Vermittlung von Werten und ethischen Haltungen im Lebensraum Schule
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzüge Lukas Stutz und Konsorten betreffend Integration durch Religions- und Philosophie-/Ethikunterricht auf allen Schulstufen sowie Anita Lachenmeier-Thüring und Konsorten betreffend Einführung des Faches Ethik parallel zum Religionsunterricht) -- Der Regierungsrat will zum jetzigen Zeitpunkt auf die Einführung eines eigenen Faches Ethik verzichten. Er setzt auf die Weiterentwicklung der Unterrichts- und Schulhauskultur die im Alltag erleben und erlernen lässt auf welchen ethischen Grundlagen das Zusammenleben beruht.
Der staatlichen Schule kommt im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags eine aktive Rolle bei der Vermittlung von Werten sowie bei der Entwicklung von ethischen Haltungen und gemeinschaftlichem Verhalten der Schülerinnen und Schüler zu. Die schulische Werteerziehung soll nicht in einem separaten Schulfach erfolgen, sondern im Rahmen einer bewusst gestalteten Unterrichts- und Schulhauskultur, die im Schulalltag erleben und erlernen lässt, auf welchen ethischen Grundlagen die Gesellschaft beruht (Lebensraum Schule).
In diesem Sinne fördern die Basler Schulen auf allen Stufen systematisch die sozialethischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Regelunterricht und machen in den Lernberichten auch Aussagen über das Sozialverhalten der Kinder und Jugendlichen in der Schule. Auf der Ebene der Schulhäuser sind schon zahlreiche Projekte realisiert worden. Im Bereich der Primarschule plant das Erziehungsdepartement zudem eine Ausweitung des Pilotversuchs "Ethikunterricht am Primarschulhaus Bläsi" auf Schulhäuser mit ähnlicher Schülerinnen- und Schülerzusammensetzung.
Die vielfältigen Bemühungen der Basler Schulen zeigen Wirkung: Die meisten Klassen zeichnen sich durch ein spannungsfreies Klima und durch überdurchschnittliche Toleranz und Kooperationsfähigkeit aus. Die Abnehmer aus Wirtschaft und Gewerbe würdigen ausdrücklich, dass die Basler Schulen in dieser Hinsicht gute Wirkungen erzielen.
Grundsätzlich hat die Schule neben ihrem Auftrag zur fachlichen Bildung auch einen Erziehungsauftrag zu erfüllen. Dieser steht in einem starken Spannungsverhältnis zur Neutralitätspflicht des Staates. Deshalb ist es von grosser Bedeutung, dass die Schule ihren Erziehungsauftrag in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Eltern sowie mit grossem Respekt vor der Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen wahrnimmt.
Neutralität der staatlichen Schule bedeutet nicht Werteneutralität oder -freiheit, sondern religiös-weltanschauliche Begründungsneutralität. Das heisst, dass die schulischen Erziehungsziele, -inhalte und -verfahren weder auf umstrittenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen beruhen noch die Absicht verfolgen dürfen, Kinder und Jugendliche von spezifischen religiösen und weltanschaulichen Haltungen und Normen zu überzeugen. Die Schule soll all jene Formen der gemeinschaftlichen Verständigung und des gemeinschaftlichen Handelns einüben und alle jene Werthaltungen fördern, die für das Zusammenleben und für das Wahrnehmen von Verantwortung in einer demokratischen Gesellschaft unentbehrlich sind. Sie darf hingegen bestimmte religiös-weltanschauliche Fundamente, Inhalte, Bekenntnisse und Glaubenshaltungen weder voraussetzen noch in indoktrinierender Art und Weise lehren. Als Grundsatz gilt: Sozialethische, die Gemeinschaft betreffende Erziehungsziele sind auf diesem Hintergrund eher gerechtfertigt als Erziehungsziele, die vorwiegend das eigene Leben, die eigene Lebensgestaltung betreffen, also zum Beispiel auf bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Grundlagen beruhen; deren Vermittlung liegt primär in der Kompetenz und Verantwortung der Eltern.
In Bezug auf den Bildungsauftrag ist unbestritten, dass die Schule über die religiös-weltanschauliche Pluralität, über Religionen, Ethiken und Weltanschauungen als im weitesten Sinne kulturelle Phänomene objektiv und neutral informieren soll mit dem Ziel, das Verständnis und die Verständigung innerhalb der Gesellschaft zu fördern.