Vernehmlassung zur Teilrevision in der Krankenversicherung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat in der Vernehmlassung die Stossrichtung des Entwurfs zur Teilrevision in der Krankenversicherung begrüsst. Er stimmt der von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren abgegebenen Stellungnahme zum ersten Gesetzgebungspaket grundsätzlich zu.
In der Vernehmlassung zur Teilrevision in der Krankenversicherung begrüsst der Regierungsrat grundsätzlich die Stossrichtung des Bundesrates, das bestehende System zu konsolidieren und mit ökonomischen Anreizen im Bereich der Kostendämpfung zu optimieren. Ebenso wird die Aufteilung des ersten Revisionspaketes in verschiedene Teilpakete bejaht. So können einzelne Aspekte, die unbestritten oder befristet sind, vorübergehend geregelt und vorläufig in Kraft gesetzt werden. Durch diese Vorgehensweise erhöht der Bundesrat die Chance, dass die Vorlage zumindest in Teilbereichen angenommen wird. Zu den einzelnen Revisionspaketen äussert sich der Regierungsrat wie folgt:
Pflegetarife Die zweistufige Vorgehensweise im Bereich der Pflegetarife mit einem Einfrieren der Rahmentarife in einem ersten und der gesetzlichen Neuregelung der Pflegefinanzierung in einem zweiten Schritt ist grundsätzlich richtig und hat den Vorteil, die weiteren Revisionsschritte in der Krankenversicherung von einem politisch sensiblen Themenbereich zu entlasten. Trotzdem weist der Regierungsrat auf die Frage des Tarifschutzes hin und regt in Übereinstimmung mit der GDK zu einer Lockerung an.
Prämienverbilligung Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Einführung eines differenzierten Sozialzieles bei der Ausgestaltung der Prämienverbilligung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. An eine Verwirklichung dieses Sozialziels kann allerdings nur gedacht werden, wenn der Bund seiner Finanzierungsverpflichtung nachkommt. Ohne eine markante Erhöhung der heutigen Bundesbeiträge sieht der Regierungsrat angesichts der Finanzlage des Staatshaushaltes keine Möglichkeit, ein national definiertes Sozialziel weitestgehend aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Vertragsfreiheit Nach Auslaufen des Zulassungsstops per 4. Juli 2005 muss gemäss dem Regierungsrat nahtlos eine Neuregelung gefunden werden, wobei eine Neuauflage des Zulassungsstopps zu vermeiden ist. Zur Ablösung des Kontrahierungszwanges durch die Vertragsfreiheit der Versicherer ist festzuhalten, dass die Einführung der Vertragsfreiheit zwar ein Mittel sein kann, um die Kostenentwicklung zu dämpfen. Die konkrete Umsetzung und der administrative Aufwand in der Praxis müssen aber vertieft und unter Einbezug aller Beteiligten geprüft werden. Insbesondere muss eine klare Kompetenzregelung gefunden werden zwischen der Vertragsfreiheit der Versicherer und der kantonalen Planungshoheit.
Kostenbeteiligung Der Regierungsrat steht dem Prinzip der vermehrten Eigenverantwortlichkeit der Versicherten als Beitrag zur Kostendämpfung positiv gegenüber und befürwortet aus diesem Grund die Erhöhung des Selbstbehaltes von heute 10 auf 20 %. Die Sozialverträglichkeit dieser Massnahme wird durch die unveränderte Höhe der maximalen Kostenbeteiligung von 700 Franken für Erwachsene und 350 Franken für Kinder gewährleistet. Die Beibehaltung dieser Obergrenzen ist für den Regierungsrat unabdingbar, damit er diesem Vorschlag zustimmen kann.
Schliesslich weist der Regierungsrat auf die Gefahr hin, dass aufgrund des zur Vernehmlassung stehenden Vorgehens die Gesamtsicht verloren gehen könnte und insbesondere Finanzierungsverschiebungen zwischen Prämien- und Steuerzahlern zum heutigen Zeitpunkt nicht abschätzbar sind, da unter Umständen nur einzelne Pakete umgesetzt werden.