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Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Silvia Schenker, SP) betreffend Änderung des Subventionsgesetzes und einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Max Pusterla, FDP) betreffend finanzielle Ungleichstellung privater und staatlicher Organisationen im Sozial- und Pflegebereich als erledigt abzuschreiben. Beide Vorstösse verlangen letztlich einen automatischen Teuerungsausgleich auf den Personalkosten bei subventionierten Institutionen. Damit würden aber gewichtige Ausgabenblöcke von insgesamt über 500 Millionen auf mehrere Jahre einer möglichen Anpassung an veränderte Umstände und Prioritäten nicht nur entzogen, sondern sie würden sogar noch anwachsen. Das ist für den Staatshaushalt sehr kritisch, denn die Einnahmen wachsen nicht einfach mit der Teuerung. Um für den Regierungsrat und den Grossen Rat einen ohnehin recht kleinen Handlungsspielraum für die Prioritätensetzung zu gewährleisten, sind Automatismen bei den Ausgaben möglichst zu vermeiden. Es besteht auch keine Notwendigkeit, für eine spezielle Gruppe von Subventionsbezügern – z.B. für diejenige im Sozial- und Pflegebereich – Sonderregeln einzuführen. Die Analyse hat gezeigt, dass andere Budgetpositionen regelmässig mehr Schwankungen hervorrufen als die Teuerung. Die Teuerung soll deshalb grundsätzlich nicht voraussetzungslos und automatisch jedes Jahr gewährt werden, sondern jeweils in die Verhandlungen über die Subventionserneuerung einbezogen werden. (Auskunft: Luzia Meister, Departementssekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Luc Saner, FDP) betreffend Nettosteuerzahler und Zonenordnung resp. Bauordnung als erledigt abzuschreiben. Die Idee des Vorstosses, bei Zonenänderungen eine entsprechende Kalkulation durchzuführen, erscheint dem Regierungsrat wenig zweckmässig. Eine solche Kalkulation könnte den Anschein erwecken, dass die Steuererträge durch entsprechende Planung genau gesteuert werden könnten. In Wirklichkeit gibt es zu viele Faktoren, die im Einzelfall zu Abweichungen von geschätzten Steuererträgen führen können. Dazu gehören insbesondere die individuellen Entscheide von Investoren über die Ausgestaltung ihrer Bauvorhaben (Grösse der Wohnungen, angestrebtes Kundensegment etc.) wie auch der potentiellen Bewohnerinnen und Bewohner. Insgesamt ist der Regierungsrat der Überzeugung, dass mit der Erneuerung und Verbesserung des Wohnungsangebotes ein bedeutender Beitrag zur Sicherung der Steuerertragskraft der natürlichen Personen geleistet wird. Ein wichtiger Pfeiler dabei ist auch das Impulsprojekt 5000 Wohnungen für Basel-Stadt aus dem Aktionsprogramm Stadtentwicklung Basel. (Auskunft: Niklaus Wild, Leiter Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 29)
  • im Zusammenhang mit dem neuen Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz), das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, und den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU, die am 1. Juni 2002 in Kraft getreten sind, verschiedene kantonale Verordnungen angepasst. Im einzelnen handelt es sich dabei um eine neue Arzneimittelverordnung, um die Apothekenverordnung, um eine neue Drogerieverordnung, um die Betäubungsmittelverordnung und um die Gebührenverordnung Gesundheitsbereich. Namentlich die Arzneimittelverordnung bestätigt das Selbstdispensationsverbot der Ärztinnen und Ärzte in Basel. Arzneimittel sollen weiterhin nur in Apotheken (alle Arzneimittel) und Drogerien (solche der Liste D) abgegeben werden dürfen. Ausgenommen von diesem Verbot ist die Verabreichung einer ersten Dosis im medizinischen Notfall und die Applikation eines Arzneimittels (z.B. durch Spritzen, Antabus etc.) im Verlauf einer ärztlichen Konsultation sowie die Verabreichung von Arzneimitteln im Spital im Rahmen der stationären Behandlung. Grosshandels- und Herstellungsbewilligungen für Arzneimittel werden neu von der Swissmedic erteilt. Gemäss der geänderten Apothekenverordnung können nun auch Apothekerinnen und Apotheker mit einem Diplom der EU eine Bewilligung zum Führen einer Apotheke erhalten, wenn alle Voraussetzungen wie für Schweizer Diplominhabende auch erfüllt sind. Neu ist auch eine Drogerieverordnung, welche die Bewilligung zum Betrieb einer Drogerie auf eine neue Basis stellt. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, 061 267 95 11)
  • in der Vernehmlassung den Entwurf für ein Bundesgesetz zum Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft begrüsst. Er hält die mit dem Gesetzesentwurf vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen und Vorschriften zur Umsetzung und Vollziehung des Zinsbesteuerungsabkommens für zweckmässig und angemessen. Der Vollzug des Zinsbesteuerungsabkommens fällt in die Zuständigkeit der Bundesbehörden und betrifft die Kantone nicht direkt. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • 27 Aufnahmen, sowie zwei Wiederaufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt publiziert.
    • Mario Zerbini