Regierungsrat zum GPK-Bericht
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat Kenntnis genommen vom Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) zu den Vorkommnissen und Feststellungen bei der Rheinschifffahrtsdirektion und der Basler Personenschifffahrtsgesellschaft. Er anerkennt die Oberaufsicht des Parlamentes und seiner Kommissionen für das Handeln der Verwaltung. Er ist aber nicht einverstanden mit verschiedenen falschen und ungenauen Aussagen im GPK-Bericht. Er wird dazu einen Bericht zu Handen des Grossen Rates verfassen. Befremdet ist der Regierungsrat über die Vorgehensweise beim Verfassen des GPK-Berichtes. Nicht akzeptabel ist insbesondere auch die unberechtigte Kritik am Schlussbericht der Administrativuntersuchung die im Auftrag des Regierungsrates vom ehemaligen Gerichtspräsidenten und erfahrenen Juristen Christoph Meier sehr sorgfältig und unter Anhörung der involvierten Personen durchgeführt wurde. Im Gegensatz dazu wurde Christoph Meier von der GPK nicht angehört. Bei einer sorgfältigeren Arbeit der GPK hätten diverse Fehler vermieden werden können. Der Regierungsrat verwahrt sich auch gegen die unberechtigten Vorwürfe an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der involvierten Dienststellen.
Der Regierungsrat ist befremdet über die Vorgehensweise der GPK beim Erstellen des Berichtes zu Vorkommnissen und Feststellungen bei der Rheinschifffahrtsdirektion und der Basler Personenschifffahrtsgesellschaft und über verschiedene darin gemachte Aussagen. Einerseits sind gewisse Vorwürfe aus der Luft gegriffen und nachweislich falsch. Andererseits wurden direkt involvierte Personen nicht oder lediglich oberflächlich angehört.
Gar nicht angehört wurde beispielsweise der vom Regierungsrat mit der Administrativuntersuchung beauftragte ehemalige Strafgerichtspräsident Christoph Meier. Vor diesem Hintergrund empfindet es der Regierungsrat als speziell stossend, dass die GPK festhielt, Christoph Meier habe "die Sachlage sehr einseitig und obrigkeitsgläubig" dargestellt. Dieser Vorwurf an die Adresse eines hochangesehenen und erfahrenen Juristen, der vom Regierungsrat für die Erstellung des unabhängigen Gutachtens evaluiert und bestimmt wurde, ist nicht akzeptabel. Tatsächlich bringt der GPK-Bericht auch keine neuen Erkenntnisse, in weiten Teilen decken sich die Aussagen mit denjenigen des unabhängigen Gutachtens, der Finanzkontrolle oder der Finanzkommission.
Bedauerlich ist auch, dass weder die zuständigen Dienststellen der betroffenen Departemente noch Rheinhafendirektor René Hardmeier zum GPK-Bericht Stellung nehmen konnten. Dies wäre nicht nur fair gewesen, sondern hätte auch zur Vermeidung von offensichtlichen Fehlern beigetragen. Besonders ärgerlich in diesem Zusammenhang ist es, dass ausgerechnet auch die Schlussfolgerung des GPK-Berichts auf falschen Grundlagen beruht. Die GPK schreibt zum Bereich Bewilligungspraxis bei Veranstaltungen "spätestens nach dem Rekursentscheid, dem René Hardmeier nicht nachgelebt hat, hätte der Vorsteher WSD als Vorgesetzter des Direktors RSD seine Führungsverantwortung entschlossen wahrnehmen müssen". Richtig ist, dass René Hardmeier den Rekursentscheid befolgt hat. Die GPK ist zur gegenteiligen Annahme gekommen, weil sie zwei Briefe verwechselte, die zwar am selben Tag, aber nicht im selben Jahr geschrieben wurden. Mit diesem Irrtum der GPK ist natürlich auch der oben erwähnte Vorwurf hinfällig. Falsch ist auch der Vorwurf, dass Daniel Hardmeier, der Bruder von René Hardmeier, etwas mit der Auftragserteilung des Ressorts Schulen an micro systems zu tun hat. Daniel Hardmeier ist Abteilungsleiter Finanzen des Erziehungsdepartements (und nicht wie von der GPK angeführt des Ressorts Schulen). Korrekt ist die Aussage der Finanzkontrolle, wonach die Auftragserteilung vom Ressort Schulen an micro systems erfolgte.
Der Regierungsrat wird zu diesen und weiteren offensichtlichen Fehlern und Ungenauigkeiten im Bericht der GPK zu Handen des Grossen Rates detailliert schriftlich Stellung nehmen (unzutreffender Vorwurf der GPK, dass Bruno Omlin von Christoph Meier nicht angehört wurde, falsche Aussage der GPK bezüglich Zeitpunkt der Intervention des Vorstehers des WSD zur Vertragsauflösung mit micro systems etc.).
Im weiteren verwahrt sich der Regierungsrat auch gegen die unberechtigte Kritik der GPK an die Adresse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der involvierten Dienststellen. Diese haben ihre Arbeit korrekt gemacht.
Klar festzuhalten ist auch, dass vom WSD im letzten Jahr - bereits vor dem Gutachten von Christoph Meier - entscheidende Massnahmen zur Verhinderung bzw. Eliminierung von Interessenkollisionen im Umfeld des Rheinhafens eingeleitet wurden.