Seebeben in Südostasien: Basel-Stadt vorbereitet
MedienmitteilungRegierungsrat
Nach der verheerenden Flutkatastrophe am Indischen Ozean sind die Behörden des Kantons Basel-Stadt für die Aufnahme von Opfern die Entgegennahme von Vermisst-Meldungen und die Betreuung von Angehörigen vorbereitet.
Die Behörden des Kantons Basel-Stadt haben sich auf die verschiedenen Aufgaben vorbereitet, die im Zusammenhang mit dem verheerenden Seebeben in Südost-Asien auf sie zukommen können. Die Koordination obliegt einem Kernteam des kantonalen Katastrophenstabs.
1. Betreuung von Angehörigen von Opfern und Vermissten
In Basel-Stadt wohnende Angehörige von Opfern oder Vermissten, die psychologische Betreuung benötigen, können sich an die Hot-Line des EDA, Telefon 031 325 33 33 wenden. Sie erhalten dort eine interne Telefon-Nummer der Kantonspolizei Basel-Stadt, welche die notwendigen Angaben entgegen nimmt. Hierauf werden sich speziell geschulte Leute des Betreuungsteams von CareLink mit den Betroffenen in Verbindung setzen.
2. Meldungen über Vermisste
Für Vermisst-Meldungen ist in der Schweiz die Polizei der Wohnortkantone der Vermissten zuständig. Meldungen von vermissten Personen, die in Basel-Stadt wohnhaft sind, können auf jedem Polizeiposten im Kanton Basel-Stadt gemacht werden.
3. Medizinische und psychologische Betreuung von Patienten der Flutkatastrophe im Universitätsspital Basel
Zur Zeit befinden sich sechs Patienten im Universitätsspital Basel. Keiner der Patienten befindet sich auf der Intensivstation; ihre Verletzungen machten z.T. jedoch eine Einlieferung in ein Universitätsspital nötig. Sie waren als Touristen in den Katastrophengebieten. In gesamtschweizerischer Absprache werden die Patienten in der Regel in die Spitäler ihrer Wohnort-Region eingeliefert. Die psychologische Betreuung der hospitalisierten Patienten und derer Angehörigen wird im, bzw. durch das Universitätspital Basel sichergestellt. Um die Patienten und ihre Angehörigen zu schützen, werden keine weiteren Angaben gemacht.
Hinweise
Vgl. auch Communiqué des Regierungsrates vom 29.12.04
www.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbs/2004/12/rrbs-20041229-002.html