Lärmschutzmassnahmen auf der Osttangente werden weiter verbessert
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzug Christoph Brutschin SP für die Einleitung der Planung eines grossräumigen Lärmschutzprojektes für das Breite- Lehenmatt- und Gellertquartier) -- Auf Osttangenten-Autobahn A2 sollen die Lärmschutzmassnahmen weiter verbessert werden. Geplant sind verschiedene Etappen. Für die Lärmsanierung der Eisenbahnen ist der Bund zuständig.
Der stetig zunehmende Verkehr auf der Osttangenten-Autobahn A2, vor allem der überproportional stark zunehmende internationale Lastwagenverkehr hat zu einem erheblichen Lärmzuwachs geführt.
In einer ersten Phase werden zurzeit im Rahmen des Nationalstrassenunterhalts an der Baldeggerbrücke und an der Brücke E (Autobahneinfahrt Grenzacherstrasse) in der Breite zusätzliche Lärmschutzwände montiert bzw. bestehende Wände erhöht. Die Arbeiten sind bis Ende Oktober 2004 abgeschlossen. Diese Lärmschutzwände sind als Alternative zu der einst vorgesehenen Überdeckung Breite West zu sehen, die angesichts der angespannten finanziellen Lage von Bund und Kanton nicht realisiert werden kann.
In einer zweiten Phase ist vorgesehen, zusätzliche und höhere und damit wirkungsvollere Lärmschutzwände im Abschnitt Zürcherstrasse bis Schwarzwaldtunnel zu erstellen. Die zuständigen Bundesbehörden (BUWAL und ASTRA) prüfen zurzeit das entsprechende Strassensanierungsprogramm. Das Baudepartement rechnet bis zum Herbst 2004 mit der Genehmigung. Sofern der Bund seinen Beitrag zusichert, die finanzielle Situation des Kantons es zulässt und keine Einsprachen die Planung verzögern, können die Lärmschutzwände in den Jahren 2006 und 2007 erstellt werden.
In einer dritten Phase sind im Bereich zwischen Zürcherstrasse und Gellertdreieck zusätzliche Lärmschutzwände und -wälle sowie Schallschutzmassnahmen an Hochhäusern vorgesehen. Der Regierungsrat hat entschieden, in diesem Abschnitt auf eine integrale Planung - wie Überdeckungen mit Zusatznutzen (Wohnüberbauungen, Grünflächen oder Photovoltaikanlagen) - zu verzichten, weil die Kosten dafür zu hoch wären (sechsspurige Autobahn, vierspurige Eisenbahn in Hochlage). Voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres soll das entsprechende Strassensanierungsprogramm den Bundesbehörden eingereicht werden. Die finanzielle Situation bei Bund und Kanton wird die Detailprojektierung dieser Massnahmen aus heutiger Sicht in den Jahren 2008/09 und die bauliche Umsetzung in den Jahren 2010/14 gestatten.
Für die Lärmsanierung der Eisenbahnen ist nicht der Kanton, sondern der Bund zuständig. Der Einfluss des Regierungsrats ist dementsprechend gering. Er beschränkt sich darauf, die Auflageprojekte der SBB (Lärmsanierung der Eisenbahnen im Kanton Basel-Stadt / Gemeinden Basel, Riehen und Birsfelden und 2. Rheinbrücke) gründlich zu prüfen und - wenn notwendig - dagegen Einsprache zu erheben. Bezüglich dieser vierspurigen Bahnstrecke hat er das zuständige eidgenössische Departement aufgefordert, dem Lärmschutz hohe Priorität einzuräumen. Der Regierungsrat betont, dass der Ausbau der Eisenbahnbrücke für den regionalen und internationalen Eisenbahnverkehr essentiell ist.