Systemwechsel im kantonalen Datenschutz
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Datenschutzaufsichtsstelle Basel-Stadt steht vor einem Systemwechsel: Nach knapp 20 Jahren Datenschutzkommission und Geschäftsstelle schlägt der Regierungsrat vor die Stelle einer mit dem Datenschutz beauftragten Person zu schaffen.
Neu soll nicht mehr die Datenschutzkommission und ihre Geschäftsstelle, sondern ein Datenschutzbeauftragter oder eine Datenschutzbeauftragte für die datenschutzrechtliche Aufsicht im Kanton Basel-Stadt verantwortlich sein. Eine Bestandesaufnahme der Datenaufsicht hat ergeben, dass die Aufsichtsfunktionen bereits heute hauptsächlich durch den Leiter der Geschäftsstelle und nicht durch die Datenschutzkommission selber wahrgenommen werden. Dies ist vor allem auf den Umstand zurückzuführen, dass in den letzten Jahren das Bedürfnis nach individueller Beratung immer grösser geworden ist und zudem rasche Antworten auf Anfragen erwartet werden. Beiden Anforderungen kann eine mit dem Datenschutz beauftragte Person besser gerecht werden als eine Kommission, die im Monatsrhythmus zusammenkommt. Der Regierungsrat hat sich deshalb für einen Systemwechsel entschieden und unterbreitet dem Grossen Rat eine entsprechende Vorlage zur Revision des Datenschutzgesetzes. Der Wechsel wird auf Ende der Legislatur der Datenschutzkommission im Juli 2005 stattfinden. Die neue Funktion des Datenschutzbeauftragten soll vom bisherigen Leiter der Geschäftsstelle übernommen werden.
Der Systemwechsel wird auch eine engere Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft ermöglichen, der bereits die Funktion des/der Datenschutzbeauftragten kennt. Derzeit wird von einer interkantonalen Arbeitsgruppe geprüft, ob mit einer Datenschutz-Aufsichtsstelle beider Basel den immer komplexer werdenden Aufgaben im Bereich des Datenschutzes besser Rechnung getragen werden kann.