Vernehmlassung zur Sanierung der IV
MedienmitteilungRegierungsrat
Bei der Sanierung der IV unterstützt der Regierungsrat grundsätzlich den vom Bundesrat eingeschlagenen Weg. Die Finanzierung der IV muss nachhaltig gesichert und das Ausgabenwachstum eingedämmt werden. Der Regierungsrat bringt in der Vernehmlassung aber auch einige gewichtige Änderungsvorschläge ein.
Der Regierungsrat begrüsst in der Vernehmlassung die Stossrichtung der Entwürfe zur 5. IVG-Revision und zur IV-Zusatzfinanzierung. Wichtig ist, dass die Leitgedanken der 4. IV-Revision, welche der Eingliederung bereits ein starkes Gewicht einräumt, kontinuierlich weitergeführt werden. Dabei muss die Interinstitutionelle Zusammenarbeit gestärkt werden, das heisst, dass die mit der Eingliederung von Erwerblosen befassten Institutionen (wie insbesondere ALV, IV, und Sozialhilfe etc. müssen eng zusammen arbeiten. Dies auch mit dem übergeordneten Ziel des koordinierten Vorgehens bei den Abklärungs- und Integrationsmassnahmen. Der Regierungsrat legt auch Wert darauf, dass dank Früherkennung bei drohender Invalidisierung künftig die Zusammenarbeit der IV mit der Arbeitgeberschaft verstärkt wird. Konkret empfiehlt der Regierungsrat, die Früherkennung nicht wie vorgeschlagen erst nach der Gesetzesänderung als Pilotprojekt aufzugleisen, sondern diese Pilotversuche sofort zu lancieren und die definitive Lösung bereits in die neue Gesetzesfassung aufzunehmen.
Anders als in der Vorlage des Bundes vorgeschlagen, lehnt der Regierungsrat die vollständige Abschaffung des Karrierezuschlages ab. Das Ergebnis wären mehr nicht existenzdeckende Renten, denn viele der betroffenen Rentnerinnen und Rentner sind bei Rentenbeginn zu jung, als dass sie eine hinreichende Deckung durch die 2. Säule erarbeiten konnten. Der Regierungsrat fordert deshalb eine erneute Überprüfung der Staffelungslösung.
Abgelehnt wird auch die vom Bund vorgeschlagene generelle Aufhebung der Zusatzrenten. Diese sollten nach Meinung des Regierungsrates nur soweit wegfallen, als dass sie keinen oder keinen höheren Ergänzungsleistungs-Anspruch auslösen. Damit ist diese Massnahme sozialpolitisch vertretbar, zudem gibt es keine Kostenverlagerung auf die Kantone.
Bei der Invaliditätsbemessung lehnt der Regierungsrat den Vorschlag des Bundes ab, wonach auf die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse abgestellt werden soll. Dies würde zu Verzerrungen führen, durchschnittlich bis unterdurchschnittlich Verdienende, die nicht oder nur noch teilweise arbeiten, würden mit tiefen Teilrenten bestraft. Dazu käme eine weitere Verschiebung zu Lasten der Ergänzungsleistung. Der Regierungsrat zieht die bisherige Regelung vor, bei welcher der Invaliditätsgrad von Erwerbstätigen aufgrund eines Vergleichs zwischen einem hypothetischen Einkommen ohne Invalidität und einem möglichen Einkommen mit Invalidität nach medizinischer Behandlung und nach Durchführung von Eingliederungsmassnahmen festgelegt wird.
Allgemein ist der Regierungsrat der Meinung, dass bisher die finanziellen Auswirkungen der 5. IV-Revision schlecht abschätzbar sind. Der Regierungsrat erwartet, dass in der definitiven Botschaft konkretere Zahlen genannt werden. Unterstützt wird der Vorschlag des Bundes, dass für die Finanzierung der IV die Mehrwertsteuer linear erhöht wird.