische Geschäfte, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 70 25)
  • dem Grossen Rat die Festsetzung eines Bebauungsplans für das Areal S. Karger AG an der Allschwilerstrasse Friedrichsstrasse beantragt. Mit der Erweiterung des bestehenden Verlagsgebäudes soll der Standort an der Allschwilerstrasse ausgebaut werden. Mit einem Neubau an der Friedrichsgasse 4 und einer Erweiterung des bestehenden Gebäudes an der Allschwilerstrasse 14 – 16 soll das Raumproblem nun längerfristig gelöst werden. Die Firma S. Karger AG ist eine seit rund 65 Jahren in Basel beheimatete und stetig wachsende Firma. Das Verlagshaus beschäftigt unterdessen weltweit 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Auskunft: Thomas Waltert, Nutzungsplanung, Baudepartement Tel. 061 267 67 45)
  • dem Grossen Rat für den geplanten Werkstattneubau am Leimgrubenweg einen Projektierungskredit in der Höhe von 500'000 Franken beantragt. Nachdem der Grosse Rat im Oktober 2003 eine diesbezügliche Vorlage an den Regierungsrat zurückgewiesen hat, steht nun ein redimensioniertes Projekt im Vordergrund. Es ist auf die Bedürfnisse der Hochbauwerkstätten begrenzt. Dieser Betrieb soll aber im Zusammenhang mit dem Abbau von Aufgaben und Leistungen nur noch in beschränktem Masse Reparatur- und Servicearbeiten in staatlichen Liegenschaften machen. Dazu kommen kleine Umzugsarbeiten sowie Regiearbeiten wie etwa die Stadtbeflaggung. Ganz verzichtet wird auf den Bau neuer Werkstätten für die Allmendverwaltung, die bestehende Fahrzeughalle des Tiefbauamtes wird nicht ersetzt sondern saniert. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49)
  • der Anschlussvereinbarung mit santésuisse zur Verlängerung des dringlichen Bundesgesetzes zur Spitalfinanzierung und zur definitiven aussergerichtlichen Einigung über die Finanzierung der innerkantonalen, stationären Behandlung von Halbprivat- und Privatpatienten in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern für die Zeit bis zum 31. Dezember 2001 zugestimmt. Gutgeheissen wurden auch die entsprechenden Kostenfolgen für den Kanton Basel-Stadt. Der Zweck der Vereinbarung ist einerseits, dass das dringliche Bundesgesetz über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung unverändert weitergeführt werden kann. Zudem werden mit der Vereinbarung alle hängigen Forderungen von Versicherern für geltend gemachte Sockelbeiträge der Kantone für stationäre Leistungen gemäss KVG bis zum 31.12.2001 aussergerichtlich beglichen. (Auskunft: Regierungsrat Dr. Carlo Conti, Vorsteher Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 22)
  • aufgrund der am 10. Juni 2003 beschlossenen Auflösung des Amtes für Miet- und Wohnungswesens und der damit verbundenen Neuorganisation ( vgl. dazu Medienmitteilung vom 11. Juli 2003 ) dem Grossen Rat beantragt, das Gesetz betreffend den amtlichen Wohnungsnachweis aufzuheben und das Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zu ändern Gleichzeitig wurden verschiedene Verordnungen geändert bzw. aufgehoben. Die Mutationen werden im Kantonsblatt publiziert. (Auskunft: Ernst Jost, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 36)
  • eine Verordnung betreffend die Übertragung von Aufgaben der Kantonalen Amtsstelle an die Regionalen und die Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen erlassen. Dies als Reaktion auf einen Entscheid des Sozialversicherungsgerichtes Basel-Stadt vom März 2004, wonach dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum des Amtes für Wirtschaft und Arbeit die Kompetenz zum Erlass von Verfügungen fehle. Mit der neuen Verordnung ist nun diese Legitimation gegeben, mittelfristig soll aber das Einführungsgesetz zum Arbeitslosenversicherungsgesetz revidiert werden. (Auskunft: Hansjürg Dolder, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Wirtschafts- und Sozialdepartement Tel. 267 87 50)
  • den Nutzungsplan/Erschliessungsplan Nr. 5588 des Baudepartements betreffend Umgestaltung der Viaduktstrasse, Abschnitt Centralbahnstrasse bis Margarethenstrasse, sowie das neue Strassenquerprofil genehmigt. Auf dem Areal Eilgut SNCF, zwischen der Viaduktstrasse und dem Gleisfeld, entsteht zur Zeit das neue Dienstleistungszentrum Elsässertor. Im Zuge dringend erforderlicher Tramgleiserneuerungen in der Viaduktstrasse bietet sich gleichzeitig die Möglichkeit, den Strassenraum zwischen der Markthallen- und der Margarethenbrücke den neuen Gegebenheiten und Bedürfnissen anzupassen. Soll die Haltestelleninsel vor der Markthalle vergrössert werden, sodass eine komfortable und behindertengerechte Tramhaltestelle angeboten werden kann. Ein neuer Fussgängerübergang im östlichen Bereich des Strassenabschnitts zwischen Markthalle und Elsässertor verbessert die Zugänglichkeit zu den beiden Gebäuden sowie zur Tramhaltestelle. Vorgesehen sind auch Baumgruppen entlang der Viaduktstrasse. Die detaillierten Regierungsratsbeschlüsse werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 91 69)
  • den Nutzungsplan/Erschliessungsplan Nr. 5589 des Baudepartements betreffend Umgestaltung der Unteren Rebgasse, Abschnitt Claraplatz bis Klingentalstrasse, sowie das neue Strassenquerprofil genehmigt. In diesem bereich sollen im Zuge der Gleiserneuerungen die Engpässe beim Anlieferverkehr über die Tramgeleise beseitigt werden. Die detaillierten Regierungsratsbeschlüsse werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Baudepartement 061 267 91 69)
  • für Sanierungsarbeiten am Glockenturm der Predigerkirche und beim SF-Magazin an der Binningerstrasse Ausgaben in der Höhe von 322'000 Franken zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Christoph Wolf, Rechungswesen / Controlling, Baudepartement Tel. 061 267 93 95)
  • für Vorhaben im Kantonsspital Gebundene Ausgaben in der Höhe von 900'000 Franken zum Vollzug freigegeben. Im Einzelnen sind dies folgende Projekte:
    Sanierung der Mittel-Transport-Anlage (5. Tranche, 200'000 Franken).
    Optimierung der medizinischen Leistungserfassung (4. Tranche, 100'000 Franken).
    Ausbau der Schnittstellen zwischen SAP und Leistungserfassung (4. Tranche, 200'000 Franken).
    Ablösung des Radiologie-Informations-Systems (Restbetrag, 400'000 Franken).
    (Auskunft: Guido Speck, Leiter Finanzen und Controlling, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
  • für die Unterteilung des "Patientencafés Kranich" in der Psychiatrischen Universitätsklinik in eine Raucher- und eine Nichtraucherzone Gebundene Ausgaben in der Höhe von 300'000 Franken zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Finanzen und Controlling, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
  • in der Vernehmlassung zur Teilrevision der Krankenversicherung der Stellungnahme der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren zugestimmt. Geteilt wird insbesondere auch das Missfallen über die Resultate aus dem Vernehmlassungsverfahren zum ersten Gesetzgebungspaket. So wurden die beiden zentralen Anliegen der Kantone, beim Einfrieren der Pflegetarife den Tarifschutz zu beschränken sowie auf ein einheitliches Sozialziel in der Prämienverbilligung zu verzichten, nicht nur nicht aufgenommen, sondern teilweise sogar "verschlimmbessert". Mit den gegenwärtigen Vorlagen verkommt die KVG-Revision zu reinen Kostenverlagerungsübung, ohne das Problem der Kostensteigerung im Gesundheitswesen auch nur ansatzweise anzugehen. Kritisiert wird in der Vernehmlassung auch die vorgeschlagene Regelung zu den Managed Care Modellen. Diese sind gemäss dem Regierungsrat nicht geeignet, die weitere Verbreitung von Netzwerken zu fördern. Der Regierungsrat schlägt unter anderem vor, für Managed Care Modelle die Möglichkeit von Prämienrabatten in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer zu schaffen. (Auskunft: Dr. Carlo Conti, Vorsteher Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 22, Dr. Ralph Lewin, Vorsteher Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 95 09)
  • in der Vernehmlassung die vorgesehenen Revision von Verordnungsvorschriften im Bereich des Strassenverkehrs grundsätzlich gutgeheissen. Deutlich betont wird in der Vernehmlassung, dass eine obligatorische Signalisierung von Fussgängerstreifen abgelehnt wird. Dies hätte eine übermässige Signalzunahme zur Folge. (Auskunft: Rainer Zimmermann, Verkehrsabteilung, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 79 99)
  • in der Vernehmlassung den Entwurf der Verordnung über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien an Höheren Fachschulen grundsätzlich begrüsst. Bei einzelnen Artikeln wurden Präzisierungen oder Ergänzungen angeregt. (Auskunft: Trudi Zurschmiede, Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 88 21)
  • in der Vernehmlassung den Entwurf des Bundesgesetzes zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz grundsätzlich begrüsst. Die Weiterführung des Programms "Standort:Schweiz" ist für die Region Basel sehr wichtig. (Auskunft: Peter Gautschi, Wirtschaftsdienste, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 87 74)
  • 96 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt publiziert.
    • Iris Probst-Troller
    • Andrée Jeanneret

Hinweise

Die nächste Regierungsratssitzung findet am 3. August 2004 statt.