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Schallschutzfenster an 18 Hauptverkehrsstrassen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat zwei Kredite für Schallschutzfenster: 36 Millionen Franken sollen für den Einbau von Schallschutzfenstern bei Gebäuden mit unerträglichen Lärmbelastungen über dem Alarmwert bereitgestellt werden. Der Regierungsrat will aber auch eine erste Tranche von 5 Millionen Franken für Beiträge an Schallschutzfenster ausrichten wenn übermässige Lärmbelastungen über dem Immissionsgrenzwert bestehen. Er will damit einen wichtigen Beitrag leisten an die Gesundheit und das Wohlbefinden der betroffenen Bevölkerung an die Wohnumfeld- und Lebensqualitätverbesserung und an die Quartiererneuerung.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Kredit in der Höhe von 3,6 Millionen Franken für den Einbau von Schallschutzfenstern an Gebäuden, bei denen der Strassenverkehrslärm den Alarmwert von 70 dB überschreitet . Der Kanton als Eigentümer der Strassen ist dazu nach dem Bundesgesetz über den Umweltschutz verpflichtet, wenn keine anderen lärmreduzierenden Massnahmen möglich sind. Betroffen sind ca. 6,5 Strassenkilometer mit 5000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Der Regierungsrat will aber noch einen Schritt weiter gehen; er will Beiträge an den Einbau von Schallschutzfenstern auch schon dort gewähren können, wo ein niedrigerer Immissionswert von 66 dB überschritten ist und keine anderen Lärmschutzmassnahmen getroffen werden können. Eine Ergänzung des Umweltschutzgesetzes Basel-Stadt soll den Regierungsrat in Zukunft dazu ermächtigen. Für die Ausrichtung dieser Beiträge beantragt er dem Grossen Rat eine erste Kredittranche in der Höhe von 5 Millionen Franken.

Der Bund beteiligt sich bei vollem Kostenersatz durch den Kanton mit 22.5% (Kredit Alarmwert) und mit 11,5% beim hälftigen Kostenersatz (Kredit Immissionsgrenzwert).

Der Grosse Rat hat bereits in drei Tranchen 8,7 Millionen Franken für Schallschutzfenster bewilligt. Zusätzlich wurden einige Strassenabschnitte im Zusammenhang mit der Erstellung der Nordtangente saniert, d.h. die Gebäude wurden mit Schallschutzfenstern ausgerüstet. Der Regierungsrat unterbreitet nun dem Grossen Rat das voraussichtlich letzte Programm zur Lärmsanierung der Strassen mit Alarmwert-Überschreitungen. An den fraglichen Strassen können aus städtebaulichen und wohnhygienischen Gründen sowie aus Sicherheitsgründen keine Lärmschutzwände errichtet werden, und betriebliche Einschränkungen würden den Verkehr unverhältnismässig behindern. Als Ersatzmassnahme müssen daher dort, wo der Alarmwert bei Wohnungen und Büros überschritten ist, Schallschutzfenster auf Kosten des Kantons eingebaut werden.

Wird "lediglich" der Immissionsgrenzwert überschritten, so hat der Kanton bis jetzt keine Pflichten. Für die betroffene Bevölkerung hat dies unangenehme und kaum nachvollziehbare Folgen: Denn in der Praxis kommt es häufig vor, dass in ein und derselben Strasse verschiedene Gebäude unterschiedlich von Lärm belastet werden. Vorstehende Fassaden, Erker oder gegenüberliegende Gebäudelücken können die Ausbreitung des Lärms beeinflussen. Die dadurch entstehenden geringfügigen Pegelunterschiede werden zwar von den Betroffenen nicht wahrgenommen, haben jedoch rechtlich bedeutende Auswirkungen. Im Extremfall kann ein Pegelunterschied von 0,1 Dezibel zum folgenreichen Schritt führen, dass die eine Gebäudeeigentümerschaft 100 % der Kosten für neue Schallschutzfenster erhält und der Nachbar bzw. die Nachbarin gar nichts. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat, die rechtlichen Grundlagen so zu ändern, dass einer Gebäudeeigentümerschaft bei der Überschreitung eines Immissionswertes von 66 dB 50 % der Kosten für Schallschutzfenster erstattet werden können. Ähnliche Regelungen kennen bereits verschiedene Kantone.

Der Regierungsrat will mit dieser Regelung einen wesentlichen Beitrag an wichtige politische Ziele leisten: Die übermässige und schädliche Lärmbelastung wird für die Wohnbevölkerung deutlich reduziert und trägt damit zu deren Gesundheit und Wohlbefinden bei. Die Massnahme bewirkt einen positiven Einfluss auf die Aufwertung des Wohnumfeldes, die Quartiererneuerung und die Lebensqualität. Die verschiedenen Massnahmen zur Integralen Aufwertung des Kleinbasels und anderer Quartiere werden nachhaltig unterstützt. Und nicht zuletzt profitiert das lokale Gewerbe durch Aufträge für den Einbau von Schallschutzfenstern. Betroffen sind rund 37 Strassenkilometer mit ca. 30’000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Weitere Auskünfte

Peter Mohler, Tel: 061 639 23 40 Leiter Abteilung Lärmschutz Amt für Umwelt und Energie Baudepartement