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Universität Basel: Gemeinsame Trägerschaft ab 2007<br> Sonderbeiträge der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft an das Globalbudet 2005 der Universität

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben sich darauf verständigt den Kantonsparlamenten eine gemeinsame Trägerschaft der Universität ab 2007 zu beantragen. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf den Portfoliobericht des Universitätsrats wurden Beschlüsse zum Budget 2005 der Universität gefasst. Beide Regierungen beantragen ihren Parlamenten der Universität je einen Sonderbeitrag von 3 Millionen Franken über die ordentlichen Globalbeiträge (Stand 2004) hinaus zur Verfügung zu stellen. Somit steht der Universität im Vergleich zu den Globalbeiträgen 2004 gesamthaft ein zusätzlicher Beitrag von 6 Millionen Franken zur Verfügung der zu der vom Universitätsrat beantragten Tilgung der strukturellen Finanzierungslücke 2005 von 97 Millionen Franken herbeigezogen werden soll. 37 Millionen Franken erbringt die Universität als ersten Umsetzungsschritt ihrer Portfoliomassnahmen mit internen Einsparungen.

In seinem Bericht "Die Universität Basel 2005 – 2008" hatte der Universitätsrat im April 2004 der Öffentlichkeit im Hinblick auf die anstehende Leistungsperiode 2005 – 2008 ihren strategischen Plan für diese vier Jahre vorgelegt. Darin werden einerseits mehr Mittel der öffentlichen Hand beantragt, andererseits universitätsinterne Massnahmen zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung angekündigt. Mit seinem ausführlichen Bericht zum Budget 2005 vom August 2004 hat der Universitätsrat sodann den politischen Instanzen des Kantons Basel-Stadt seine Anträge für das Jahr 2005 unterbreitet. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat nun seine Beschlüsse zum Globalbeitrag 2005 der Universität mit Blick auf die laufenden Verhandlungen zur Erweiterung der Trägerschaft und mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft koordiniert

Im Rahmen der Verhandlungen zur Vertiefung des Universitätsvertrags haben sich die Regierungen darauf geeinigt, eine gemeinsame Trägerschaft der Universität ab 1.1.2007 anzustreben. Eine Projektgruppe zur Konkretisierung der gemeinsamen Trägerschaft hat ihre Arbeit aufgenommen. Bis Frühjahr 2005 werden die Konturen der gemeinsamen Trägerschaft sowie die Finanzierungsanteile der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sichtbar sein. Damit wird auch der längerfristige Finanzrahmen für die Universität definiert sein, den die Regierungen ihren Parlamenten vorlegen wollen. Die Beschlüsse der beiden Regierungen über ihre Beiträge an die Universität im Jahr 2005 sind unter Berücksichtigung der Tatsache gefallen, dass zur Zeit die Verhandlungen über die längerfristigen Perspektiven noch laufen.

Mit Blick auf den Portfoliobericht des Universitätsrats haben sich die beiden Regierungen darauf verständigt, für das Jahr 2005 die strukturelle Finanzierungslücke der Universität mit Sonderbeiträgen von je 3 Millionen Franken zu entlasten. Damit soll dem Bedarf an Mehrmitteln der Universität in einer ersten Stufe entsprochen werden. So kann die Universität ihre strategischen Massnahmen weiter verfolgen, während den Kantonen Zeit bleibt, die gemeinsame Trägerschaft zu konkretisieren und die entsprechenden Vorlagen an die Parlamente zu richten.

Die bikantonale Projektgruppe bereitet den neuen Universitätsvertrag mit entsprechendem von beiden Kantonen zu verabschiedenden Leistungsauftrag vor. In den Parlamenten muss genügend Zeit für deren Behandlung gegeben sein, allenfalls ist auch mit Volksabstimmungen zu rechnen.

Den Regierungen ist es ein erstrangiges Anliegen, dass auch unter den geltenden schwierigen finanziellen Bedingungen einerseits der Grundsatz der gemeinsamen Trägerschaft und andererseits ein gemeinsamer zusätzlicher Beitrag für die Universität im Jahr 2005 möglich wird. Denn die Regierungen sind überzeugt, dass die Entwicklung der Universität Basel zusätzliche Investitionen erfordert, wenn die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit und damit die Rolle der Universität für den Wirtschaftsstandort erhalten bleiben soll.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Christoph Eymann Tel. 061 267 84 40 Vorsteher des Erziehungsdepartements