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Weniger Reklamereiter in den Einkaufsstrassen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Erlaubnis zum Aufstellen von sogenannten Reklamereitern wird eingeschränkt. Der Regierungsrat hat die Allmendverordnung entsprechend geändert.

Reklamereiter, d.h. mobile Reklameständer auf Trottoirs, dürfen ab dem 1. Januar 2005 nur noch unter eingeschränkten Bedingungen aufgestellt werden. Der Regierungsrat hat die Allmendverordnung entsprechend angepasst.

Die neue Regelung sieht vor, dass diejenigen Gewerbetreibenden Reklamereiter aufstellen dürfen, die nicht durch ein Schaufenster auf sich aufmerksam machen können. Dies trifft auf Geschäftsräume in oberen Stockwerken, Untergeschossen und Hinterhöfen sowie auf Geschäfte in Passagen zu. Für neue und bestehende Bewilligungen wird vorausgesetzt, dass beantragte Reklamereiter den Zugang zu Haus- und Geschäftseingängen und die Sicht auf die Schaufenster anderer Gewerbetreibender im Erdgeschoss nicht behindern. Kann ein Reklamereiter nicht ohne Beeinträchtigung des Schaufensters oder des Zugangs im Erdgeschoss positioniert werden, wird eine Bewilligung nur mit dem Einverständnis der Geschäftsinhaberinnen und -inhaber im Erdgeschoss erteilt. Schliesslich ist auch in jedem Fall vorausgesetzt, dass die örtlichen Verhältnisse das Aufstellen eines Reklamereiters zulassen.

Die Anzahl der auf den Trottoirs in den Einkaufsstrassen der Stadt aufgestellten Reklamereiter hat zuletzt ein Ausmass angenommen, das für Passantinnen und Passanten unzumutbar geworden ist. Der Blindenverband und die Pro Infirmis haben die laufende Zunahme der Reklamereiter ebenfalls kritisiert. Unerwünscht ist der heutige Zustand aber auch aus stadtgestalterischer Sicht.

Weitere Auskünfte

Dr. Annatina Wirz Tel. 061 267 43 60 Rechtsabteilung Baudepartement