Rahmenvertrag im Bereich Krankenversicherung genehmigt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat den Rahmenvertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Dachverband der Schweizer Krankenversicherer (Santésuisse) genehmigt. Der neue Vertrag löst den bisher geltenden Rahmenvertrag ab. Auf Seiten der Krankenversicherer ist nun das Beitrittsverfahren eröffnet.
Der Rahmenvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Versicherern in den Bereichen Prämienverbilligung und Krankenversicherungspflicht und insbesondere den Verzicht der Krankenversicherer zur Leistungssistierung.
Die vom Regierungsrat genehmigte Vertrag ersetzt den seit 1991 geltenden Rahmenvertrag. Dieser bisherige Vertrag wurde von den Versicherern per Ende 2003 gekündigt, da nach ihrer Ansicht die vertraglich vereinbarte Pauschalentschädigung für den Verzicht auf die Leistungssistierung nicht mehr ausreichend war. Der jetzt vom Regierungsrat genehmigte Vertrag sieht für nachgewiesen grosse Verluste eine etwas modifizierte Entschädigung vor. Als weiterhin pauschalisierte Entschädigung erspart sie aber den Leistungserbringern (inklusive den Spitälern), den Krankenversicherern, der Verwaltung und der Sozialhilfe teure und aufwendige Abklärungen im Einzelfall.
Der Vertrag soll rückwirkend per 1. Januar 2004 in Kraft treten, d.h. lückenlos an den bisherigen Vertrag anschliessen. Das Inkrafttreten setzt jedoch noch die Beitrittserklärungen der zehn grössten Versicherer voraus.