Ladenschluss – wie weiter?
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat ein neues Ruhetags- und Ladenschlussgesetz vorlegen. In der Zwischenzeit werden die bisher geltenden Öffnungszeiten toleriert.
Vor einigen Wochen hat das Bundesgericht entschieden, dass die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten und die Bewilligung des Abendverkaufs gesetzlich nicht mit der Bedingung verknüpft werden darf, dass ein Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen wird.
Der Regierungsrat wünscht keine Rückführung der Ladenöffnungszeiten auf 18.30 Uhr. Dies entspräche weder den Bedürfnissen des Detailhandels noch denjenigen der Kundinnen und Kunden. Umgekehrt hält der Regierungsrat eine Ausweitung der Öffnungszeiten auf dem Verordnungsweg, also unter Ausschluss des Gesetzgebers, für nicht richtig.
Eine Revision des Gesetzes, dessen wichtigster Teil mit dem Bundesgerichtsurteil ungültig geworden ist, ist demnach unumgänglich und dringlich. Der Regierungsrat will die Revision benutzen, um auch andere Ungereimtheiten des Gesetzes zu bereinigen. Er hat das Wirtschafts- und Sozialdepartement damit beauftragt, ihm bis Ende dieses Jahres eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Damit sollte die Neuregelung im neuen Jahr möglichst rasch in Kraft treten können.
Die Öffentlichkeit, der Detailhandel und das Verkaufspersonal haben Anspruch auf Rechtssicherheit: Die geltenden Öffnungszeiten, d.h. von Montag bis Mittwoch und am Freitag 19.00 Uhr sowie am Donnerstag 21.00 Uhr, können beibehalten werden. Ebenso gelten die Sonderbewilligungen am Bahnhof, im St. Jakob-Park und im Dreispitz sowie für Familienbetriebe.
Der Regierungsrat hat die Sozialpartner darüber informiert, dass er unter Berücksichtigung der Ladenöffnungszeiten in der in- und ausländischen Umgebung von Basel und des Bundesgerichtsurteils dem Grossen Rat eine ähnliche Lösung vorschlagen wird, wie er sie bereits bei seinem Gegenvorschlag zur Initiative ‚Fir en offe Basel’, nämlich Montag bis Mittwoch und Freitag 20.00 Uhr und Donnerstag 21.00 Uhr, vorgelegt hatte. In der Debatte des Grossen Rates ging damals dieser Gegenvorschlag den Einen zu weit, den Anderen zu wenig weit. Schliesslich unterbreitete der Grosse Rat den Stimmberechtigten die Initiative mit der völligen Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ohne Gegenvorschlag. Diese wurde in der Volksabstimmung abgelehnt.
Der Regierungsrat hat den Sozialpartnern angeboten, sie in ihren weiteren Bemühungen um eine allseits befriedigende Lösung zu unterstützen.