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NFA bringt auch Vorteile im Behindertenbereich und bei den Sonderschulen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) bringt auch im Behindertenbereich und bei den Sonderschulen grosse Vorteile. Der Regierungsrat belegt diese Vorteile in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss (Interpellation Eva Herzog SP) betreffend Auswirkungen der NFA auf die Behinderteneinrichtungen und Sonderschulen im Kanton Basel-Stadt und widerlegt die in der Interpellation geäusserten Bedenken.

Der Regierungsrat begrüsst die im Rahmen der NFA vorgesehene Kantonalisierung der Behindertenhilfe als Chance, diese mit konkreten regionalen Bezügen in Zusammenarbeit mit lokalen privaten Trägerschaften und auf der Basis einer gemeinsamen Planung mit dem Kanton Basel-Landschaft weiter zu entwickeln. Ebenfalls unterstützt wird die Kantonalisierung der Sonderschulen. Bereits heute sind die Kantone im Volksschulbereich für 98 % der Kinder und Jugendlichen zuständig. Es ist nicht einzusehen, weshalb sie nicht auch die volle Verantwortung und Finanzierung für die restlichen 2 % der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen übernehmen sollen. Dies eröffnet die Möglichkeit der Weiterentwicklung der Idee einer "Schule für alle" und damit auch die Gelegenheit, vermehrt integrative Schulungsformen realisieren zu können. So können die Kantone ihre eigenen, in der Region abgestimmten, bedarfsorientierten Konzepte verwirklichen.

Einfachere und bessere Steuerung und Finanzierung durch den Kanton

Gerade vor dem Hintergrund der im Bund zur Diskussion stehenden Entlastungsprogramme wäre im gesamten Behindertenbereich mit kurzfristigen Sparvorgaben des Bundes zu rechnen. Das Entlastungsprogramm 2003 zeigte, wie rasch die Kantone in schwierige Situationen kommen, wenn der Bund seine Mittel kürzt. Die verschiedenen politischen Instanzen im Kanton kennen die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen besser und können rascher auf deren Bedürfnisse mit angepassten Lösungen reagieren. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die lokalen Politikerinnen und Politiker in Basel "unsozial" oder "ungerecht" handeln werden. Vielmehr können die Kantone auch hier ihre eigenen, in der Region abgestimmten, bedarfsorientierten Konzepte einfacher verwirklichen. Grundlagen in Basel-Stadt sind die bereits erarbeiteten Leitbilder "Erwachsene Menschen mit einer Behinderung" und das "Sonderpädagogische Leitbild" für den Sonderschulbereich.

Aus grundsätzlichen wie auch aus finanziellen Überlegungen ist der Regierungsrat überzeugt, dass die NFA ein gutes Projekt ist, das Unterstützung verdient. Deshalb empfiehlt der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Annahme der Vorlage zur NFA.

( Siehe auch Medienmitteilung des Regierungsrates vom 14. Oktober 2004 )

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Ueli Vischer Tel. 061 267 95 51 Vorsteher Finanzdepartement (Für allgemeine Fragen zur NFA) Ernst Davatz Tel. 061 267 84 91 Leiter Abteilung Sonderpädagogik Ressort Dienste Erziehungsdepartement Hansjörg Lüking Tel. 061 267 84 78 Leiter Abteilung Erwachsene Behinderte, Ressort Dienste Erziehungsdepartement