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Szenarien zur Zukunft des Erziehungsrates

Medienmitteilung

Regierungsrat

Anzugsbeantwortung Markus Lehmann CVP -- Das Fortbestehen des Erziehungsrats in der heutigen Funktion ist fragwürdig geworden. Über seine Abschaffung oder die Neudefinition seiner Aufgaben soll im Zusammenhang mit dem neuen Bildungsgesetz beraten werden. Es sind drei Szenarien denkbar.

In der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses legt der Regierungsrat drei Szenarien zur Zukunft des Erziehungsrates vor. Im ersten Szenario werden die Kompetenzen zwischen Regierungsrat und Erziehungsrat entflochten und die Überschneidungen beseitigt. Der Erziehungsrat wird in ein Beschlussgremium in pädagogischen Belangen umgewandelt. Er verzichtet zu Gunsten des bzw. der Departementsvorstehenden respektive des Regierungsrats auf das Antragsrecht bei der Wahl von Schulleitungen und auf die Zuständigkeit für den Erlass von Verordnungen. Dafür wird er alleiniges Beschlussgremium für pädagogische Konzepte, für Stundentafeln, Lehrpläne und Lehrmittel. Der Erziehungsrat würde dadurch in die Entwicklung der Schulpolitik integriert, während er heute bloss deren Ergebnisse zurückweisen oder gutheissen und an den Regierungsrat weiterleiten kann.

Im zweiten Szenario wird der Erziehungsrat umfassendes Konsultativgremium für alle Schulfragen. Dadurch würde er zu einem Gremium mit ausschliesslich beratender Funktion. Von Detail- und Routinegeschäften befreit, könnte er sich den zentralen schulpolitischen Fragen widmen. Seine Mitglieder würden vom Regierungsrat statt wie bisher vom Grossen Rat ernannt.

Das dritte Szenario sieht die Abschaffung des Erziehungsrates vor. Die Vernehmlassungsverfahren würden institutionalisiert. Die Vertretung der Öffentlichkeit wird auf anderen Wegen garantiert. Für die Schulen, die Bildungsverwaltung und die Öffentlichkeit ergäben sich grundsätzlich keine Nachteile. Das hat sich unter anderem bei der Abschaffung des Erziehungsrats in den Kantonen Aargau und Luzern gezeigt. Allerdings möchten die heutigen Mitglieder des Erziehungsrates an der jetzigen Rolle ihres Gremiums festhalten.

Der Erziehungsrat ist in seiner heutigen Form problematisch, weil es einen Exekutivdualismus von Regierungsrat respektive Departementsvorsteher und Erziehungsrat gibt. Ausserdem wird die Gewaltenteilung nicht eingehalten, weil im Erziehungsrat auch Mitglieder des Grossen Rates Einsitz nehmen. Der Erziehungsrat hat heute keine Verantwortung für die finanziellen Auswirkungen seiner Beschlüsse, was nicht den Grundsätzen einer modernen Verwaltungsführung entspricht. Als Vertretung der Öffentlichkeit ist er längst von anderen Institutionen abgelöst worden und sein Wirken als Anstellungsbehörde ist problematisch, weil das letzte Wort ohnehin beim Regierungsrat liegt. Aus diesen Gründen scheint die Weiterführung des Erziehungsrates in seiner jetzigen Funktion wenig zweckmässig. Welches Szenario umgesetzt wird, kann jedoch erst entschieden werden, wenn die Grundlinien des neuen Bildungsgesetzes feststehen. Deswegen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, den Anzug stehen zu lassen.

Weitere Auskünfte

Pierre Felder Tel. 061 267 62 92 (erreichbar ab 14.00 Uhr) Leitung Stab Schulen Erziehungsdepartement