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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • den Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Universität Basel über die vom Kanton der Universität zur Verfügung gestellten Liegenschaften genehmigt. Ende September 2003 ist zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft der Immobilienvertrag abgeschlossen worden ( vgl. dazu Medienmitteilung vom 24. September 2003 ). Gemäss diesem Vertrag schliesst der Kanton Basel-Stadt mit der Universität Basel einen Gebrauchsleihevertrag über die Liegenschaften, die er der Universität für ihre Zwecke zur Verfügung stellt. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49)
  • den Zusammenarbeitsvertrag und die Leistungsvereinbarung mit dem Basler Frauenverein betreffend stationäre sozialpädagogische Betreuung im Durchgangsheim "Im Vogelsang" vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2008 genehmigt. Das Durchgangsheim nimmt in der kantonalen und regionalen Heimlandschaft eine zentrale Stellung ein. Nebst Kurzaufenthalten in Krisensituationen bietet es Abklärungen im Auftrag der Vormundschaftsbehörden an und übernimmt mit seinen Empfehlungen eine wichtige Steuerungsfunktion bei Kindsschutzmassnahmen. Seit dem Jahr 2000 führt das Durchgangsheim auch eine interne Schule für Kinder, die wegen der örtlichen Distanz ihre bisherige Schule nicht besuchen können oder die aufgrund schwerwiegender Verhaltensauffälligkeiten im öffentlichen Schulsystem nicht tragbar sind. (Auskunft: Rudolf Hafner, Abt. Sozialpädagogik, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 68 03)
  • Kenntnis genommen von einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem Erziehungsdepartement, Ressort Kultur, und dem von der Christoph Merian Stiftung geführten Internationalen Austausch- und Atelierprogramm (iaab). Die neue Vereinbarung ersetzt das Reglement für die Verwaltung der beiden Pariser Ateliers für bildende Künstler der Einwohnerder Stadt basel und des Basler Kunstvereins in der Cité Internationale des Arts. Das iaab bietet Kunstschaffenden der bildenden Kunst aus der Region Basel und Südbaden die Möglichkeit zu einem mehrmonatigen Werkaufenthalt in einem der zehn Partnerländer. Die Trägerschaft dieses Programms wurde im laufe der Jahre erweitert und besteht neben der Christoph Merian Stiftung aus den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, der Gemeinde Riehen und der Stadt Lörrach. Ab dem Jahr 2005 werden nun alle kantonalen Ateliers durch iabb unter der Federführung der Christoph Merian Stiftung betreut und ausgeschrieben werden. Dank dieser neuen Zusammenarbeit können verschiedene Synergien genutzt werden. Für die Kunstschaffenden bedeutet die vereinheitlichte Organisation und Kommunikation ebenfalls ein Mehrwert. (Auskunft: Sandro Messner, Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • im Schulbereich die Aufnahmeverordnungen der Diplommittelschule/Fachmaturitätsschule, der Handelsmittelschule, der Verkehrsschule und der Schule für Brückenangebote erlassen. Die Anpassungen sind zum einen die Folge der Strukturänderung an der Weiterbildungsschule. Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in getrennte A- und E-Züge anstelle der Niveauzuweisung im alten System erfordert angepasste Aufnahmebedingungen jener Schulen, die WBS-Absolventinnen und –Absolventen aufnehmen. Die Bedingungen für den Übertritt in die Übergangsklasse, die zwischen der WBS und den Gymnasien vermittelt, sind schon zu einem früheren Zeitpunkt angepasst worden. Zum andern sind die Änderungen bei der Fachmaturitätsschule auch eine Folge der Reform der Diplommittelschule zur Fachmaturitätsschule, der der Erziehungsrat im August 2004 zugestimmt hat. (Auskunft: Hans Georg Signer, Stabsleiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)