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Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • dem Grossen Rat für die Sanierung und Umgestaltung der Bezirkswache Kleinbasel an der Clarastrasse einen Kredit in der Höhe von 350'000 Franken zu Lasten der Investitionsrechnung 2004 beantragt. Verbesserungen sind für die Kundschaft vor allem im Eingangsbereich vorgesehen. Dazu gehört auch die Einrichtung einer Wartezone für den Nachtbetrieb. Mit den Umbauarbeiten soll im Spätsommer 2004 begonnen werden. (Auskunft: Bernhard Orschulko, Projektleiter, Hochbau- und Planungsamt, Abt. Hochbau, Tel. 061 267 94 27, erreichbar von 14-16 Uhr)
  • die Ordnung für die Maturitätskurse für Berufstätige und die Ordnung für die Reifeprüfungen an den Maturitätskursen für Berufstätige geändert. An den Maturitätskursen für Berufstätige werden seit 1932 erwerbstätige Erwachsene in dreieinhalb Jahren zu einer Maturitätsprüfung geführt. Die entsprechenden Ordnungen mussten nun den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die Neuerungen sind bis zum Ende des 2. Schulsemesters 2007 befristet. Sie werden nach der Maturität 2005 ausgewertet, dies im Hinblick auf eine Gesamtrevision der beiden Ordnungen. (Auskunft: Pierre Felder, Stabsleitung Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92).
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Luc Saner, FDP) betreffend Studie zur Bevölkerungsstruktur als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass eine Studie zur Feststellung der optimalen Bevölkerungszahl und –struktur keinen Sinn macht. Es wäre nicht legitim, wenn ein liberaler Staat in der geforderten Weise in die Bevölkerungsentwicklung eingreifen würde, da die Niederlassungsfreiheit und die Familienplanung in den persönlichen Bereich des Individuums fallen. Es ist aber unbestritten, dass der Staat zum Beispiel durch Zonenplanung, Wohnumfeld- und Quartieraufwertungen,Förderung des Baus guter Wohnungen, die auch hohen Ansprüchen genügen, etc. indirekt Einfluss auf die Bevölkerungsstruktur nehmen kann. Diese Instrumente setzt der Regierungsrat auch konsequent ein (Zonenplanrevision, Aktionsprogramm Stadtentwicklung Basel, 5000 Wohnungen für Basel, Förderung der Verbesserung der Wohnungsstruktur etc.) Der Regierungsrat setzt in diesem Sinn auch künftig auf die in den letzten Jahren wesentlich verbesserte strategische Planung und die zwischenzeitlich bewährten Instrumente wie Politikplan, Klausursitzungen, Controlling- und Monitoringsysteme. Diese Instrumente werden konsequent für eine gezielte Kantons- und Stadtentwicklung eingesetzt. (Auskunft: Dr. Peter Schwendener, Kantonsstatistiker, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 87 40)
  • den Nutzungsplan/Erschliessungsplan Nr. 5524 des Baudepartements betreffend Umgestaltung der Dreirosenanlage, der Zähringerstrasse und des Unteren Rheinweges, Abschnitt Zähringerstrasse bis Dreirosenbrücke, genehmigt. Vorgesehen ist dort eine Neugestaltung der Parkanlage mit Spielwiesen, Allwetterspielplatz, Kinderspielplatz Wasserbecken und Wasserkanal sowie einer öffentliche Toilette (vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 9. März 2004, http://www.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbs/2004/03/rrbs-20040309-001.html) Nach Abschluss der Bauarbeiten der Nordtangente im Bereich der neuen Dreirosenbrücke wird diese Grünfläche damit wieder ein hohes Erholungs-, Spiel- und Freiraumpotential für die Anwohnerinnen und Anwohner bieten. Für die Velofahrenden bestehen drei Wahlmöglichkeiten, um zur Dreirosenbrücke zu gelangen. Eine direkte Verbindung durch den Park, die in einer Einsprache verlangt wird, wurde im Planauflageverfahren abgelehnt. Die detaillierten Regierungsratsbeschlüsse werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Beat Zahno, Leiter Baulinien und Landerwerb, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 91 69) [Zur konkreten Umgestaltung der Dreirosenanlage wird es noch eine Medienorientierung geben, zu der die Medien separat eingeladen werden.]
  • für Erhaltungsmassnahmen bei Strassen Gebundene Ausgaben in der Höhe von 3,25 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Im einzelnen müssen folgende Abschnitte saniert werden:
    Erneuerung von Fahrbahn und Trottoir des Claragraben im Abschnitt Wettsteinstrasse bis Claraplatz (1 Mio. Franken)
    Gesamterneuerung der Gundeldingerstrasse im Abschnitt Bruderholzstrasse bis Thiersteinerallee (700'000 Franken). Dabei werden gleichzeitig die Einmündungsbereiche in verschiedene Nebenstrassen im Rahmen einer APS-Massnahme verbessert (Rahmenkredit Wohnumfeld-Aufwertung) und Baumrabatten vergrössert.
    Erneuerung der Fahrbahn und des rechten Trottoirs der Hörnliallee im Abschnitt Grenzacherstrasse bis Hirtenweg (450'000 Franken)
    Fahrbahnerneuerung der St. Jakobs-Strasse im Abschnitt Aeschenplatz bis Denkmal (600'000 Franken) Die Arbeiten werden koordiniert mit der Erneuerung der Tramgleise, einer Verstärkung der IWB-Transportleitung und von Swisscom-Kabeln.
    Gesamterneuerung der Vogesenstrasse im Abschnitt St. Johanns-Ring bis Mühlhauserstrasse (500'000 Franken) Auch hier geschehen diese Arbeiten in Koordination mit IWB und Swisscom-Wartungstrassen.
    Auskunft: Erina Guzzi, Geschäftsbereichsleiterin, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 93 00)
  • in der Vernehmlassung die Unternehmensteuerreform grundsätzlich begrüsst. Die wichtigste Neuerung ist die in den Modellen 1, 2 und 3 vorgeschlagene Teilbesteuerung bzw. Teilentlastung der Dividendenerträge. Aus Sicht des Regierungsrates kann keines der drei Modelle restlos überzeugen. Alles in allem scheint aber das Modell 3 zur Stärkung des schweizerischen Unternehmensstandorts am besten geeignet zu sein. Mit dieser Präferenz für das Modell 3 verbindet der Regierungsrat unter anderem die Forderung, dass die Teilentlastung auf den Dividendenerträgen auf 70 Prozent nicht nur für die direkte Bundessteuer, sondern auch für die Kantone gelten und im Steuerharmonisierungsgesetz klar verankert werden muss. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Chef der Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 30, nicht erreichbar von 14-16 Uhr)
  • in der Vernehmlassung den Entwurf der Änderung der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenfürsorge – 2. Paket grundsätzlich begrüsst. Zu einzelnen Artikeln wurden Verbesserungs- oder Präzisierungsvorschläge gemacht. (Auskunft: Dr. Christina Ruggli, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 58)
  • 44 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt publiziert.
    • Mustafa Atici
    • Patrick Hafner

Weitere Auskünfte

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