Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- die Wahl des künstlerischen Direktors des Theater Basel ab der Saison 2006/2007 genehmigt. Der designierte Theaterdirektor und Nachfolger von Michael Schindhelm, Georges Delnon, hat seine Zusage in voller Kenntnis der vom Regierungsrat beschlossenen Sparvorgabe an das Theater Basel im Umfang von 3,5 Millionen Franken ab der Spielzeit 2006/2007 gemacht. Der Regierungsrat ist davon überzeugt, mit Georges Delnon einen Theaterdirektor zu haben, der die grossen Herausforderungen der nächsten Jahre mit Engagement, Kreativität und Geschick angehen wird. (Auskunft: Michael Koechlin, Leiter Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 079 650 42 42)
- für die Erarbeitung eines Konzepts für die Sanierung und Erweiterung der Sportanlagen und des Gartenbads St. Jakob einen Kredit in der Höhe von 150'000 Franken bewilligt. Dieses Konzept soll im Sinne eines Masterplans für die weitere bauliche Entwicklung der beiden Sportstätten sowohl bezüglich Umfang der Massnahmen als auch bezüglich der zeitlichen Abwicklung massgebend sein. Auf der Basis der übergeordneten Planung für die Brüglinger Ebene ist die Gemeinde Münchenstein gegenwärtig an der Überarbeitung der Nutzungs- und Zonenpläne für dieses Gebiet. Die angestrebte Änderung tritt voraussichtlich 2005 in Kraft. (Auskunft: Andrea Müller, Leiter Sportamt, Erziehungsdepartement, Tel. 061 606 95 88)
- in der Beantwortung der Petition gegen die geplante Bebauung "Son Vida" in Bottmingen den Petentinnen und Petenten dargelegt, warum auf die geplante Überbauung nicht verzichtet wird. Unter anderem schreibt der Regierungsrat, dass der Kanton Basel-Stadt unabhängig vom Programm "Logis Bâle – 5000 neue Wohnungen für Basel in 10 Jahren" auch den permanenten Auftrag hat, seine Vermögenswerte gemäss kantonalem Finanzhaushaltsgesetz ertragsbringend zu bewirtschaften. In seiner Funktion als Eigentümer von Grundstücken ausserhalb des Kantonsgebietes muss der Kanton deshalb dafür besorgt sein, diese zonengemäss zu entwickeln und einen adäquaten Ertrag zu erzielen. Würde er auf diese Option verzichten, so hätte er nur die Möglichkeit, diese Grundstücke zu verkaufen, womit ein Dritter sie überbauen würde. Der Regierungsrat geht im weiteren davon aus, dass aufgrund dieser Überbauung keine guten Steuerzahler verloren gehen, weil Basel-Stadt auf seinem eigenen Kantonsgebiet gar kein entsprechendes Angebot in gleicher Qualität erbringen kann. Zudem würden allfällige durch Umzüge von Basel nach Bottmingen freiwerdende Wohnungen wieder durch Steuerzahlende der entsprechenden Einkommensklassen besetzt. (Auskunft: Niklaus Wild, Vorsteher Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 15)
- dem Grossen Rat beantragt, das Gesetz betreffend Ausbildungsbeiträge zu ändern. Das Amt für Ausbildungsbeiträge hat 1998 beschlossen, nur noch Aus- und Weiterbildungen von im Ausland lebenden Baslerinnen und Baslern zu unterstützen, welche in der Schweiz erfolgen. Das Gesetz muss nun der Praxis angepasst werden. Der neue Paragraf beinhaltet auch die Formulierung, dass die Ausbildung soweit möglich und zweckmässig im Kanton Basel-Stadt erfolgen muss. (Auskunft: Dr. Charles Stirnimann, Leiter Amt für Ausbildungsbeiträge, Tel. 061 267 29 10 )
- den Nutzungsplan/Erschliessungsplan Nr. 5568 des Baudepartements betreffend Umgestaltung der Kreuzung Riehenstrasse/ Fasanenstrasse/ Allmendstrasse sowie die neuen Strassenquerprofile der Riehenstrasse und Fasanenstrasse genehmigt. Mit der Sanierung der unfallträchtigen Kreuzung, soll vor allem die Sicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für die Velofahrenden verbessert werden. Konkret ist unter anderem vorgesehen, bei der Tramhaltestelle Eglisee den bisher in der Mitte liegenden Fussgängerstreifen durch zwei neue, je am Ende der Haltestelle liegende Fussgängerstreifen zu ersetzen. Im Kreuzungsbereich werden drei weitere Fussgängerstreifen über die Fasanenstrasse, über die Allmendstrasse und über die Riehenstrasse erstellt. Diese werden auch mit einer Lichtanlage versehen. Der parallel zum Tramgeleise verlaufende Fuss- und Fahrweg wird innerhalb des Einmündungsbereichs der Fasanenstrasse verlegt und neu mit einer Lichtanlage gesichert (vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 18. September 2001 )Die detaillierten Regierungsratsbeschlüsse werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Beat Zahno, Leiter Baulinien und Landerwerb, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 91 69)
- den Nutzungsplan/Erschliessungsplan Nr. 5587 des Baudepartements betreffend Umgestaltung der Birmannsgasse, Einmündung Socinstrasse, genehmigt. Im Rahmen des Aktionsprogramms Stadtentwicklung Basel wird der Einmündungsbereich Birmannsgasse/Socinstrasse für Fussgängerinnen und Fussgänger sichrerer gemacht. Verschiedene Massnahmen sollen dafür sorgen, dass in der Socinstrasse Tempo 30 eingehalten und der Durchgangsverkehr reduziert wird. Als weitere Massnahme zur Wohnumfeldaufwertung werden die durch die Verkleinerung der Fahrbahnbreite gewonnen Flächen zu kleinen Plätzen mit Bäumen und Sitzbänken und zur Verbreiterung der Trottoirs genutzt. Die detaillierten Regierungsratsbeschlüsse werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Beat Zahno, Leiter Baulinien und Landerwerb, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 91 69)
- sich in der Vernehmlassung zur Bahnreform 2 grundsätzlich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs angeschlossen. Generell begrüsst der Regierungsrat die Absicht, den mit der Revision des Eisenbahngesetzes und der Bahnreform 1 eingeschlagenen Weg hin zu einer modernen, leistungsfähigen und vor allem für die Kundinnen und Kunden attraktiven öffentlichen Verkehr in der Schweiz weiterzugehen. Der Regierungsrat bemängelt allerdings, dass aus seiner Sicht wichtige Themen für die Zukunft des Öffentlichen Verkehrs in der Schweiz nicht oder nicht genug vertieft im der Bahnreform 2 enthalten sind. Dies gilt insbesondere für die Frage, welche Rolle dem Wettbewerb im Öffentlichen Verkehr in der Schweiz zukommen soll und kann. Explizit wird zudem der Bund auch dazu aufgefordert, das Thema Agglomerationsverkehr entschieden voranzutreiben und Lösungen anzustreben, die der effektiven Problemlage entsprechen, nämlich Entlastungen in den Ballungsgebieten zu schaffen. Dafür ist eine Beteiligung des Bundes zwingend. Diese muss in ein Gesamtkonzept zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur eingebettet sein. Insgesamt erachtet der Regierungsrat die Vorlage zur Bahnreform 2 in wichtigen Punkten als unvollständig und argumentativ schwach. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Ressort Verkehr, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 17)
- Karin Hiltwein Agnetti, Leiterin der Stabsstelle für Hochschulfragen in der Erziehungs- und Kulturdirektion BL