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Reduktion der Aufgaben und Leistungen: Zweites Massnahmenpaket geht in Vernehmlassung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Das strukturelle Defizit des Kantons Basel-Stadt muss innerhalb des Zeitraums 2005 und 2006 um weitere 100 Millionen Franken reduziert werden. Der Regierungsrat hat dazu ein zweites Massnahmenpaket zur Reduktion der Aufgaben und Leistungen erarbeitet. Dazu gehören auch Massnahmen im Personalbereich. Das Paket wurde nun zur Vernehmlassung an die Fraktionen des Grossen Rates an die Finanzkommission des Grossen Rates und an die Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände weitergeleitet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Juni 2004. Eine weitere Reduktion des strukturellen Defizits war bereits im Vernehmlassungsverfahren zum ersten 100-Millionen-Paket 04-06 von einer Mehrheit der politischen Parteien und von der Finanzkommission gefordert worden. Es ist auch dringend notwendig wie die aktuelle Finanzplanung zeigt.

Zweites Massnahmenpaket ist unumgänglich
Der Regierungsrat will das strukturelle Defizit des Kantons Basel-Stadt um weitere 100 Millionen Franken reduzieren. Ein solcher Schritt war bereits im Zusammenhang mit dem Massnahmenpaket vor rund einem Jahr angekündigt worden und entspricht den Forderungen einer Mehrheit der politischen Parteien und der Finanzkommission. Ein zweites Massnahmenpaket ist auch dringend erforderlich. Die aktuelle Finanzplanung für die Jahre 2005 bis 2008 zeigt, dass in den nächsten Jahren wieder steigende Defizite in der Grössenordnung von 100 – 250 Millionen Franken pro Jahr zu erwarten sind. Diese werden schwergewichtig durch strukturell und konjunkturell bedingte Kostensteigerungen im Sozialbereich von durchschnittlich 5 Prozent pro Jahr verursacht. Diese Entwicklung ist mit einer nachhaltigen Finanzpolitik und der Zielsetzung, bei den Ausgaben nur im Umfang der Teuerung zu wachsen, nicht zu vereinbaren. Die Tatsache, dass die Ziellücke gegenüber einem Ausgabenwachstum im Rahmen der Teuerung am Ende der Planperiode über 100 Millionen Franken beträgt, zeigt den Handlungsbedarf auf.

Nachhaltige Reduktion der laufenden Ausgaben
Vorgesehen ist nun insbesondere ein weiterer schwerpunktmässiger Abbau von Aufgaben und Leistungen auf der Grundlage von Prioritäten und Posterioritäten für die Budgets 2005 und 2006 (vgl. dazu Medienmitteilung vom 10. Dezember 2003 ). Der Ordentliche Nettoaufwand (ONA) soll damit nochmals nachhaltig um 100 Millionen Franken pro Jahr bis 2006 reduziert werden. Das Massnahmenpaket beinhaltet keine Reduktionen des Investitionsniveaus oder Erhöhungen bei den Einnahmen. Durch die mit dem zweiten Massnahmenpaket zur Reduktion von Aufgaben und Leistungen verbundenen Vorgaben soll das Budgetziel 2005 erreicht werden, das ein Ausgabenwachstum gegenüber dem Budget 2004 vorsieht, welches höchstens so gross ist wie die Teuerung.

Methodik der Reduktionsvorgaben:
Die Sparvorgaben berechnen sich auf den jährlich wiederkehrenden Einsparungen gegenüber dem Budget 2004. Nicht eingerechnet werden in den Jahren 2005 und 2006 geplante, aus Spargründen nicht realisierte Investitionen oder Massnahmen der laufenden Rechnung, Verbesserungen der Steuererträge und Änderungen von Abschreibungsregeln. Die Sparvorgabe von 100 Millionen Franken wurde auf drei für das Projekt gebildete (nachstehend erläuterte) Bereiche "Steuerungsgruppe 1" und "Steuerungsgruppe 2" sowie Personalbereich aufgeteilt:

Innerhalb der Steuerungsgruppe 1 (die 85% des staatlichen ONA umfasst) mit den Bereichen Bildung, Kultur, Sicherheit, Gesundheit, Öffentlicher Verkehr, Sozialwesen und Zentrale Ressourcen hat der Regierungsrat eine Vorgabe zur Reduktion von Aufgaben und Leistungen im Umfang von 60 Millionen Franken gemacht. Der Regierungsrat hat bei der Prioritätensetzung unter anderem auch die Bedeutung für den Standort, die Handlungsmöglichkeiten und die Ergebnisse der Vernehmlassung zum ersten Massnahmenpaket berücksichtigt. Die Steuerungsgruppe 1 umfasst 85 Prozent des staatlichen ONA.

Im Sozialbereich hat es sich als sehr schwierig erwiesen, auch nur das ungebremste Ausgabenwachstum etwas zu reduzieren. Zur Schliessung der Ziellücke von 9.3 Millionen Franken gegenüber der Sparvorgabe unterbreitet der Regierungsrat in der Vernehmlassung folgende drei Massnahmenvorschläge mit einem Einsparungspotential von insgesamt 14 – 16 Millionen Franken: Abschaffung der Beihilfen für zu Hause Wohnende, Reduktion der Sozialhilfeansätze unter die SKOS-Richtlinien und Reduktion der Prämienverbilligungen. Der Regierungsrat wird nach Vorliegen der Vernehmlassungsantworten über die definitiven Massnahmen entscheiden.

Die Vorgabe für die Steuerungsgruppe 2 beträgt 10 Millionen Franken. Sie wurden linear auf jenem Teil des Pauschalbereichs des Ordentlichen Nettoaufwandes der Departemente festgelegt, welcher in der Steuerungsgruppe 1 nicht bereits betroffen war. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt in der Kompetenz der Departemente.

Die Aufgaben- und Leistungsreduktionen im Umfang von 70 Millionen Franken führen zwingend zu einem Stellenabbau. Der Regierungsrat ist bestrebt, diesen möglichst über natürliche Abgänge (Fluktuationen, Pensionierungen, interne Versetzungen) vorzunehmen und sozialverträglich auszugestalten. Aufgrund des heutigen Informationsstands wird mit einer Reduktion von rund 300 Stellen gerechnet.

Die Massnahmen im Personalbereich mit einer Vorgabe von insgesamt 30 Millionen Franken beinhalten die Nichtgewährung des Teuerungsausgleichs in den Jahren 2005 und 2006. Bei einer vorsichtigen Schätzung der Teuerung macht dies für die Jahre 2005 und 2006 je 10 Millionen Franken aus. Eine solche Massnahme bedeutet gemäss dem geltenden PK-Gesetz, dass gleichzeitig auch auf den Renten kein Teuerungsausgleich ausgerichtet wird. Im weiteren beinhalten die Massnahmen im Personalbereich eine einmalige Nichtgewährung des Stufenanstiegs des Staatspersonals für das Jahr 2005. Die entsprechende Einsparung beträgt 10 Millionen Franken.

Hohe Nettoschulden von Basel-Stadt
Der Kanton Basel-Stadt hat seit Jahren mit einem strukturellen Defizit zu kämpfen. Dieses konnte bisher trotz restriktiver Finanzpolitik nicht vollständig abgebaut werden. Die Nettoschulden betragen zur Zeit rund 3,5 Milliarden Franken. Dies hat zur Folge, dass der Handlungsspielraum des Kantons wegen der entsprechend hohen Schuldzinsen trotz derzeit tiefer Zinssätze laufend weiter eingeschränkt wird.

Erstes Massnahmenpaket erfolgreich in Umsetzung
Aufgrund dieser bereits vor einem Jahr bestehenden Ausgangslage hat der Regierungsrat schon damals ein erstes Massnahmenpaket zur Reduktion der Aufgaben und Leistungen beschlossen (vgl. dazu Medienmitteilungen vom 3. 06. 03 und vom 25. 09. 03 ). Zielsetzung war eine nachhaltige Reduktion des ONA bis zum Jahre 2006 um 100 Millionen Franken pro Jahr. Explizit ausgenommen von den Sparmassnahmen waren damals – im Gegensatz zum jetzigen zweiten Massnahmenpaket - der Bildungsbereich sowie der Personalbereich. Gleichzeitig wurde im Rahmen des ersten Massnahmenpaketes eine separate Steuerung des Personalbestandes durch Plafonierung des Headcounts beschlossen (vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 20. Januar 2004 ). Dieses Steuerungsinstrument ist mittlerweile in Funktion.

Von der mit dem ersten Massnahmenpaket beschlossenen Reduktion um 100 Millionen Franken sind Massnahmen im Umfang von 94 Millionen Franken in Umsetzung. Diese wurden bzw. werden den Departementen bei den entsprechenden Budgetvorgaben der Jahre 2004 – 2006 abgezogen und unterstehen damit einem einfachen Controlling. Eine Vorlage zur Umstellung auf Dieselbusse bei den BVB ist vom Grossen Rat an den Regierungsrat zur Überarbeitung zurückgewiesen worden, eine weitere zur Abschaffung der unentgeltlichen Bestattung wurde in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 abgelehnt. Von dem mit dem ersten Massnahmenpaket verbundenen Abbau von rund 330 Stellen wurden bis Ende März 2004 rund 140 Stellen bereits abgebaut, nur wenige davon durch Kündigungen.

Weitere Auskünfte

Regierungspräsident Jörg Schild Tel. 061 267 70 04 Regierungsrat Dr. Ueli Vischer Tel. 061 267 95 51 Vorsteher Finanzdepartement