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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem...

  • die Rechnung 2003 genehmigt. Hierzu findet am Donnerstag, 11. März 2004, 10.30 Uhr (Vorzimmer Grossratssaal) eine Medienorientierung statt, zu der die Medien separat eingeladen wurden.
  • für Planungs- bzw. Umbauarbeiten im Badischen Bahnhof und im Bahnhof SBB im Zusammenhang mit der Verlängerung der Regio-S-Bahn dem Grossen Rat einen Kredit in der Höhe von 1,12 Millionen Franken dringlich beantragt. Der Kanton Basel-Stadt beabsichtigt zusammen mit Baden-Württemberg, die S6 ("Rote Linie") aus dem Wiesental via Riehen bis Basel SBB zu verlängern. Dafür braucht es auch Gleisumbauten im Badischen Bahnhof und im Bahnhof SBB. Der Antrag umfasst einen dringlichen Planungskredit für die Jahre 2004/05 von 780'000 Franken und einen Baukostenbeitrag von 340'000 Franken an die Verbesserung der Publikumsanlagen (Perron-Erhöhung im August/September 2004). Dringlichkeit ist geboten, weil die DB ohne den baselstädtischen Kostenbeschluss die weitere Planung sistieren würde. (Auskunft: Wolfgang Fleischer, Ressort Verkehr, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 55)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Richard Widmer, VEW) betreffend "Massnahmenpaket für eine bessere Nutzung des vorhandenen Wohnraums" als erledigt abzuschreiben. Bei den Wohnungen des Kantons Basel-Stadt achtet die Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr darauf, dass grössere Wohnungen im günstigeren Preissegment nicht an Einzelpersonen sondern an Familien mit Kindern vermietet werden. Familienfreundliche Belegungskriterien gibt es auch bei den Genossenschaften. Nicht vorgesehen ist eine fiskalische Honorierung bei überdurchschnittlicher Wohnungsbelegung. Dies würde auch den steuerlichen Grundprinzipien widersprechen. Insgesamt sind die Möglichkeiten des Kantons Basel-Stadt, Einfluss auf die Wohnraumbelegung zu nehmen, eher gering. Hingegen ist das Projekt "Logis Bâle, 5000 neue Wohnungen für Basel" auch für bessere Einkommensklassen der richtige Ansatz, um eine nachhaltige Trendumkehr des strukturellen Bevölkerungsverlustes in der Stadt zu erreichen. (Auskunft: Niklaus Wild, Leiter Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 29)
  • für rund 20 Investitionsvorhaben bei der BVB im Jahre 2004 Gebundene Ausgaben in der Höhe von rund 15,628 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Hievon gehen knapp 11 Millionen Franken auf Gleis und Funkleitungserneuerungen an verschiedenen Orten. (Auskunft: Pius Marrer, Mediensprecher BVB, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 685 12 52)
  • für eine Detailanalyse zum EDV-Projekt Ablösung FIS/BA-Applikation beim Zivilgericht Gebundene Ausgaben in der Höhe von 151'000 Franken zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Departementssekretär und Leiter Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 35)
  • für Sanierungsmassnahmen in der Psychiatrischen Universitätsklinik Gebundene Ausgaben in der Höhe von insgesamt 7,63 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Die Sanierung des Gebäudes R kostet 6,5 Millionen Franken (verteilt auf 3 Tranchen bis 2006), die Erneuerung der Brandmeldeanlage in der PUK kostet 1,13 Millionen Franken (verteilt auf 3 Tranchen bis 2006). (Auskunft: Guido Speck, Finanzen und Controlling, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
  • für die Jahre 2004 – 2005 Unterstützungsbeiträge in der Höhe von jährlich 80'000 Franken bewilligt für den gemeinsamen Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zur Förderung des Literaturschaffens und 90'000 Franken für den gemeinsamen Fachausschuss Musik der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Das Musikschaffen in der Region Basel wurde bis anhin von zwei verschiedenen Gremien gefördert: Vom Musikkredit Basel-Stadt und von der Fachgruppe Musik Basel-Landschaft. Im Hinblick auf die Konstituierung einer gemeinsamen Förderstruktur wurden auch die Inhalte und Ziele der Musikförderpolitik überarbeitet und den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Im weiteren hat der Regierungsrat dem Grossen Rat für den gemeinsamen Fachausschuss für Audiovision und Multimedia der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre 2004 – 2006 einen Unterstützungsbeitrag von jährlich 200'000 Franken beantragt. Finanzielle Mittel in mindestens gleicher Höhe steuert jeweils auch der Kanton Basel-Landschaft bei. Die Höhe der beantragten drei Kredite wurde gegenüber der Vorperiode beibehalten. (Auskunft: Regula Düggelin, Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 66 18)
  • die Verordnung über die Ausübung der nicht-ärztlichen Komplementärmedizin geändert. Neu werden damit die von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeinsam durchgeführten Prüfungen im medizinischen Grundwissen so organisiert, dass diese von anerkannten Berufsverbänden auch als Verbandsprüfung genutzt werden können. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 11)
  • die Verordnung über die Gebühren des Kantonalen Laboratoriums im Bereich der Umweltschutzgesetzgebung geändert. Die angepassten Gebührenansätze berücksichtigen die in den vergangenen zwölf Jahren eingetretene Teuerung. Sie entsprechen nun etwa den Gebühren, wie sie für vergleichbare Tätigkeiten (zum Beispiel des Amtes für Umwelt und Energie) heute verlangt werden. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 11)
  • den Subventionsvertrag betreffend Betriebsbeiträge an die Beratungsstelle der Patientenstelle Basel genehmigt. Die Patientenstelle wird in den Jahren 2004 – 2007 mit finanziellen Mitteln in der Höhe von jährlich 55'000 Franken unterstützt. Die Patientenstelle ist die einzige Organisation in der Nordwestschweiz, welche die Interessen der Patientinnen und Patienten vertritt. Sie ermöglicht auch jenen Patientinnen und Patienten, welche keinen Anwalt bezahlen können, die Klärung von Problemen mit Ärzten, Spitälern oder Versicherern. Hauptziel der Patientenstelle ist die Herbeiführung von einvernehmlichen Lösungen für alle Betroffenen. Dies entlastet sowohl die Spitäler als auch die kantonale Verwaltung. (Auskunft: Andrea Mario Primosig, Finanzen und Controlling, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 47)
  • den per Anfang 2004 revidierten Anhang zum Betriebssubventionsvertrag vom 28. Januar 2003 betreffend die Reha Chrischona genehmigt. Der für die kantonale Beitragsgewährung anrechenbare Kostensatz pro Pflegetag wurde auf 424 Franken erhöht. Referenzwertbetrachtungen zeigen, dass dieser Kostensatz damit nach wie vor vergleichsweise tief ist. Im weiteren wurde die Pflegetagslimite von 15'000 auf 12'000 Pflegetage pro Jahr gekürzt. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Finanzen und Controlling, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
  • in der Vernehmlassungsantwort zum Vorentwurf für eine Revision des Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) und zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden die umfassende Revision des Vormundschaftsrechts begrüsst. Gleichzeitig wurden aber auch verschiedene Verbesserungsvorschläge angebracht. (Auskunft: Corinna Kaupp, Tel. 061 267 81 87 (vormittags), Dr. Alexandra Schwank, Tel. 061 267 81 84 Rechtsabteilung, Justizdepartement,)
  • in der Vernehmlassung die Revision von vier Verordnungen aus dem Tierseuchen- und Fleischhygienerecht grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig wurden aber auch verschiedene Verbesserungsvorschläge angebracht.
  • die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung 2004 – 2007 bezüglich EURES-T Oberrhein gutgeheissen. Dies unter der Voraussetzung, dass die Kantone Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura ebenfalls beitreten. Das EURES-T Oberrhein fördert das Entstehen eines integrierten Arbeitsmarkts am Oberrhein. EURES-T ergänzt mit speziellen Strukturen für die Grenzregionen das Kooperationsnetz der Arbeitsverwaltungen der Mitgliedstaaten des EWR, EURES (EURopean Employment Services) (Auskunft: Martin Weber, Beauftragter für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 79)
  • in der Anhörung zum Entwurf zur Stammzellenforschungsverordnung neben Bemerkungen zu einzelnen Artikeln die regelungsdichte bemängelt. Diese wirke eher verunsichernd als klärend, schreibt der Regierungsrat. Er würde es begrüssen, wenn die Verordnungssystematik im Interesse der Rechtssicherheit, Flexibilität und Übersichtlichkeit neu überdacht würde. Weitere Bedenken betreffen Unklarheiten bei der Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 11)
  • von drei Resolutionen des Oberrheinrates Kenntnis genommen. Es handelt sich dabei um die Resolutionen "Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Fernseh- und Rundfunkprogramme in der Oberrheinregion", "Eurodistrikt Strasbourg/Kehl – Ortenau" und "EU-Initiative INTERREG". (Auskunft: Martin Weber, Beauftragter für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 79)
  • 48 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel bestätigt und dem Grossen Rat zur Bestätigung und Verleihung des Kantonsbürgerrechts vorgelegt.
  • 24 Aufnahmen sowie drei Wiederaufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
    • Martin Lüchinger, Liste 5 (SP) des Wahlkreises Kleinbasel.
    • Dr. Rolf von Aarburg, Liste 7 (CVP) des Wahlkreises Riehen.