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Steuersenkung durch Ausgleich der Kalten Progression bei der Einkommenssteuer

Medienmitteilung

Regierungsrat

Aufgrund der Teuerung in Höhe von 505 % seit der letzten Anpassung wird die Kalte Progression auf der Einkommenssteuer mit Wirkung ab Steuerperiode 2005 ausgeglichen. Dadurch reduzieren sich die Steuertarife und erhöhen sich die Sozialabzüge für alle steuerpflichtigen Personen.

Die Einkommenssteuertarife sowie die im Gesetz genannten Abzüge werden im Umfang der Teuerung von 5,05 % angepasst mit Wirkung ab Steuerperiode 2005. Für die Steuerpflichtigen bedeutet das, dass sie im Jahre 2006, wenn die Steuern 2005 zur Zahlung fällig werden, in den Genuss einer ihrem Einkommen entsprechenden Entlastung kommen werden. So resultiert z.B. für Steuerpflichtige mit einem Steuereinkommen von 50'000 Franken, die gem. Tarif A (alleinstehende Personen etc.) besteuert werden, im Jahre 2006 eine Steuersenkung von rund 200 Franken.

Im Juni 1999 betrug der Basler Index der Konsumentenpreise 105,0 Punkte. Per Juni 2004 stand er bei 110,3 Punkten. Aus der Differenz von 5,3 Indexpunkten resultiert eine Teuerung von 5,05 % seit der letzten Angleichung. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Ausgleich der Kalten Progression gegeben.

Laut § 37 Steuergesetz (in der Fassung vom 18. Februar 2004) gelten die Einkommenssteuertarife und die im Gesetz genannten Abzüge für den Teuerungsstand nach dem Basler Index der Konsumentenpreise am 30. Juni 1944 (Kinderabzug: 30. Juni 1999). Die Tarife und Abzüge sind der Entwicklung des Indexes anzupassen, wenn die Teuerung seit der letzten Anpassung 4% übersteigt. Massgebend ist jeweils der Stand des Indexes per 30. Juni des dem Steuerjahr vorangehenden Kalenderjahres. Die indexierten Tarifstufen und Abzüge sind auf Fr. 100.-- auf- oder abzurunden. Kann die Anpassung an die tatsächliche Teuerung infolge von Auf- oder Abrundungen nicht vollständig gewährt werden, so sind die Abweichungen bei der nächsten Anpassung zu kompensieren.

Die mit dem Ausgleich der Kalten Progression verbundenen Mindereinnahmen betragen rund 40 Mio. Franken.

Die genauen Angaben zu den neuen Einkommensteuertarifen und Abzügen sind im beiliegenden Anhang abgebildet und werden im Kantonsblatt und in der Gesetzessammlung publiziert.

Weitere Auskünfte

Stephan Stauber Steuerverwalter Tel. 061 267'96'30 Christian Mathez Stellvertretender Steuerverwalter Tel. 061 267'96'33