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Agglomerationsprogramm Basel – Vernehmlassung lanciert

Medienmitteilung

Das Agglomerationsprogramm Basel Modul Verkehr und Siedlung wird im Rahmen einer Vernehmlassung erstmals der Öffentlichkeit präsentiert.\\ \\ Die Nordwestschweizer Kantone (SO BS BL AG) haben gemeinsam mit ihren deutschen und französischen Nachbarn ein Agglomerationsprogramm für die Region Basel erarbeitet. Die Vernehmlassung bei Gemeinden Parteien Fachorganisationen und Verbänden dauert bis am 31. Dezember 2005. Ziel ist das Agglomerationsprogramms Basel bis im Frühjahr 2006 zur Prüfung an den Bund einzureichen.

Das Agglomerationsprogramm Basel beinhaltet über 100 Projekte in den Bereichen Verkehr und Siedlung. Unter anderem sind die grenzüberschreitenden Tramlinienverlängerungen, der Ausbau und die Verstärkung der Tramlinien im Birseck, der Knotenausbau Hauptverkehrsstrasse in Pratteln sowie diverse Bahnhofsgebiete enthalten. Aufgrund der grossen Anzahl an Verkehrsprojekten wurde eine Beurteilungsmethode entwickelt, deren Ergebnis eine dreistufige Prioritätenbildung ist. Diese ausschliesslich fachliche Beurteilung dient als Grundlage für politische Entscheide.

Die Resultate werden nun in der bis Ende Dezember 2005 dauernden Vernehmlassung präsentiert. Das Agglomerationsprogramm Basel wird zudem an einer öffentlichen Veranstaltung am 31. Oktober 2005, 18.00 Uhr, im Hotel Mittenza in Muttenz vorgestellt.

In der Agglomeration Basel hat die kantons- und landesgrenzenüberschreitende Zusammenarbeit lange Tradition. Ausschlaggebend für die gemeinsame Erarbeitung des Agglomerationsprogramms war die Lancierung der Agglomerationspolitik des Bundes zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Unterstützung der Agglomerationen. Dazu wurde vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) das Instrument "Agglomerationsprogramm, Modul Verkehr und Siedlung" entwickelt. Verkehrs- und Siedlungsentwicklung werden dabei gemeinsam betrachtet und aufeinander abgestimmt.

Werden die vom Bund vorgegebenen Anforderungen von einem Agglomerationsprogramm und dessen Projekten erfüllt, beabsichtigt der Bund, sich mit maximal 50% an den Investitionskosten von Infrastrukturvorhaben zu beteiligen. Die restlichen Kosten müssen von den betroffenen Kantonen und Gemeinden übernommen werden. Die Finanzierung des Agglomerationsverkehrs soll durch den Infrastrukturfonds erfolgen. Diese Vorlage wird voraussichtlich im Herbst 2005 dem National- und Ständerat unterbreitet.

Weitere Auskünfte

Maria Lezzi, Tel. 061 267 92 27 Hochbau- und Planungsamt, Leiterin Planungsamt