Zollfreistrasse: Regierungsrat sieht keinen Handlungsspielraum mehr
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat bedauert dass die deutschen Partner an dem nach der Meinung des Regierungsrates überholten Projekt der Zollfreistrasse festhalten. Nachdem die Gespräche keine Einigung in Bezug auf die Zollfreistrasse gebracht haben wird auf weitere wenig erfolgsversprechende Schritte verzichtet. Der Regierungsrat wird sich aber dafür einsetzen dass das Projekt möglichst schonend umgesetzt wird.
Der Regierungsrat bedauert, dass von deutscher Seite am bestehenden Projekt der Zollfreistrasse in unveränderter Form festgehalten wird. Er ist nach wie vor der Meinung, dass das Bauvorhaben in der jetzigen Fassung nicht mehr zeitgemäss ist. Der Regierungsrat sieht aber keine erfolgsversprechende Möglichkeit mehr, um darauf hinzuwirken, dass das Projekt gestoppt oder mindestens in einer anderen Form realisiert wird.
Der Regierungsrat war sich immer bewusst, dass der Handlungsspielraum für eine neue Linienführung für die Zollfreistrasse oder gar für einen Verzicht auf das Strassenprojekt sehr gering war. Er hat deshalb intensive Gespräche mit dem Bundesrat und den deutschen Behörden geführt.
Diese haben nicht zu einer gemeinsamen Neubewertung des Projekts geführt. Deutschland hält an seinem Standpunkt fest und verlangt, dass der Staatsvertrag vom April 1977 mit dem unveränderten Projekt der Zollfreistrasse erfüllt werden muss. Deutschland stellt aber zusätzlich für die ökologische Baubegleitung und weitere ökologische Ersatzmassnahmen eine Summe bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Franken zur Verfügung.
Der Regierungsrat wird nun im Hinblick auf die Umsetzung des Projektes Zollfreistrasse mit den deutschen Behörden und mit der Gemeinde Riehen eng zusammenarbeiten. Dies auch mit dem Ziel, dass der eigentliche Bau der Zollfreistrasse möglichst schonend erfolgt. Die Bauarbeiten müssen mit grösstmöglicher Rücksicht auf den Naturraum an der Wiese erfolgen.
Fazit Der Regierungsrat bedauert, dass die deutsche Seite am Projekt der Zollfreistrasse festhält. Weil für den deutschen Partner auch eine Alternative nicht in Frage kommt, soll der Vertrag nun aber erfüllt werden. Auf die wenig erfolgversprechende Anrufung eines unabhängigen Schiedsgerichtes wird verzichtet.