Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Ausschaffung von zwei ecuadorianischen Schwestern war rechtlich korrekt und angemessen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Das Vorgehen der Behörden bei der Ausschaffung von zwei ecuadorianischen Schwestern war rechtlich korrekt und angemessen. Es gibt keinen Anlass für eine Untersuchung disziplinarische Massnahmen oder gar eine Rückgängigmachung des Ausweisungsentscheides. Dies schreibt der Regierungsrat in der Beantwortung von zwei parlamentarischen Vorstössen.

Der Regierungsrat hat sich mit parlamentarischen Vorstössen zur Ausweisung von zwei Schwestern aus Ecuador und zur Schulsituation von Sans-Papiers befasst.

Der Regierungsrat schreibt in der Beantwortung von zwei parlamentarischen Vorstössen (Interpellation Margrith von Felten, Grünes Bündnis, betreffend "schwere Verstösse gegen schweizerisches und internationales Recht durch PMD-Organe", und Interpellation Doris Gysin, SP, betreffend "Ausschaffung von zwei ecuadorianischen Schwestern vom 20. 11. 2004"), dass das Vorgehen der Behörden bei der Ausschaffung von zwei ecuadorianischen Schwestern rechtlich korrekt und angemessen war. Die beiden illegal in Basel anwesenden Mädchen waren im vergangenen Dezember von der Polizei aufgegriffen und kurz darauf vom Flughafen Zürich aus in ihre Heimat ausgeschafft worden. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass dem Entscheid der Behörden umfangreiche Abklärungen vorangingen und das Vorgehen von den zuständigen richterlichen Instanzen geprüft und für korrekt befunden wurde. Da die Behörden lediglich die geltenden Gesetze und Vorschriften korrekt angewandt haben, sieht der Regierungsrat auch keinen Anlass für eine Untersuchung, disziplinarische Massnahmen oder gar eine Rückgängigmachung des Ausweisungsentscheides.

Bezüglich dem parlamentarischen Vorstoss (Anzug Doris Gysin, SP) betreffend "Aufenthaltsregelung für Jugendliche und Tagesbetreuung für Kinder von Papierlosen" hat der Regierungsrat dem Grossen Rat beantragt, diesen als erledigt abzuschreiben. Illegal anwesende Kinder haben einen Anspruch auf einen ausreichenden, unentgeltlichen Grundschulunterricht. Dies wird auch im Kanton Basel-Stadt so gehandhabt. Eine gegenteilige Praxis wäre verfassungswidrig. Allerdings präjudiziert die Aufnahme in der Schule keine fremdenpolizeilichen Entscheidungen und begründet insbesondere keine offizielle Anerkennung des Aufenthalts weder der Eltern noch der Kinder. Keinen verfassungsmässigen Anspruch gibt es hingegen auf eine nachobligatorische Ausbildung. Die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz empfiehlt, alle in der Schweiz lebenden, fremdsprachigen Kinder in die öffentliche Schule zu integrieren, ohne dass zwischen Kindern mit und ohne geregelten Aufenthalt oder zwischen obligatorischer und nachobligatorischer Schulzeit unterschieden würde. Eine separate Regelung für den nachobligatorischen Schulunterricht drängt sich in Basel-Stadt momentan nicht auf, zumal momentan kaum 5 Schülerinnen oder Schüler von dieser Situation betroffen sind. Nicht möglich ist die Betreuung von Kindern ohne geregelten Aufenthalt in subventionierten Tagesheimen. Das staatliche Arbeits-Verbot für illegal Anwesende lässt sich nicht mit einem staatlichen Bereitstellen von Tagesbetreuungsplätzen für deren Kinder vereinbaren.

Weitere Auskünfte

Zur Ausschaffung der beiden ecuadorianischen Schwestern André Auderset Tel. 061 267 70 25 Beauftragter für parlamentarische Geschäfte Sicherheitsdepartement Zur Schulsituation der Sans-Papiers Hans Georg Signer Tel. 061 267 56 30 Stabsleiter Ressort Schulen Erziehungsdepartement