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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem...

  • dem FC Basel ganz herzlich zum 10. Meistertitel gratuliert. Der Regierungsrat wird den Vorstand und weitere wichtige Repräsentanten des FC Basel ins Rathaus einladen. Der Empfang für die Meistermannschaft ist aus terminlichen Gründen (EM in Portugal, Ferien) erst anfangs Juli vorgesehen.
  • die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht der IWB zur Weiterleitung an den Grossen Rat genehmigt. Hierzu findet am 27. Mai 2004, 11.00 Uhr, eine Medienorientierung statt, zu der die Medien separat eingeladen werden.
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Dr. Peter Wick, CVP) betreffend "einer Befreiung des Gundeldingerquartiers von quartierfremden Durchgangsverkehr" als erledigt abzuschreiben. Mit der Eröffnung der durchgehenden Nordtangente wird eine Verkehrsentlastung auf den beiden Längsachsen Gundeldinger- und Dornacherstrasse erwartet. Angepasst wird dann auch die Wegweisung, damit der Verkehr aus Basel-West und Allschwil direkt auf die Nordtangente gelenkt wird. Generell hat der Verkehr im Gundeldingerquartier bereits in den letzten 10 Jahren stetig abgenommen. (Auskunft: Peter Huber, Abt.-Ltr. Transport und Verkehr, Baudepartement, Tel. 061 267 92 20)
  • die Verordnung über die Krankenversicherung angepasst, nachdem am 4. Januar 2004 verschiedene Änderungen des kantonalen Gesetzes über die Krankenversicherung rechtskräftig geworden sind. Die vom Grossen Rat im letzten Herbst vorgenommenen Änderungen betrafen in erster Linie die kantonalen Mutterschaftsleistungen (Stillgelder), die Risikobeiträge an Krankenversicherer mit ungünstiger Risikostruktur und die Neuregelung des Policenschutzes für den geschlossenen Versicherungszweig bei der ÖKK. Der Regierungsrat hat diese Änderungen jetzt in der Verordnung über die Krankenversicherung nachvollzogen. Bei dieser Gelegenheit wurden ausserdem einige Präzisierungen des Verordnungstextes vorgenommen. Ausserdem gilt bezüglich der Abzugsfähigkeit von Drittbetreuungskosten nicht mehr die Schulpflicht als Kriterium, sondern neu, in Analogie zum Steuergesetz, das Lebensalter der Kinder. Dadurch wird eine Vereinheitlichung erzielt, und die bisher in Einzelfällen erforderlichen Abklärungen können künftig entfallen. (Auskunft: Martin Birrer, Stv. Leiter Amt für Sozialbeiträge, Abteilung Krankenversicherung und Wohnen, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 84 90)
  • in sechs Verordnungen eine Vorschrift über die Einsicht- und Beschlagnahme von Praxisunterlagen, Geschäftsakten, Patientendossiers usw. aufgenommen. Damit wurde eine Rechtsunsicherheit beseitigt, die sich in gesundheitspolizeilichen (aufsichtsrechtlichen) Verfahren teilweise als hinderlich ausgewirkt hat. Die Einsichtnahme in Patientendossiers soll in der Regel im Einverständnis mit der betroffenen Person erfolgen. Es sind aber Fälle denkbar, bei denen dieses Einverständnis nicht eingeholt werden kann oder aus untersuchungstechnischen Gründen fehl am Platz wäre. Damit in jedem Fall das Arztgeheimnis gewahrt bleibt, sollen nur der kantonsärztliche Dienst, und/oder das Institut für Rechtsmedizin, sowie in Zahnarztpraxen der Direktor der Öffentlichen Zahnkliniken zur Einsichtnahme befugt sein. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 11)
  • die Verordnung über die Lernbeurteilung und die Klassenwiederholung an der Primarschule insofern geändert, als eine Lernzielbefreiung unter gewissen Bedingungen möglich wird. Dies entspricht einem Wunsch der Lehrerschaft, denn immer mehr Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht in der Regelschule nicht mehr folgen. Der Lernzielbefreiung gehen Gespräche mit den Eltern voraus. Sie kann nur per Verfügung über die Schulleitung angeordnet werden. Für diese Kinder gelten individuell formulierte Lernziele, die spätestens nach einem Semester in einer Standortbestimmung überprüft werden müssen. (Auskunft: Pierre Felder, Stableitung Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • der Verlängerung des Versuchs im Bereich des Absenzensystems am Gymnasium Leonhard bis zum Ende des Schuljahres 2004/2005 zugestimmt und die Schulordnung entsprechend angepasst. Gegenwärtig erarbeitet das Erziehungsdepartement eine neue Rahmenregelung, die den einzelnen Schulen im Bereich der postobligatorischen Schulzeit an den Gymnasien und Diplomschulen einen Gestaltungsraum bezüglich Handhabung der Absenzen überlässt. Diese Rahmenregelung muss dann noch dem Erziehungsrat und dem Regierungsrat unterbreitet werden und soll auf das Schuljahr 2005/2006 in Kraft treten. (Auskunft: Hans Georg Signer, Stabsleiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • beschlossen, eine Bestandesaufnahme der Zugänglichkeit von kantonalen Stellen mit Publikumsverkehr zu erstellen und hierauf abgestuft, Massnahmen zum Abbau von Hindernissen zu erarbeiten. Damit macht der Kanton Basel-Stadt einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung. (vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 3. Dezember 2002, http://www.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbs/2002/12/rrbs-20021203-002.html und Medienmitteilung vom 13. August 2003 http://www.unibas.ch/rr-bs/medmit/ed/2003/08/ed-20030813-001.html (Auskunft: Hansjörg Lüking, Leiter Abteilung Erwachsene Behinderte, Ressort Dienste, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 78)
  • in der Vernehmlassung den Entwurf einer Verordnung über den grenzüberschreitenden Verkehr mit gentechnisch veränderten Organismen (Cartagena-Verordnung) grundsätzlich begrüsst. Mit der Verordnung wird ein weiteres Element in einem System geschaffen, mit welchem die weltweite unkontrollierte Verbreitung von gentechnisch veränderten Organismen verhindert werden soll. Der Regierungsrat fügt allerdings an, dass das System bezüglich seiner Durchsetzungsfähigkeit noch Lücken aufweist. Für eine nachhaltige Durchsetzung ist eine konsequente Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Organismen über eine Kennzeichnung und labortechnische Identifizierungsmöglichkeiten eine absolut notwendige Voraussetzung. Diesen Aspekt muss die Schweiz bei künftigen Konferenzen der Cartagena-Vertragsparteien in geeigneter Form einbringen. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 11)
    • Philipp Schopfer, Liste 12 (SVP) des Wahlkreises Kleinbasel