Basel: Ein optimaler Standort für eine starke Wirtschaft
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat den "Ratschlag für ein Standortförderungsgesetz"->www.grosserrat-bs.ch/dokumente/000000194133.pdf< zu Handen des Grossen Rats verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird eine wirtschaftspolitische Grundlage für den Erhalt und die Weiterentwicklung des attraktiven und starken Wirtschaftsstandorts Basel geschaffen. Bewusst will der Regierungsrat nicht die Wirtschaft sondern den Standort fördern denn die Unternehmen sollen alle gleich stark von den guten Rahmenbedingungen Basels profitieren.
Mit dem Standortförderungsgesetz verfolgt der Regierungsrat zwei Zielsetzungen. Einerseits bildet das Gesetz die Grundlage für die standortrelevante Verwaltungstätigkeit, die sich aus der neuen Verfassung (Art. 29, Abs. 1) ableitet. Das Gesetz soll gegen innen das Bewusstsein erhöhen, dass viele Verwaltungsaufgaben letztlich eine hohe Standortrelevanz aufweisen. Gegen aussen soll auch die kontinuierliche Kommunikation über die Standortbedingungen weitergeführt werden. Das Gesetz bildet nicht die Grundlage für neue Aufgaben, sondern soll der Tätigkeit der Verwaltung im Hinblick auf die Förderung des Standorts eine gesetzliche Grundlage verleihen, die bis anhin gefehlt hat. Ausdrücklich wird in diesem Gesetz die projekt- und sachbezogene Zusammenarbeit in der Metropolitanregion Basel, mit dem Bund und anderen möglichen Partnern und präferenziell mit dem Kanton Basel-Landschaft betont.
Andererseits wird mit dem Gesetz ein spezifischer Fonds für standortrelevante Massnahmen geschaffen, der es dem Regierungsrat ermöglichen soll, kurzfristig Chancen für den Standort zu nutzen und akut auftauchende Problemfelder anzugehen. Dieser Fonds verfügt über einen Grundstock von 5 Millionen Franken und wird mit jährlich einer Million Franken geäufnet. Über die Mittelentnahme entscheidet der Regierungsrat nach Anhörung einer grossrätlichen Kommission. Die Mittel für diesen Fonds stammen aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Krisenfonds), aus welchem bereits bis anhin Standortförderungsprojekte finanziert wurden. Seitens der Finanzkommission des Grossen Rats wurde aber der Wunsch geäussert, in diesem Bereich eine bessere Transparenz zu schaffen, was mit dem Standortförderungsfonds nun geschehen soll.
Mit dieser ausserordentlichen Entnahme aus dem Krisenfonds werden die Mittel für andere Projekte, insbesondere solche zur direkten Unterstützung von Betroffenen, z.B. von arbeitslosen Jugendlichen, nicht geschmälert; dies zumal präventiv wirkende Massnahmen auch bisher aus dem Krisenfonds finanziert wurden. Aufgrund der Motion Mächler, die am vergangenen Donnerstag an den Regierungsrat zur Stellungnahme überwiesen worden ist, prüft der Regierungsrat zudem auch die Möglichkeit einer Aufstockung des Krisenfonds.