Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- dem Hilfswerk Caritas für die Flutopfer in Indien und Bangladesch 50'000 Franken als Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Die Mittel stammen aus dem Lotteriefonds Basel-Stadt. (Auskunft: Felix Drechsler, Informationsbeauftragter des Regierungsrates, Tel. 061 267 86 36)
- dem Grossen Rat eine Vorlage weitergeleitet verbunden mit dem Antrag, den Regierungsrat zur Aufnahme von langfristigen Schulden auf dem Kapitalmarkt bis zum Betrag von 2,4 Milliarden Franken aufzunehmen. In den Jahren 2005 bis 2008 werden insgesamt 1,785 Milliarden Franken Schulden zur Rückzahlung fällig. Diese Schulden müssen refinanziert werden. Per 30. Juni 2004 belaufen sich die langfristigen Verbindlichkeiten des Kantons Basel-Stadt auf 3,41 Milliarden Franken. Gemäss Plan-Finanzierungssaldo beträgt das Defizit der kommenden vier Jahre im Durchschnitt rund 150 Millionen Franken. Entsprechend werden sich die Staatsschulden erhöhen. (Auskunft: Prof. Dr. Urs Müller, Chef der Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 01, erreichbar ab 14 Uhr)
- dem Grossen Rat beantragt, dem STADTKINO Basel für die Jahre 2005 und 2006 Subventionen in der Höhe von jährlich 250'000 Franken zu bewilligen. Das STADTKINO ergänzt die kulturelle Vielfalt des Filmangebots in Basel um jene Filme, die im kommerziellen Angebot zu kurz kommen und ermöglicht so eine vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen audiovisuellen Kunstformen. Trägerschaft des STADTKINOS ist der traditionsreiche Verein Le Bon Film. (Auskunft: Michael Koechlin, Leiter Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 23 oder 079 650 42 42)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Dr. Andreas C. Albrecht, LDP) betreffend "Revision des schweizerischen Schiedsgerichtswesens" als erledigt abzuschreiben. Eine zeitintensive Neuverhandlung des Schweizerischen Schiedsgerichtskonkordats im Vorfeld einer Regelung der Binnenschiedsgerichtsbarkeit im Rahmen der Schweizerischen Zivilprozessordnung macht keinen Sinn. Darüber hinaus nimmt der Vorentwurf einer Schweizerischen Zivilprozessordnung einen Grossteil der Anliegen des parlamentarischen Vorstosses auf, insbesondere die Angleichung an das 12. Kapitel des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht. Im Zusammenhang mit der weiteren Bearbeitung dieses Vorentwurfs werden sicherlich weitere Kritikpunkte aus dem parlamentarischen Vorstoss aufgenommen, so dass sich die Schwächen des heutigen Schweizerischen Schiedsgerichtskonkordats eliminiert sein dürften. (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 35, erreichbar bis 15.30 Uhr)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Markus Borner, SD) betreffend "Versteigerung von Motorfahrzeug-Nummern-Schilder" als erledigt abzuschreiben. Der Kanton Basel-Stadt wird ein Zuteilungssystem für spezielle Kontrollschildnummern einführen, dies aber aus logistischen Gründen nicht vor dem Jahre 2006. In einem ersten Schritt soll für die gegenwärtig noch nicht herausgegebenen Kontrollschilder BS 1 bis BS 999 (ohne den Zusatz U) eine jährliche Leihgebühr im drei- bis vierstelligen Frankenbereich erhoben werden. Bei entsprechender Nachfrage ist einer Erweiterung in noch freie vierstellige Nummernsequenzen sowie für fünfstellige Nummern mit spezieller Zahlenfolge denkbar. (Auskunft: Peter Schmutz, Chef Motorfahrzeugkontrolle, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 82 02)
- die Angebotsvereinbarungen im Regionalen Personenverkehr zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Transportunternehmungen SBB, BVB, BLT und Autobus AG Liestal für das Fahrplanjahr 2004 genehmigt. Der vom Kanton Basel-Stadt zu übernehmende Anteil der Abgeltungen am Angebot, das er mit dem Bund gemeinsam bestellt, beläuft sich auf insgesamt 2,942 Millionen Franken. Den Restbetrag von 1,826 Millionen Franken übernimmt der Bund. Ausserdem gilt der Kanton Basel-Stadt sogenannte Zusatzleistungen von 0,447 Mio. Franken an die BVB-Linie 50 (Flughafenbus) alleine ab. Gegenüber dem Vorjahr fallen die Abgeltungen des Kantons Basel-Stadt bei dem gemeinsam mit dem Bund bestellten Angebot um 179'300 Franken höher aus. Der Grund dafür ist, dass der Bund in diesem Jahr sowohl die Kantonsquote als auch den Kantonsanteil erhöht hat. Seit dem Inkrafttreten des revidierten Eisenbahngesetzes (1996) können innerhalb der Nordwestschweiz die Tarifunternehmen, namentlich die SBB, heute eine weitaus höhere Produktivität ausweisen. Dies hat zu namhaften Reduktionen bei den Abgeltungen geführt. (Auskunft: Wolfgang Fleischer, Ressort Verkehr, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 55).
- für die Erneuerung der Mülhauserstrasse im Abschnitt Kannenfeldplatz bis zum Haus Nummer 82 Gebundene Ausgaben in der Höhe von 700'000 Franken zum Vollzug freigegeben. Erneuert werden muss der gesamte Fahrbahnoberbau. Die Bauarbeiten beginnen im kommenden Oktober und dauern bis zum Sommer 2005. (Auskunft: Andreas Flück, Verkehrsbauten, Baudepartement, Tel. 061 267 43 23)
- für die Erneuerung der Wanderstrasse im Abschnitt Morgartenring bis im langen Loh Gebundene Ausgaben in der Höhe von 650'000 Franken zum Vollzug freigegeben. Koordiniert mit den Strassenbauarbeiten werden auch die Leitungen erneuert. Die Arbeiten werden zwischen dem kommenden September und dem April 2005 ausgeführt. (Auskunft: Andreas Flück, Verkehrsbauten, Baudepartement, Tel. 061 267 43 23)
- für die Neugestaltung des Kirchhofs St. Joseph mit Grünbereichen und Spielgeräten Ausgaben in der Höhe von 100'000 Franken zu Lasten des Fonds Mehrwertabgaben zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Stefan Dössegger, Baudepartement, Tel. 061 267 43 40 )
- für die Erarbeitung von Planstudien für Massnahmen auf dem kantonalen Veloroutennetz Ausgaben in der Höhe von 60'000 Franken zu Lasten des Velo/Mofa-Rahmenkredits zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Barbara Auer, Verkehrsplanerin, Baudepartement, Tel. 061 267 40 39)
- einen Nachtrag zum Pflegeheim-Rahmenvertrag 2002 – 2006 genehmigt. Er tritt per 1. September 2004 in Kraft. Die Vertragsanpassung verfolgt folgende Ziele: Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der Pflegestufe nach einer Bedarfsabklärung. Einführung eines Schiedsverfahrens bei Differenzen über die Einstufung zwischen Heimbewohnerin bzw. Heimbewohner und der Heimleitung. Änderung der Einreichungsfristen für die Jahresrechnung und den Jahresbericht. Einbezug der Hotelleriekosten in die Referenzwertbetrachtung. Schon bei Vertragsabschluss Ende 2001 bestand zwischen den beiden Vertragspartnern (Verband der gemeinnützigen Basler Alters- und Pflegheime und Kanton Basel-Stadt) Konsens, den vertrag rollend den aktuellen Erfordernissen anzupassen und nicht wie früher fünf Jahre bis zum Vertragsablauf zu warten. (Auskunft: René Fasnacht, Leiter Amt für Alterspflege, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 64 70, erreichbar bis 12 Uhr)
- gemäss Weisung des Bundesrates beschlossen, die eidgenössische Abstimmung über die folgenden Vorlagen auf das Wochenende vom 27. und 28. November und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf die Vortage festzusetzen: Bundesbeschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Bundesbeschluss über eine neue Finanzordnung. Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen. Das Referendum gegen den Grossratsbeschluss betreffend Änderung der Zonenzuweisung sowie Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufe im Gebiet Erlenmatt soll am 27. Februar 2005 zusammen mit dem Referendum gegen den Grossratsbeschluss betreffend das Organisationsgesetz der BVB zur Abstimmung gebracht werden. (Auskunft: Doris Moser Tschumi, Leiterin Abteilung Wahlen und Abstimmungen, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 70 47)
- 4 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die einzelnen Namen werden im Kantonsblatt veröffentlicht.
- Walter Bucher, Präsident des FGV Klosterfiechten
- Christian Schneider, Präsident des FGV Sandweg