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Regierungsrat befürwortet die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Am 28. November 2004 findet die eidgenössische Volksabstimmung über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) statt. Wir stimmen über eine Änderung der Bundesverfassung und ein neues Bundesgesetz zum Finanz- und Lastenausgleich ab. Der Regierungsrat befürwortet diese Vorlage die für die Schweiz insgesamt und speziell für Basel Vorteile bringt.

Der heute geltende Finanzausgleich besteht aus rund drei Dutzend untereinander weitgehend unkoordinierten Einzelmassnahmen. Trotz grossen Geldtransfers und entsprechendem administrativem Aufwand kann die angestrebte Ausgleichswirkung zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen nicht erreicht werden. In vielen Bereichen bestehen zudem Anreize, die einem sparsamen und effizienten Einsatz der Geldmittel zuwiderlaufen.

In mehr als zehn Jahren Vorarbeit haben Bundesrat und Kantone eine Reform ausgearbeitet, die diese Mängel beheben soll. Mit der NFA werden zwei Hauptziele angestrebt: der Ausgleich kantonaler Unterschiede und die Steigerung der Effizienz bei der Erbringung von staatlichen Aufgaben. Die moderne Struktur des Finanzausgleichs wird von Experten und Politik in Bund und Kantonen unbestritten als klare Verbesserung – hin zu mehr Transparenz und Gerechtigkeit – anerkannt.

Die Neuregelung wirkt sich für unseren Kanton positiv aus. Daraus muss umgekehrt geschlossen werden, dass Basel-Stadt unter dem bisherigen System während Jahrzehnten zu schlecht gefahren ist. Insbesondere das neue Instrument des sog. soziodemografischen Lastenausgleich bringt Vorteile, weil dadurch erstmals die allgemeinen Zentrumslasten (überproportionale Sozialkosten), welche Städte wie Basel tragen, anerkannt und vom Bund abgegolten werden sollen.

Anderseits werden wir als finanzstarker Kanton sehr substanziell auch in Zukunft an den (Ressourcen-)Ausgleich für die schwächeren Kantone zahlen.

Genau lässt sich die finanzielle Differenz zwischen alt und neu nicht berechnen. Auch wird sie von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfallen. Gemäss den bisherigen Schätzungen wird sich die NFA für den Kanton Basel-Stadt unter dem Strich positiv auswirken.

Doch auch aus grundsätzlichen Überlegungen ist die NFA sinnvoll: Sie führt zu einer Entflechtung der heute komplizierten Zuständigkeiten, Anreize und Finanzströme und schafft dadurch Klarheit. Die Kantone werden dadurch gestärkt, da sie zusätzliche frei verfügbare Finanzmittel erhalten. Positives Resultat der NFA sind mehr Transparenz und Effizienz sowie insgesamt günstigeren Leistungen.

Seitens von Behinderteninstitutionen werden Befürchtungen geäussert, wonach die Übertragung der Zuständigkeit für die Behinderteneinrichtungen und die Sonderschulen auf die Kantone für dieselben zu Benachteiligungen führen werden. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass sich die an sich begreiflichen Befürchtungen nicht bewahrheiten werden. Schon im Rahmen der NFA wird ein Bundesgesetz den Kantonen Standards vorschreiben, welche solches ausschliessen. Insbesondere wäre aber der Eindruck falsch, dass die Kantone mit ihren demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen weniger geeignet wären als der Bund, angemessen für ihre behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger zu sorgen.

Und schliesslich zeigen die jüngsten Erfahrungen, dass der Bund bei seinen Sparübungen die Behinderten überhaupt nicht verschont.

Aus grundsätzlichen wie auch aus finanziellen Überlegungen ist der Regierungsrat überzeugt, dass die NFA ein gutes Projekt ist, das unsere Unterstützung verdient. Deshalb empfiehlt der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Annahme der Vorlage zur NFA.

Hinweise

Weitere Informationen unter: www.nfa.ch

Weitere Auskünfte

Dr. Ueli Vischer, Tel. 061 267 95 51 Vorsteher Finanzdepartement