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Stellungnahme zum PUK-Bericht zur Aufklärung der Vorkommnisse bei der Pensionskasse des Basler Staatspersonals

Medienmitteilung

Regierungsrat

Gemeinsame Medienmitteilung des Regierungsrates und der PKBS -- Der PUK-Bericht kommt zum Schluss dass die grossen Wertschriftenverluste der Jahre 2001/2002 bei der Pensionskasse des Basler Staatspersonals auf die allgemeine Entwicklung der Aktienbörsen zurückzuführen sind. Gemäss PUK-Bericht haben die Verluste ihren Grund nicht in Unregelmässigkeiten bei der Pensionskasse. Der Regierungsrat schliesst sich den Empfehlungen und Schlussfolgerungen der PUK mehrheitlich an und nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis dass die Pensionskasse heute über eine zeitgemässe Überwachungsstruktur verfügt. Die kritischen Feststellungen zu einzelnen Tätigkeiten der Finanzverwaltung werden näher untersucht sofern sie nicht bereits als Fehler anerkannt wurden.

Der Regierungsrat und die Pensionskasse des Basler Staatspersonals (PKBS) haben vom PUK-Bericht Kenntnis genommen. Der Bericht bestätigt, dass das Pensionskassenvermögen in den Jahren 2001/2002 allein aufgrund gesunkener Börsenkurse gemindert worden ist. Unregelmässigkeiten bei der PKBS sind gemäss PUK-Bericht nicht vorgekommen.

Vermögensentwicklung widerspiegelt Börsenentwicklung
Aufgrund der recht aggressiven Anlagetätigkeit wurden in den Neunzigerjahren erhebliche Gewinne für die PKBS erzielt – der Deckungsgrad konnte von knapp über 60% auf 95% angehoben werden. Unter Beibehaltung derselben Strategie wurden später erhebliche Verluste eingefahren, die nun Gegenstand einer Untersuchung durch die PUK waren.

Die Anlagegremien hatten beim Übergang von der Börsenhausse zur Baisse insofern keine glückliche Hand, als sie den hohen Aktienanteil nicht zum optimalen Zeitpunkt reduzierten. Rückblickend war die Strategie zum damaligen Zeitpunkt sicher "unglücklich", wie es im PUK-Bericht heisst. Sie darf jedoch nicht in einen Vorwurf an die Organe der PKBS münden. Denn die Anlagetätigkeit war zu keinem Zeitpunkt unsorgfältig oder gar unzulässig. Bekanntlich lässt sich erst im Nachhinein feststellen, welches der "richtige" Zeitpunkt für eine Strategieänderung gewesen wäre; viele Pensionskassen und andere Anleger und Anlegerinnen waren in derselben Situation wie die PKBS. Für die PKBS hatte dieselbe Strategie zuvor überdurchschnittliche Gewinne eingebracht.

Anlageprozess neu strukturiert
Positiv wird im PUK-Bericht die Tatsache vermerkt, dass die PKBS "heute über eine zeitgemässe Entscheidungs- und Überwachungsstruktur" verfügt. In den letzten zweieinhalb Jahren wurde denn auch der gesamte Anlageprozess neu strukturiert und den aktuellen Anforderungen angepasst. Es gilt festzuhalten, dass diese Arbeiten zu einem Zeitpunkt aufgenommen wurden, als noch nicht von einer PUK die Rede war. Wenn nun die PUK argumentiert, diese Anpassungen schon viel früher hätten erfolgen sollen, dann wendet sie Massstäbe von heute auf Sachverhalte von gestern an. Dies ist nicht gerechtfertigt, haben sich doch gewisse Standards gerade in den letzten Jahren in grossem Ausmass gewandelt. Man denke etwa an die rasante Entwicklung im Bereich der "Good Governance", die insbesondere der Gewaltentrennung ein (im Vergleich zu früher) grösseres Gewicht beimisst. Bereits in den Jahren vor dieser umfas-senden Überarbeitung, die u.a. im Hinblick auf das damals in Bearbeitung be-griffene neue PK-Gesetz initiiert worden war, sind regelmässige Anpassungen und Verbesserungen der Reglemente und Strukturen vorgenommen worden. Diese waren somit stets auf der Höhe der Zeit.

Offene Fragen bezüglich Finanzverwaltung werden geklärt
In Zusammenhang mit der Verwaltung weiterer Fonds wirft die PUK der Finanzverwaltung einige Unregelmässigkeiten vor: kurzfristige Transaktionen, IPO-Zuteilungen; Abwicklung von Transaktionen über PKBS-Konti. In diesem Bereich passierten zum Teil operative Fehler, die von der Finanzverwaltung nicht bestritten werden. Andere Vorwürfe konnten von der PUK nicht abschliessend untersucht und geklärt werden. Das Finanzdepartement hat deshalb zusammen mit der PKBS und nach Rücksprache mit der PUK sofort nach Kenntnisnahme dieser Vorwürfe im Oktober 2004 eine externe Treuhandfirma beauftragt, die Tätigkeit der Finanzverwaltung in diesen Bereichen näher zu untersuchen.

Der Regierungsrat und die PKBS erkennen aufgrund des PUK-Berichtes keinen Sachverhalt, der zum heutigen Zeitpunkt die Einleitung eines Strafverfahrens erfordern würde. Insbesondere ist kein vorsätzlich schädigendes Verhalten ersichtlich. Ob ein Strafverfahren einzuleiten ist, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Zusatzuntersuchung abschliessend beurteilt werden. Es wird angestrebt, dass die Untersuchungsergebnisse bis zur Parlaments-Debatte über den PUK-Bericht im Januar 2005 vorliegen. Über weitere Massnahmen disziplinarischer oder organisatorischer Natur oder eine Rückführung allfälliger Vermögenswerte wird erst zu jenem Zeitpunkt entschieden. Unbestritten ist, dass sämtliche Gelder noch vorhanden sind.

Empfehlungen der PUK sind weitgehend umgesetzt
Die PUK kommt in ihrem Bericht zu Schlussfolgerungen und Empfehlungen, denen sich der Regierungsrat und die Organe der PKBS weitgehend anschliessen. Die Empfehlungen sind von der PKBS in wesentlichen Teilen ohnehin bereits umgesetzt worden. Bemerkungen sind jedoch zu zwei Empfehlungen der PUK anzubringen:

  1. Gemäss PUK ist "die Ausarbeitung eines neuen PK-Gesetzes auf der Grundlage des Beitragsprimats … vordringlich in Angriff zu nehmen". Die Dringlichkeit einer Gesetzesrevision besteht jedoch primär zur Erzielung der (vollständigen) BVG-Konformität und des finanziellen Gleichgewichts des Kasse. Ob hierfür ein Wechsel zum Beitragsprimat erforderlich ist, wäre noch zu diskutieren. Zur Erreichung der vorgenannten Zielsetzungen ist die Wahl des Primats jedenfalls nicht relevant.
  2. Gemäss PUK soll "das Wertschriftenvermögen der PKBS in Zukunft nicht mehr durch die FIWA verwaltet werden". Für die Vergabe von Vermögensverwaltungsmandaten sind die Organe der PKBS abschliessend zuständig. Diese werden ihre Entscheide erst nach Vorliegen der Ergebnisse der separaten Untersuchung treffen.

PK-Gesetz muss revidiert werden
Der Regierungsrat und die Pensionskasse sind sich auch des weiteren Handlungsbedarfs bezüglich der Pensionskasse bewusst. Anzupassen sind primär die gesetzlichen Vorgaben über die Beiträge und Leistungen. Verschiedene Bestimmungen sind nicht mit dem Bundesrecht kompatibel und die Finanzierung der Kasse ist ungenügend. Mit der Totalrevision vom Februar 2004 wären all diese Probleme behoben worden; nach der Ablehnung durch das Stimmvolk sind neue Lösungen auszuarbeiten. Ein erster wichtiger Schritt wurde mit dem Erlass der neuen Organisationsbestimmungen getan ( Änderung des PK-Gesetzes vom November 2004 ).

Weitere Auskünfte

Dr. Ueli Vischer, Regierungsrat, Tel. 061 267’95’51 Vorsteher des Finanzdepartements, Präsident der Anlagekommission der PKBS Dieter Stohler, Tel. 061 267’86’95 Leiter Pensionskasse des Basler Staatspersonals