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Reduktion der Aufgaben und Leistungen: Grundsätzliche Zustimmung in der Vernehmlassung zum Zweiten Massnahmenpaket

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Vernehmlassung zum Zweiten Massnahmenpaket zur Reduktion der Aufgaben und Leistungen ist ausgewertet. Die Vorschläge des Regierungsrates sind bei den meisten Adressaten grundsätzlich auf Zustimmung gestossen. Umstritten waren allerdings die Massnahmen im Sozialbereich und – bei den Personalverbänden – die Personalmassnahmen. Der Regierungsrat hält an der Reduktionsvorgabe im Umfang von 100 Millionen Franken fest reduziert aber die Sparvorgabe im Sozialbereich um 5 Millionen Franken. Dazu wird die Nichtgewährung der Teuerung nach oben beschränkt und das Investitionsvolumen reduziert.

Das Zweite Massnahmenpaket zur Reduktion der Aufgaben und Leistungen im Umfang von 100 Millionen Franken ( vgl. dazu Medienmitteilung vom 18. Mai 2004 ) ist bei den meisten Adressaten der Vernehmlassung auf grundsätzliche Zustimmung gestossen. Dies hat die Auswertung durch den Regierungsrat ergeben. Umstritten waren allerdings die Massnahmen im Sozialbereich und – bei den Personalverbänden – die Massnahmen im Personalbereich. Umgekehrt wurde teilweise geltend gemacht, dass bei den Investitionen, insbesondere im Bereich Strassen, eine Reduktion durchaus angemessen wäre. Nach Beratung der Stellungnahmen der Vernehmlassung hält der Regierungsrat an den Vorgaben von 100 Millionen Franken fest, trägt aber den erwähnten Bedenken teilweise Rechnung. Im einzelnen hat er in Abweichung zur Vernehmlassungsvorlage und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen folgende Beschlüsse gefasst:

Die Vorgabe im Sozialbereich von 17,5 Millionen Franken wird um 5 Millionen Franken auf 12,5 Millionen Franken reduziert. Auf die Abschaffung der Beihilfen wird zurzeit verzichtet, da diese Massnahme – obwohl aus sachlicher Sicht gerechtfertigt – politisch nicht mehrheitsfähig ist. Im Bereich der Sozialhilfe und bei den Prämienverbilligungen sollen zusätzliche Einsparungen von 4,3 Millionen Franken auf das Jahr 2005 vorgenommen werden.

Im Personalbereich wird die Nichtgewährung der Teuerung auf Löhnen und Renten in den Jahren 2005 und 2006 im Sinne eines Entgegenkommens kumulativ auf zwei Prozent beschränkt.

Das Investitionsvolumen wird etwas reduziert, was ursprünglich nicht vorgesehen war.

Im Rahmen der Vernehmlassung zum Zweiten Massnahmenpaket sind auch zusätzliche Ideen eingebracht worden, wie das strukturelle Defizit des Kantons Basel-Stadt reduziert werden könnte. Der Regierungsrat hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche mögliche Vorschläge prüfen wird.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Ueli Vischer Tel. 061 267 95 50 Vorsteher Finanzdepartement Andreas Kressler Tel. 061 267 95 60 Departementssekretär Finanzdepartement