Zollfreistrasse: Einigkeit über das konkrete weitere Vorgehen
MedienmitteilungRegierungsrat
Eine Delegation des Regierungsrates hat mit dem Regierungspräsidenten von Freiburg Sven von Ungern-Sternberg eine Einigung über die wesentlichen Punkte des konkreten weiteren Vorgehens beim Bau der Zollfreistrasse erzielt. Mit dem Bau der Brücke wird zumindest nicht während der Brutzeit begonnen. Die im Jahr 1992 vereinbarte Etappierung behält ihre Gültigkeit. Die Brücke kann demgemäss gebaut werden bevor alle Expropriationen erfolgt sind.
- Vorweg hat das Regierungspräsidium bestätigt, dass die Mittel auf deutscher Seite für den gesamten Bau der Strasse bewilligt sind. Die Finanzierung ist also nicht nur für die Brücke gesichert. Nach der Erstellung der Brücke kann direkt mit dem Bau der übrigen Strassenabschnitte weitergefahren werden.
- Die im Jahre 1992 vom Baudepartement akzeptierte und noch im Dezember letzten Jahres bestätigte Etappierung des Projekts wird von Basler Seite weiterhin anerkannt. Sie erscheint auch dem Land Baden Württemberg weiterhin als sinnvoll. Die Brücke kann demnach vorweg gebaut werden, auch wenn für den gesamten Bau der Strasse noch nicht alle Rechte erstanden sind.
- Die Bäume werden frühestens nach der Brutzeit gefällt.
Weitere Auskünfte
Regierungspräsident Jörg Schild Tel. 061 267 70 04