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Mit Stellenplafonds eine ungewollte Ausweitung des Personalbestandes vermeiden

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Motionsbeantwortung Edwin Mundwiler FDP) -- Der Regierungsrat verweist in seiner Stellungnahme auf einen parlamentarischen Vorstoss (Motion) welcher die Bewilligung des Stellenbudgets in der Kantonalen Verwaltung durch den Grossen Rat fordert auf ein vor kurzem eingeführtes neues Personalplafonierungssystem. Mit diesem kann die Entwicklung des Personalbestandes kontrolliert und gesteuert werden. Gleichzeitig ermöglicht es den Personalbestand nach Bedarf auch gezielt zu reduzieren. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Motion in einen Anzug umzuwandeln.

In seiner Stellungnahme auf einen parlamentarischen Vorstoss (Motion) verweist der Regierungsrat darauf, dass er im Herbst 2003 sogenannte Stellenplafonds eingeführt hat, um künftig eine ungewollte Ausweitung des Personalbestandes zu vermeiden. Zielsetzung der Stellenplafonds ist die laufende Überwachung der Entwicklung der Personalressourcen, um einen unkontrollierten Personalzuwachs zu verhindern sowie auch nach Bedarf gezielte Reduktionen zu ermöglichen. Damit soll eine nachhaltige, finanziell tragbare Entwicklung der Haushaltsstrukturen im Personalbereich sichergestellt werden. Das Instrument erlaubt es, die Personalentwicklung im Kanton eng zu kontrollieren und eine restriktive Bewirtschaftung durch die Departemente sicherzustellen.

Als Steuerungsgrösse für die Personalplafonierung bietet sich der sogenannte Headcount an. Diese Kennzahl findet analoge Anwendung in der Privatwirtschaft und bildet daher eine wichtige Vergleichsgrösse. Sie bildet die Anzahl Vollzeitstellen auf einen Stichtag ab. Nach Headcount-Definition ergibt sich per Ende August 2003 ein Bestand von 13'909 Stellen. Die Festlegung der Personalplafonds nach neuem Konzept ist mit der bisherigen Stellenstatistik nicht vergleichbar, da in der bisherigen Statistik auch alle befristeten Anstellungsverhältnisse, alle Ausbildungsstellen, die Kreditstellen, die Drittmittelstellen sowie die Angestellten auf Abruf mitberücksichtigt worden waren.

Der Regierungsrat wird den Departementen ihren Headcount im Sinne eines Plafonds jährlich mit dem Budget zuteilen. Erstmals erfolgte dies im Oktober 2003 für das Jahr 2004. Unter dem Jahr sind grundsätzlich keine Erhöhungen der Plafonds möglich.

Der Regierungsrat erachtet es als zweckmässig, dem Grossen Rat nach Vorliegen erster Erfahrungswerte mit den Stellenplafonds detaillierter zu berichten. Dies kann im Rahmen einer Anzugsbeantwortung erfolgen. Deshalb beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, ihm die Motion als Anzug zu überweisen.

Die Motion forderte, dass der Regierungsrat, analog der gesetzlichen Regelung im Kanton Bern, verpflichtet werden soll, ein Stellenetat zu erstellen, in welchem die einzelnen Stellen in Stellenkategorien einzuteilen und die Summe der Stellenpunkte zu bestimmen sind. Die Summe der Stellenpunkte könnte nur durch Beschluss des Grossen Rates verändert werden.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Ueli Vischer Tel. 061 267 95 51 Vorsteher Finanzdepartement