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Spitexverordnung bezüglich der Pflege zu Hause angepasst

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Spitexverordnung infolge der 4. IV-Revision geändert. Angepasst wurden dabei die kantonalen Beiträge an die Pflege zu Hause

Der Regierungsrat hat aufgrund der am 1.1.2004 in Kraft getretenen 4. IV-Revision die Verordnung betreffend die spitalexterne Kranken- und Gesundheitspflege (Spitexverordnung) angepasst. Die IV hat die Höhe der von ihr ausgerichteten Hilflosenentschädigung für die Betreuung und Pflege zu Hause Wohnender verdoppelt. Die kantonalen Beiträge an die Pflege zu Hause werden deshalb mit den Änderungen der Hilflosenentschädigung betragsmässig koordiniert . Dies bedeutet für den Kanton Basel-Stadt und seine Landgemeinden eine gewisse finanzielle Entlastung, ohne dass damit der begünstigte Personenkreis insgesamt finanziell schlechter gestellt wird.

Im weiteren hat der Regierungsrat in einem Zwischenbericht gleichzeitig Stellung genommen zu einem parlamentarischen Vorstoss (Anzug Kathrin Zahn, Bündnis) betreffend "Unterstützung von und Beiträge an Pflege zuhause". Bereits heute ist der Bezug von Beiträgen bei intensiver Pflege trotz gleichzeitiger Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Spitex möglich und weitgehend Praxis. Eine Anpassung der Spitexverordnung ist dazu nicht nötig.

Kein Zweifel besteht daran, dass die Höhe der Beiträge an die Pflege zu Hause nicht im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen der betreuenden Personen steht. Eine volle Entschädigung war jedoch nicht die Absicht des Gesetzgebers. Es geht um eine Anerkennung der grossen Leistungen, die in der Pflege zu Hause erbracht werden. Eine generelle Erhöhung der Beiträge ist aus finanziellen Gründen aber nicht möglich. Hingegen will der Regierungsrat prüfen, ob bei aussergewöhnlich aufwändiger Pflege ein Intensivpflegezuschlag eingeführt werden kann.

Generell hat Basel heute eine führende Rolle bei der Unterstützung der Pflege zu Hause. Das in den Leitlinien der Alterspolitik postulierte Ziel der Priorität der Pflege zu Hause wird tatsächlich erreicht, viele ältere Menschen können so noch lange in der ihnen vertrauten Umgebung bleiben.

Weitere Auskünfte

René Fasnacht Tel. 061 267 64 60 Leiter Amt für Alterspflege Sanitätsdepartement