Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- dem Grossen Rat beantragt, zwei parlamentarische Vorstösse (Motion Peter Zinkernagel, LDP, betreffend "Lehrlingsausbildung als Eignungs- oder Zuschlagskriterium bei öffentlichen Beschaffungen) und Motion Markus Lehmann, CVP betreffend "Änderung des Submissionsgesetzes zugunsten von Firmen, die Lehrlinge, Behinderte oder Ausgesteuerte beschäftigen", dem Regierungsrat als Anzüge zu überweisen. Beide Vorstösse werfen zahlreiche Fragen rechtlicher und praktischer Art auf. So wie sie formuliert sind, kann den Begehren aus rechtlichen und inhaltlichen Gründen nicht entsprochen werden. Der Regierungsrat ist aber bereit, den Forderungen nach einer angemessenen Berücksichtigung der Lehrlingsausbildung zu entsprechen, soweit dies rechtlich möglich ist. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Berücksichtigung der Zahl der beschäftigten Lehrlinge wäre möglich zur Auswahl zwischen gleichwertigen Angeboten, in Beschaffungsverfahren des Kantons, ausserhalb des Staatsvertragsbereichs und wenn die Lehrlingsausbildung im öffentlichen Interesse des Kantons liegt. Der Regierungsrat wird zudem auch weiterhin Behindertenorganisationen und Arbeitsbeschaffungsprogramme durch direkte, nicht dem öffentlichen Vergaberecht unterstellte Aufträge gemäss Beschaffungsgesetz unterstützen. (Auskunft: Dr. Bernhard Staehelin, Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 061 267 91 65)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Motion Verena Herzog, SP) betreffend "Ausarbeitung eines Kulturgesetzes auf der Basis der neuen Kantonsverfassung und einer externen Studie über die Bedeutung der Kultur für den Kanton Basel-Stadt und die Region" in einen Anzug umzuwandeln und dem Regierungsrat zu überweisen. Der Erlass eines Kulturgesetzes, basierend auf einem entsprechenden Verfassungsartikel ist prüfenswert. Nach Ansicht des Regierungsrates sollte dafür zunächst die Verabschiedung der neuen Kantonsverfassung abgewartet werden. Da zudem der Forderung nach einer externen Studie über die Bedeutung der Kultur in der Region Basel im Rahmen einer Motion nicht entsprochen werden kann, macht die Überweisung in einem Anzug Sinn. (Auskunft: Michael Koechlin, Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 079 650 42 42)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Motion Edwin Mundwiler, FDP) betreffend "Mobilfunk: Verbesserung der Kontrolle und Transparenz" aus rechtlichen und umweltpolitischen Gründen nicht an den Regierungsrat zu überweisen. Die mit dem Vorstoss verlangten Bestimmungen, mit denen die Kontrolle und Transparenz im Bereich von Sendeanlagen für den Mobilfunk verbessert werden sollen, könnten als Vollzugsbestimmungen qualifiziert werden, sie müssten aber in Form einer Verordnung erlassen werden. Dazu ist der Regierungsrat in diesem Kompetenzbereich des Bundes nicht zuständig. Selbst wenn der Vorstoss aber rechtlich zulässig wäre, bestünde kein Bedarf an einer weiteren rechtlichen Regelung betreffend nichtionisierende Strahlung im Sinne des Vorstosses. Die Forderungen sind durch geltendes Recht abgedeckt und entsprechen bereits der heutigen Praxis der zuständigen Verwaltungsstellen. Zudem wäre ein kantonale gesetzliche Regelung auch immer durch die bundesrechtlichen Vorschriften der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung begrenzt. Weitergehende Verpflichtungen für eine bessere Transparenz und Kommunikation sowie die Schaffung weiterer Kontrollmechanismen können hingegen im Dialog zwischen Kanton und Mobilfunkbetreibenden erreicht werden. Mit der Charta Mobilfunk Basel-Stadt ist ein erster Erfolg dieser wichtigen Zusammenarbeit, die in Zukunft weiter verstärkt werden soll, zu verzeichnen. (Auskunft: Dr. Caroline Barthe, Rechtsabteilung Baudepartement, Tel. 061 267 91 60)
- dem Grossen Rat beantragt, den Planungsauftrag der Bau- und Raumplanungskommission betreffend Politikbereich "Stadt und Verkehr" dem Regierungsrat nicht zur Erledigung zu überweisen. Der Regierungsrat ist bereit, im Politikplan konkrete (Industrie-)Areale zu nennen, die für Arbeit und Wohnen genutzt werden können. Dies aber nur, wenn der konkrete Projektstand diese Nennung – wie etwa beim Rheinhafen St. Johann - auch zulässt. In naher Zukunft können unter Umständen weitere Industrieareale konkret bezeichnet werden. Im Rahmen der anstehenden Zonenplanrevision werden brachliegende oder sich strukturell wandelnde Industrieareale flächendeckend auf ihre Eignung für wohnbauliche Nutzungen geprüft. (Auskunft: Fritz Schumacher, Kantonsbaumeister, Tel. 061 267 93 91 oder Thomas Waltert, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 67 45, erreichbar von 15.30-16.30)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Susanne Signer, SP) betreffend "weniger Verkehrssignale" als erledigt abzuschreiben. Die Verkehrsabteilung der Kantonspolizei überprüft im Rahmen der personellen Möglichkeiten laufend die Signale und Markierungen auf deren Notwendigkeit. Unnötige Anordnungen werden aufgehoben und die entsprechende Signalisierung und Markierung entfernt. Bei Umgestaltungsprojekten (z.B. Riehenring, Messeplatz, Clarastrasse) erfolgt eine intensive Zusammenarbeit zwischen Verkehrsabteilung und Hochbau- und Planungsamt, um gestalterisch und auch bezüglich Verkehrssicherheit gute Resultate zu erzielen. (Auskunft: Martin Weibel, Chef Technischer Dienst, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 81 77)
- die Jahresrechnung und den Verwaltungsbericht 2003 der Einwohnergemeinde Bettingen zur Kenntnis genommen. Die Rechnung schliesst bei Aufwendungen von rund 4,115 Millionen Franken und Erträgen in der Höhe von 4,476 Millionen Franken mit einem Ertragsüberschuss von 361'037 Franken ab.
- den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2003 der Markthallen AG genehmigt. Die Gewinn- und Verlustrechnung schliesst bei einem Betriebsertrag von rund 1,660 Millionen Franken und einem Betriebsaufwand von rund 1’581 Millionen Franken mit einem Betriebsgewinn von rund 79’000 Franken (Vorjahr rund 60’700 Franken) ab.
- 25 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt publiziert.
- 17 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt publiziert.
- Andrea Mario Primosig, akademischer Mitarbeiter im Sanitätsdepartement