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Das Haus an der Riehenstrasse 57 unter Denkmalschutz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Eintragung des um 1858 als Vorstadtvilla eines Bandfabrikanten errichteten Wohngebäudes Riehenstrasse 57 in das Denkmalverzeichnis des Kantons Basel-Stadt beschlossen.

Das zweigeschossige Haus mit Satteldach entstand längs des Riehenteichs, der als mittelalterlicher, von der Wiese abgezweigter Gewerbekanal die Hauptvoraussetzung für die im 19. Jh. aufblühende Kleinbasler Industrie bildete. Die Erbauung des Wohnhauses im Gartenland vor dem einstigen Riehentor war Auftakt zur Entstehung einer ausgedehnten Fabrikanlage im Zuge der ersten grossen städtischen Expansionsphase, als die jahrhundertelang hermetische Begrenzung durch die Stadtmauern dahinfiel und mit der Anlage von Wohn- und Gewerbebauten im zunächst noch stark durchgrünten Umfeld die Grundlagen zur heutigen, verdichteten Stadtgestalt gelegt wurden.

Nach dem Verschwinden der Fabrikbauten und des nahegelegenen Trassees der Badischen Bahn (Riehenring) vollzog sich in diesem Bereich ein städtebaulicher Wandel, von dem eine kleine Fläche zwischen Messebauten und Riehenstrasse ausgespart blieb. Dem ist die inselhaft in einer baumbestandenen Grünanlage überlieferte Situation des Hauses Riehenstrasse 57 zu verdanken. Sie veranschaulicht ausschnittweise und exemplarisch die den bestehenden Strukturen vorausgehende Stadttopographie; die ohne erkennbaren Bezug zur Riehenstrasse schräge Stellung des Hauses im Gelände spiegelt den Lauf des zu Beginn des 20. Jh. aufgegebenen Gewerbeteichs.

Die schlichten Architekturformen des klar gegliederten, kubischen Baukörpers, die sorgfältig gestalteten Details und die dezenten Zierelemente erweisen das Haus als ausgeprägten Vertreter des "romantischen Klassizismus". Der ausklingenden Biedermeierzeit ist auch die noch zu einem beträchtlichen Teil aus der Erbauungszeit des Hauses stammende Ausstattung verpflichtet; darüber hinaus sind aber auch verschiedene Ausbauelemente bemerkenswert, welche um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert entstanden sind.

Das im Originalbestand gut erhaltene und jüngst in Dach und Fach sanierte Haus ist aufgrund seines insbesondere architekturhistorischen sowie auch stadt- und quartiergeschichtlichen Zeugniswertes als wichtiges Baudenkmal einzustufen. Mit seinem Beschluss zur Aufnahme in das Kantonale Denkmalverzeichnis unterstützt der Regierungsrat eine diesbezügliche Initiative der Hauseigentümer.

Weitere Auskünfte

Dr. Thomas Lutz,Telefon +41 (0)61 267 66 30 Adjunkt Basler Denkmalpflege