Revision des Arbeitslosenhilfegesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Das Arbeitslosenhilfegesetz soll einer Revision unterzogen werden. In Zukunft soll die kantonale Arbeitslosenhilfe (nicht zu verwechseln mit den eidgenössischen Arbeitslosenversicherungsleistungen gemäss AVIG) vor allem eine Hilfe für bedürftige Personen sein ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt für eine Stelle zu erhöhen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zu Handen des Grossen Rates verabschiedet.
Die Vorlage ist als schlankes offenes Gesetz ausgestaltet. Es übernimmt vom Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) die wichtigsten Voraussetzungen für eine Integration in den Arbeitsmarkt (Vermittlungsfähigkeit, Aus- und Weiterbildungsfähigkeit). Anstelle der bisherigen laufenden Taggeldleistungen werden die Mittel künftig für aktivierende Massnahmen wie Arbeit und/oder Bildung eingesetzt, um bedürftige Personen mit Chancen auf dem Arbeitsmarkt zielgerichtet zu unterstützen und sie wieder im Arbeitsprozess zu integrieren. Das bisherige Gesetz sah lediglich laufende Taggeldleistungen an Personen vor, deren eidgenössische Versicherungsleistungen zwar ausgeschöpft waren, deren zweijährige Bezugsrahmenfrist nach AVIG jedoch noch lief.
Mit dem Wechsel bei der Leistungsausrichtung will das revidierte Gesetz von den positiven Erfahrungen der Arbeitslosenversicherung mit aktiven Massnahmen profitieren und gleichzeitig die kantonalen Finanzmittel zielgerichteter einsetzen. Der Regierungsrat legt die Anzahl der Massnahmenplätze und damit auch den Mitteleinsatz entsprechend der aktuellen Arbeitsmarktlage fest. Für das laufende Jahr wird mit 50 – 60 Jahresplätzen gerechnet, wovon 150 bis 200 Personen profitieren könnten. Es ist vorgesehen, diese Massnahmen über den Krisenfonds zu finanzieren.
Neu können auch Personen ohne vorgängigen Bezug von Arbeitslosenentschädigung bei den Massnahmen der kantonalen Arbeitslosenhilfe berücksichtigt werden, sofern sie vermittlungsfähig und bedürftig sind. Damit wird die Sozialhilfe entlastet und werden die Massnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt weiter verstärkt.