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Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • dem Grossen Rat für die Nachrüstung von Lichtsignalanlagen mit einem Busanmeldesystem einen Kredit in der Höhe von 990'000 Franken beantragt. Diese Verbesserungen für den Öffentlichen Verkehr kommen den Buslinien 30, 32, 33 und 34 zugute; diese Linien sind noch nicht oder nur teilweise mit einer Buspriorisierung ausgestattet. Das Busanmeldesystem an den Lichtsignalanlagen hat sich in Basel bestens bewährt. Die Technik der auf der Fahrbahn eingefrästen sogenannten Sesamschlaufen ist aber unterdessen veraltet, es wird nun sukzessive auf Funk-Busanmeldung umgestellt. (Auskunft: Rolf Thommen, Verkehrsabteilung, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 81 68)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Motion Kurt Bachmann, SVP) "betreffend eines Konzeptes der zunehmenden Gewalt und hinterhältigen Angriffen auf Polizisten mit wirksamen Instrumenten zu begegnen und durch Gesetzesänderungen den Schutz der Bewohner und deren Eigentum in unserem Kanton besser zu gewährleisten" in drei Punkten als erledigt abzuschreiben und sie in Bezug auf den vierten Punkt (Fonds Krawallschäden) dem Regierungsrat als Anzug zu überweisen. Zusammengefasst ist die Motion zulässig, soweit sie den Regierungsrat zur Vorlage von Gesetzesbestimmungen verpflichten will. Die meisten dieser verlangten Bestimmungen sind aber bereits vorhanden. Einzig ein Gesetz über den Fonds zur Deckung von Krawallschäden gibt es noch nicht. Der Regierungsrat lehnt dieses Begehren nicht von vornherein ab, möchte dazu aber weitere Abklärungen treffen. Unzulässig ist die Motion, soweit sie sich mit der Organisation der Verwaltung und der Polizei befasst, da sie damit in den ausschliesslichen Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates eingreift. (Auskunft: André Auderset, Beauftragter für parlamentarische Geschäfte, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 70 25)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Motion Martin Hug, LDP) betreffend Rückzahlungspflicht für bezogene Sozialhilfebeiträge in einen Anzug umzuwandeln. Gewichtige rechtspolitische Argumente sprechen gegen eine Ausdehnung der Rückerstattungspflicht auf Erwerbseinkommen. Basel-Stadt orientiert sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Diese sehen betreffend die sozialhilferechtliche Rückerstattungspflicht vor, dass das Erreichen der wirtschaftlichen Unabhängigkeit eine der primären Zielsetzungen der Sozialhilfe ist. Aus späterem Erwerbseinkommen soll daher grundsätzlich keine Rückerstattung geltend gemacht werden können. Absolut ungewiss wäre auch das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag, da ständig Nachforschungen für sämtliche Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt wurden, angestellt werden müssen. (Auskunft: Rolf Schürmann, Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 51)
  • dem Grossen Rat eine Vorlage zu einer Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) unterbreitet und gleichzeitig die Verordnung über die Gerichtsgebühren geändert. Im Zentrum der Teilrevision des VRPG stehen Bestimmungen über Hauptverhandlungen und Urteilseröffnung, gleichzeitig sollen weitere Bestimmungen der gewandelten Rechtslage oder gewandelten Bedürfnissen angepasst werden. Bei der Verordnungsrevision ging es darum, die Gerichtsgebühren der Verwaltungsrechtspflege, die vorher systemwidrig im VRPG geregelt waren – neu in der Verordnung über die Gerichtsgebühren festzulegen und gleichzeitig anzupassen. (Alexandra Schwank, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. ‚61 267 81 84)
  • für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten Ausgaben in der Höhe von 822'000 Franken zu Lasten der Unterhaltspauschale zum Vollzug freigegeben. Im Einzelnen müssen folgende Arbeiten vorgenommen werden.
    Sanierung Autoeinstellhalle der Gantbeamtung (222'000 Franken)
    Sanierung Heizung und Warmwasser des Hirzbrunnenschulhauses (250'000 Franken)
    Ersatz des Klimagerätes in der Schwimmhalle des Schulhauses St. Johann (180'000 Franken)
    Ersatz der Intrusions- und Brandmeldeanlage im Antikenmuseum (170'000 Franken)
    (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49)
  • für die Betriebsoptimierung der Badewassertechnik in der St. Jakobshalle Gebundene Ausgaben in der Höhe von 315'000 Franken zum Vollzug freigegeben. Die Betriebskosten könne damit jährlich um eund 25'000 Franken gesenkt werden. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49)
  • dem Verein K5 Kurszentrum für Menschen aus fünf Kontinenten für Kurspreisermässigungen an finanzschwache Kursteilnehmende für das Jahr 2004 im Sinne einer Defizitgarantie einen Beitrag von maximal 60'000 Franken bewilligt. Der Verein K5 gehört zu den wichtigsten Anbietern von Sprach- und Integrationskursen für fremdsprachige Migrantinnen und Migranten in Basel. (Auskunft: Rolf Schürmann, Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 51
  • das Ergebnis der kantonalen Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 validiert.
  • von der Rechnung 2003 der Israelitischen Gemeinde Basel im Sinne des Kirchengesetzes Kenntnis genommen. Diese weist bei Einnahmen von 2,405 Millionen Franken und Ausgaben von 2,818 Millionen Franken einen Ausgabenüberschuss von rund 412'000 Franken aus. (Auskunft: Luzia Meister, Departementssekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
  • 18 Aufnahmen und 1 Wiederaufnahme in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt publiziert.

Hinweise

Kredit für ein Busanmeldesystem an Lichtsignalanlagen (LSA)
Ausgabenbericht Nr. 0553B vom 1. Juni 2004

Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 14. Juni 1928 (SG 270.100)
Ratschlag Nr. 9347 vom 1. Juni 2004