Das ehemalige Bauernhaus Rössligasse 7 in Riehen unter Denkmalschutz
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Aufnahme des ehemaligen Bauernhauses an der Rössligasse 7 in Riehen wegen dessen dokumentarischen exemplarischen und ortsbaugeschichtlichen Wertes ins Denkmalverzeichnis beschlossen.
Das zweigeschossige, traufständige und mit seiner westlichen Giebelseite an das Haus Baselstrasse 60 angebaute Wohnhaus entstand im Zuge zweier Bauphasen in den Jahren um 1610 und um 1708. Es handelt sich um den Restbestand eines grossen, seit dem frühen 15. Jahrhundert nachweisbaren Bauerngehöfts, dessen übrige Baulichkeiten schon lange verschwunden sind. Es befand sich mehrere Jahrhunderte lang in der Hand von Familien, die in der Geschichte des Dorfes bedeutsam gewesen sind.
Das Gebäude war aufgrund seiner Typologie und seines besonders im Innern urtümlichen Überlieferungszustandes schon in den 1930er Jahren Gegenstand von Dokumentationsmassnahmen durch die Bauernhausforschung. Es figurierte deshalb auch seit Jahrzehnten in den Verzeichnissen erhaltenswerter Riehener Häuser. Baugeschichtliche Untersuchungen während einer Verputzerneuerung 1991 und vor allem im Zuge einer umfassenden Restaurierung 2003 erbrachten höchst aufschlussreiche Erkenntnisse zum Alter, zur baulichen Entwicklung und zum Bestand von Bauwerk und Ausstattung. Die erwähnte Sanierungsmassnahme, die in enger Zusammenarbeit zwischen Eigentümern und Basler Denkmalpflege erfolgte, schuf nicht allein die Voraussetzungen zum Fortbestand der angestammten Nutzung als Wohnhaus, sondern zugleich auch zur Bewahrung und Konservierung der denkmalwürdigen Substanz namentlich des historischen Innenausbaues.
Es handelt sich bei diesem Bauernhaus um ein anschauliches Bauzeugnis des alten Dorfes und damit um ein wichtiges Traditionselement im stark gewandelten Ortsbild. Darüber hinaus kommt ihm auch aufgrund seines authentischen Überlieferungszustandes, seines hohen Alters, seiner geschichtlichen, typologischen und bauhistorischen Aussagekraft besondere Bedeutung zu. Wegen dieses dokumentarischen, exemplarischen und ortsbaugeschichtlichen Wertes wird die Erhaltung des Bauwerkes nun durch seine Aufnahme in das Kantonale Denkmalverzeichnis unterstützt.