Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Bodenschutz wechselt vom Kantonalen Laboratorium zum Amt für Umwelt und Energie

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Vollzug des Bodenschutzes im Kanton Basel-Stadt wurde neu geregelt. Er liegt ab sofort in der Verantwortung des Amtes für Umwelt und Energie.

Das Amt für Umwelt und Energie (AUE) ist neu für den Bodenschutz verantwortlich. Bisher war das Kantonale Laboratorium für den Vollzug der Gesetzgebung über den Bodenschutz zuständig - weil der Boden als Grundlage für die darauf angebauten Nahrungsmittel dient, für die ebenfalls das Kantonale Labor zuständig ist. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch immer deutlicher gezeigt, dass die Bodenbewirtschaftung eng mit dem Schutz des Grundwassers und die Belastungen des Oberbodens mit den Belastungen des Untergrunds durch Altlasten zusammenhängen und dies nicht nur bei Böden, die landwirtschaftlich genutzt werden. Da der Grundwasserschutz, der physikalische Bodenschutz sowie der Vollzug der Altlasten-Gesetzgebung beim Amt für Umwelt und Energie angesiedelt sind, war die Übertragung des chemischen Bodenschutzes vom Kantonalen Laboratorium an das AUE nahe liegend und sinnvoll.

Mit der Übergabe der Vollzugsaufgaben wird neu das AUE die nötigen Bodenuntersuchungen vornehmen und Massnahmen bei Verlagerungen des Bodens anordnen. Bei belasteten Böden prüft es zudem Nutzungsempfehlungen und -einschränkungen. Das Kantonale Laboratorium kümmert sich nach wie vor um die Auswirkungen von Schadstoffbelastungen des Bodens auf Pflanzen bzw. Lebensmittel und Tierfutter.

Die bisherige Bodenschutz-Verordnung wurde angepasst und mit den bestehenden Bestimmungen über Belastungen des Bodens in Basel-Landschaft abgestimmt.

Weitere Auskünfte

Stephan Adam, Telefon +41 (0)61 639 22 61 Amt für Umwelt und Energie Baudepartement